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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 • Entschiedene Bekämpfung der Altersarmut • Rechtliche Absicherung der Ausgleichszulage: Lösung der europarechtlichen Exportpflicht −− Umgestaltung hin zu einem speziellen Förderungsfonds für Langzeitversicherte, der zusätzlich zur Ausgleichszulage gewährt wird (damit ist nur mehr der Förderungsfonds potenziell exportpflichtig) −− Menschen mit mehr als 30 Beitragsjahren bekommen einen Sonderzuschuss, der die Differenz zwischen Ausgleichszulage und 1.000 Euro ausmacht (derzeit ca. 110 Euro) −− Einführung einer erhöhten Mindestpension von 1.200 Euro für Menschen mit 40 Beitragsjahren: Diese bekommen einen Sonderzuschuss, der die Differenz zwischen Ausgleichszulage und 1.200 Euro ausmacht (derzeit ca. 310 Euro) −− Erhöhung des Familienrichtsatzes bei 40 Beitragsjahren von einem Ehepartner: 1.500 Euro Mindestpension bei Ehepaaren • Ausgleichszulage allgemein: Zuverdienst ab gesetzlichem Pensionsalter bis zur Geringfügigkeitsgrenze zulassen • Jährliche Anpassung der Pensionen auf Vorschlag der Pensionskommission • Kassasturz beim faktischen Pensionsantrittsalter unter Einbindung internationaler Experten • Vorlage eines jährlichen Pensionssicherungsberichtes von Seiten der Regierung (BMASK/ BMF) sowie Zusammenlegung von bestehenden Berichten Nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems garantieren Für die kommenden Generationen ist es unsere Verpflichtung, aktiv die Finanzierung des umlageorientierten Pensionssystems umzugestalten und zu adaptieren. Dies muss vor allem unter dem Gesichtspunkt der Heranführung des faktischen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter geschehen. Im Besonderen sind hier alle Sonderpensionsprivilegien konsequent abzuschaffen, um so Gerechtigkeit innerhalb der einzelnen Gruppen der Pensionsbezieher herzustellen. Ein Grundrecht auf Altersvorsorge einschließlich der Werterhaltung der Pensionsansprüche ist daher sicherzustellen. • Nutzung der Ergebnisse der medizinischen Untersuchungen im Rahmen von Verfahren der Pensionsversicherung (IP/BU-Verfahren, Reha-Untersuchungen) zur Optimierung der persönlichen medizinischen Betreuung bzw. Mitteilungspflicht bei Selbst- oder Fremdgefährdung an die zuständigen Behörden • Evaluierung der Hinterbliebenenleistungen (Witwen- und Waisenpension) • Evaluierung der Pensionen, die ins Ausland bezahlt werden • Evaluierung der Pensionen mit Ausgleichszulagenbezug von Personen, die nach Österreich zugezogen sind • Prüfung des Mindestpensionsbeitrages im Zusammenhang mit Ausgleichszulagen-Beziehern ausländischer Pensions- und Sozialversicherungsanstalten für Zuwanderer einführen (analog zu Bank-Austria-Pensionen) • Stufenweise, konsequente und nachhaltige Abschaffung aller noch verbliebenen Pensionsprivilegien (verfassungskonforme Harmonisierung aller bestehenden Sonderrechte) • Maßnahmen zur Heranführung des faktischen an das gesetzliche Pensionsalter • Reform der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen insbesondere in Hinblick auf Treffsicherheit (psychiatrischer) Invaliditätspension/Berufsunfähigkeit; Gutachten: IP/BU- Gutachten können (im Einzelfall) im Rahmen einer angeordneten Rehabilitationsmaßnahme erstellt werden • Ökonomische Evaluierung bei der schrittweisen Heranführung des faktischen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter unter Einbindung internationaler Experten • Nachjustierung des Rehab-Geldes Seite 110

Regierungsprogramm 20172022 • Prüfung einer Anrechnung von maximal zwei Jahren aus Teilpflichtversicherungszeiten (Arbeitslosigkeit) ausgenommen Kinderbetreuungs-, Zivil- und Präsenzdienst- und Pflegezeiten bei Frühpensionierungen • Prüfung der Bedingungen, unter denen staatsnahe Betriebe wie z.B. die ÖBB oder Post ihre Pensionierungen vornehmen • Frühere Umsetzung der Pensionsreform, wie von der Stadt Wien im Finanzausgleich zugestimmt • Reform der Altersteilzeit: Anhebung des Zugangsalters zur Altersteilzeit (von derzeit 53/58 schrittweise Anhebung auf 55/60 Jahre) • Schwerarbeitsregelung bedarfsgerecht neu gestalten Seite 111

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