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Flüchtlings-Tsunami spült Gesetze weg

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Unter dem Deckmantel der Menschenrechte wird Massenzuwanderung gefördert

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4 Innenpolitik Neue Freie Zeitung „Die Koalition reißt die letzten Dämme nieder!“ FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan wirft im NFZ-Interview der Koalition vor, sich am „systematischen Gesetzesbruch“ in der EU zu beteiligen und so den Flüchtlingsstrom ins Land zu vergrößern, statt ihn durch Umsetzung geltenden Rechts zu unterbinden. Können Sie unseren Lesern die Intentionen des Schengen-Abkommens und der Dublin-Abkommen erklären? Harald Stefan: Schengen hat man eingeführt, um die Außengrenzen des Schengen-Raums zu schützen, damit dann im Schengen-Raum die Grenzen fallen können. Das Dublin-Abkommen ist eine Ergänzung dazu für das Flüchtlingswesen. Ein Asylwerber kann nur in dem EU-Mitgliedsstaat einen Asylantrag stellen, über den er in die EU eingereist ist. reist er in einen anderes EU-Land weiter und sucht auch dort um Asyl an, kann er in das Erstantragsland zurückgewiesen werden. Griechenland und Italien haben de facto diese beiden EU-Gesetze aufgekündigt, indem sie Flüchtlingen die Einreise gewähren und sie in andere EU-Länder weiterreisen lassen. Und Deutschland hat jetzt das Dublin-Abkommen außer Kraft gesetzt. Stefan: Da muss man differenzieren. Griechenland und Italien hat man beim Schutz ihrer Außengrenze im Mittelmeer ganz klar im Stich gelassen. Die mediale Öffentlichkeit und teilweise auch die Politik, die sich über Abschottungsbemühungen empörten, sind ihnen dann auch noch in den Rücken gefallen. Was Deutschland jetzt macht, ist im Verhältnis dazu noch problematischer. Dieses Versprechen von Bundeskanzlerin Merkel hat einen Sog ausgelöst, zumal die Behörden nicht einmal mehr überprüfen, ob da wirklich nur Syrer durch halb Europa nach Deutschland strömen. „Die Regierung setzt die innere Sicherheit Österreichs aufs Spiel.“ Müsste jetzt nicht die österreichische Bundesregierung aktiv werden und den Grenzschutz wieder selbst in die Hand nehmen? Stefan: Das stimmt. Denn es ist eine ganz wesentliche Aufgabe jedes Staates, für die innere Sicherheit zu sorgen. Denn jetzt, wo mehrere EU-Länder die Grenzen einfach öffnen, droht der Schutzdamm für die innere Sicherheit vollends zu brechen. Aber die Bundesregierung betreibt mit ihrem „Durchgriffsrecht“ nur eine Symptombekämpfung. Statt die illegalen Grenzübertritte abzuwehren, werden die hereinströmenden Flüchtlingsmassen nur im Land „verteilt“. Die Koalition reagiert auf den Gesetzesbruch von EU-Ländern selbst mit einem Gesetzesbruch, indem sie mit einem Verfassungsgesetz den Föderalismus aushöhlt? Stefan: Die Bundesregierung setzt in Panik unsere Rechtsordnung außer Kraft, weil sie nicht mehr weiß, was sie tun soll, um für die innere Sicherheit Österreichs zu sorgen. Statt den Grenzschutz wieder selbst in die Hand zu nehmen, reicht man das Problem, die Asylwerber, per Gesetz an die Gemeinden weiter – und das ohne jede Begrenzung der zu versorgenden Asylwerberzahl. Foto: NFZ Foto: Attila Kisbenedek / AFP / picturedesk.com Thema der Woche Mit falscher Mensc Mit der Aushöhlung des Schengen- und des Dub Die internationalen Flüchtlingsregelungen, entstanden zur Zeit eines geteilten Europas, drohen das neue, geeinte Europa zu zerreißen. Alle reden von einer „Willkommenskultur“, ohne nachzudenken, was mit den Flüchtlingsmassen passieren soll, wenn man sie in die EU hereingelassen hat. Wo sind die Wohnungen, wo die Arbeitsplätze für die zig Millionen Flüchtlinge, die auf dem Weg hierher sind? FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl hat einen Sturm der Entrüstung entfacht, als er vergangene Woche eine Anpassung der Europäischen Menschenrechtskonvention an die heutige Problemstellung im Flüchtlingsbereich einmahnte. Regelwerk für Europa Zur Erinnerung: Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) wurde 1951 ins Leben gerufen, um die Lage der Flüchtlinge des 2. Weltkriegs in Europa rechtlich zu regeln. Und auch die vom Europarat 1953 verabschiedete Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde unter dem Eindruck der Gräuel des Zweiten Weltkriegs sowie des sich bereits über halb Europa erstreckenden kommunistischen Regimes hinter dem „Eisernen Vorhang“ verabschiedet. Gedacht, um Flüchtlinge aus Europa in Europa zu versorgen, sollen die beiden Konventionen heute das durch Kriege und Terror ausgelöste Leid für Menschen auf der ganzen Welt lindern – und das auch noch ausschließlich in Europa? Auch Schweiz für Neuregelung Selbst in der Schweiz, einem traditionell liberalen Asylgeber, denkt man angesichts des aus dem Ruder gelaufenen Flüchtlingsstroms über eine Adaptierung der Flüchtlingskonvention nach. Der klassische Flüchtlingsbegriff, wie er in der Flüchtlingskonvention verankert sei, treffe „nur noch auf eine verschwindend kleine Zahl Asylsuchender“ zu, erklärte der Chef der liberalen Schweizer FDP, Philipp Müller, Mitte August und forderte: „Der größte Teil der Flüchtlinge sind Kriegsvertriebene oder Menschen auf der Suche nach einem besseren Leben. Das macht zwingend eine Neuausrichtung nötig.“ Und Müller rief auf, sich auf den ursprünglichen Sinn des Asyls zu besinnen, einem Schutz auf Zeit:

Nr. 36 Donnerstag, 3. September 2015 g Innenpolitik 5 POLITIK ANALYSIERT Foto: NFZ Herbert Kickl FPÖ-Generalsekretär hlichkeit in den Abgrund? lin- Abkommens gibt die EU eine sinnvolle Asylpolitik endgültig auf Foto: wikipedia/Fred Schaerli „Die Schweiz kann Schutzbedürftigen für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung, wie Krieg oder Bürgerkrieg, vorübergehenden Schutz gewähren.“ Zu dem Massenansturm kommt hinzu, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteilen zu Asylentscheiden in EU-Ländern das „Dublin-Abkommen“ in seiner nunmehr bereits dritten Fassung permanent aushebelt, aufgrund von festgestellten Verstößen gegen die Menschenrechtskonvention – selbst wenn Flüchtlinge erstürmen Züge nach Deutschland am Budapester Bahnhof Keleti. die verurteilte Maßnahme eines Staates im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention stand. Deshalb hat neben der FPÖ in Österreich und den meisten Schweizer Parteien auch Großbritanniens Premier David Cameron eine Anpassung der Konvention „auf die Höhe der Zeit“ gefordert. Falsche Menschlichkeit Der nicht gerade FPÖ-affine Journalist Christian Ortner richtete letzte Woche fünf Fragen an die „Grenzen auf“-Befürworter Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hebelt mit seinen obskuren Urteilen die europäische Asylgesetzgebung aus. zur Flüchtlingsproblematik: Wie viele Flüchtlinge den Österreich aufnehmen soll, bei rund 500.000 Arbeitslosen, fast einer Millionen Menschen an der Armutsgrenze, explodierenden Wohnkosten und einem kaum noch finanzierbaren Sozialsystem? Denn mit der wahllosen und massenhaften Anwendung des Asylrechts zerstört man dieses selbst, warnt Wolfram Weimer, vormals Chefredakteur der Tageszeitung „Die Welt“ sowie der Politik-Magazine „Cicero“ und „Focus“ eindringlich: „Man wird den wahrhaft politisch Verfolgten nicht mehr helfen können, wenn man glaubt, jedem, der nach einem wirtschaftlich besseren Leben strebt, blind das Schutzrecht mitsamt seiner großzügigen Lebenshilfen gewähren zu müssen. Es ist eben so, dass ein Asylbewerber in Deutschland besser lebt als Milliarden andere Menschen auf der Welt. Man kann aber unmöglich die Realität ,Asylbewerber in Deutschland‘ zum Lebensziel dieser Milliarden werden lassen und die Grenzen öffnen.“ Aber genau das hat die deutsche Kanzlerin Angela Merkel mit der Aussetzung des Dublin-Abkommens getan. Andreas Ruttinger Das Regelwerk der Flüchtlingsund Asylpolitik ist nicht dazu geeignet, die aktuelle Völkerwanderungsproblematik in den Griff zu kriegen. Es muss entweder auf EU-Ebene erneuert oder durch eine ‚Österreichische Menschenrechtskonvention‘ ersetzt werden. Sonst wird das hohe Gut Asyl dauerhaft zum Einfallstor für die illegale Masseneinwanderung. Asyl neu regeln Die Europäische Menschenrechtskonvention stammt aus den 60er Jahren, aus der Zeit des „Eisernen Vorhangs“, in der Asylwerber in erster Linie Europäer waren, die der kommunistischen Diktatur entfliehen konnten. Sie ist nicht mehr zeitgemäß und bildet die Grundlage für eine exzessive Auslegung der Asylbestimmungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der mit seinen Urteilen quasi gesetzgebend wirkt. Was gut und richtig war in Zeiten, als es um die Aufnahme einzelner ging, funktioniert nicht mehr, wenn sich Massen von Menschen auf der Suche nach einem „besseren Leben“ von einem anderen Kontinent aus auf den Weg nach Europa machen. Die Europäische Menschenrechtskonvention muss auf die Höhe der Zeit gebracht werden. Dazu bereitet die FPÖ das Volksbegehren „Österreich zuerst -Teil II“ vor, das als patriotisches Paket auch die Eckpunkte dazu beinhalten soll. Etwa Hilfe und Schutz für Flüchtlinge primär am eigenen Kontinent oder die Rückführung des Asylrechts auf seine ursprüngliche Bedeutung, als Schutz auf Zeit und nicht als Recht auf Einwanderung – damit die österreichische Bevölkerung nicht unter die Räder kommt.

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