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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 −− Definition von qualitativen Erfordernissen für die Elementarpädagoginnen und -pädagogen. Rechtliche Absicherung einer tertiären Ausbildung von Elementarpädagoginnen und -pädagogen (z.B. an einer Hochschule). Erster Schritt: Abschluss einer tertiären Ausbildung als Voraussetzung für die Leitung einer elementarpädagogischen Einrichtung (mit entsprechenden Übergangsfristen) −− Flächendeckende Einführung eines anonymisierten 360°-Feedbacks durch Schüler an Lehrer als Basis für Mitarbeitergespräche −− Wiedereinführung der sonderpädagogischen Ausbildung: Ausbildungserfordernisse und Inhalte im Bereich der Sonderpädagogik definieren −− Evaluierung der „Pädagogenausbildung NEU“ • Als Sofortmaßnahme: Komplette Überprüfung aller in Kraft stehenden Erlässe, Verordnungen und Rundschreiben auf ihre Praktikabilität und Notwendigkeit. Darauf aufbauend die Streichung und Anpassung jener Erlässe und Bestimmungen, die als nicht zwingend notwendig oder nicht zweckmäßig erscheinen • Bedienstete des Bundes, die in ihren ursprünglichen Bereichen nicht mehr eingesetzt werden können, sollen als administratives Unterstützungspersonal im Schul- und Bildungsbereich verwendet werden • Prüfung einer Grundsatzbestimmung für schulische Verpflichtungen und öffentliche Zuwendungen: −− Bindung der Sozialleistungen an die Einhaltung von (schul)gesetzlichen Verpflichtungen −− Generelle Koppelung des Bezugs von Sozialleistungen an die Einhaltung der aus der Schul- bzw. Bildungspflicht resultierenden Auflagen und Vorgaben −− Sanktionen bei Sozial- und Transferleistungen für Eltern und Erziehungsberechtigte im Fall einer Missachtung von Aufgaben und Pflichten • Verschärfungen der Bestimmung zur Ahndung von Schulpflichtverletzungen; Möglichkeit zur Festlegung von Verhaltensvereinbarungen mit klaren Konsequenzen bei Verstößen an Schulen schaffen • Auflösung des Bildungsinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) und Delegation der notwendigen Aufgaben • Schnittstellensteuerung zwischen den Schultypen ausbauen −− Auflösung der Einteilung des Bundesgebietes in standortgestützte Schulsprengel im Bereich der Neuen Mittelschule unter Bedachtnahme der Neuregelung des finanziellen Ausgleichssystems zwischen den Schulerhaltern −− Schulen im Rahmen der Schulautonomie bei der Anmeldung und Aufnahme von Schülern mehr autonome Entscheidungsmöglichkeiten einräumen (Ausnahme Volksschule) −− Temporäre Möglichkeit von Eingangsverfahren (im Zuge der Anmeldungen für die jeweiligen ersten Klassen) für höhere Schulen (AHS, BMHS) im Rahmen der Schulautonomie ermöglichen −− Standardisierter Talente-Check für Volksschüler am Ende der 3. Klasse Volksschule −− Chancen-Pass am Beginn der 7. Schulstufe: Verbindliche Prüfung der Bildungsstandards ergänzt um weitere Tests, um die richtige Wahl des weiteren Bildungsweges zu unterstützen (Finden des richtigen Ausbildungsweges, Übertritt in weitere Schultypen ermöglichen, Durchlässigkeit gewährleisten) −− Evaluierung und Ausbau der Studieninformation und -beratung (vor allem MINT) • Erhalt und Stärkung des Sonderschulwesens: Präzisierung der Kriterien für Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf in anderen Regelschulen, Entwicklung von anschließenden Ausbildungsmöglichkeiten (z.B. einer standardisierten Abschlussprüfung für eine Fachausbildung als Vorstufe der Lehrabschlussprüfung) • Autonomie des Schulstandortes über die Verwendung der zugeteilten Ressourcen (gemäß Autonomie-Paket) erweitern • Talente besser fördern und begleiten (Vorbild Oberösterreich) −− Erarbeitung und Umsetzung einer Begabtenförderungs-Strategie inklusive einer Weiterentwicklung bestehender Lehrplan-Modelle für hochbegabte Schülerinnen und Schüler Seite 62

Regierungsprogramm 20172022 (verstärkte Nutzung des Know-hows des Österreichischen Zentrums für Begabtenförderung und Begabungsforschung – ÖZBF in Salzburg) −− Einrichtung von Schulen für besonders begabte Schülerinnen und Schüler (z.B. Sir-Karl- Popper-Schule) in allen Bundesländern bzw. Strukturen in bestehenden Schulen ausbauen −− Bestehende Programme zur Talenteförderung ausweiten −− Verstärkte Datenanalyse von Schulen mit transparentem Benchmarking • Bekenntnis zum Ausbau der inhaltlichen Modularität mit Wahlgegenständen, um Talente und Stärken zu fördern und die Profilbildung von Schulen zu verstärken • Gesetzliche Verankerung der Schülerparlamente auf Bundes- und Landesebene, beschickt durch die gewählten Schülervertretungen als institutionalisierte Beratungsorgane • Weiterentwicklung der Struktur der Schulgemeinschaftsausschüsse (SGA) auf Landesund Bundesebene • Arbeitsplatz und Lebensraum Schule: höhere Standards und bessere Bedingungen • Bedarfsgerechter Ausbau der ganztägigen Schul- und Betreuungsformen ab der Mittelstufe auch in der verschränkten Form unter Berücksichtigung der Wahlfreiheit und schulpartnerschaftlichen Mitbestimmung • Modell Tägliche Bewegungseinheit: Weiterentwicklung der in der letzten Regierungsperiode gesetzten Aktivitäten und Entwicklung einer effektiven und praktikablen Lösung für mehr Sport und Bewegung an Schulen • Öffnung und Nutzung von Schulgebäuden für weitere Formen der Betreuung • Erarbeitung und Umsetzung eines zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abgestimmten Schulentwicklungs- und Schulsanierungsplans −− Bedarfsgerechte Schaffung von AHS-Unterstufen-Standorten −− Erarbeitung von Leitlinien bei Ausstattung, Lehr- und Lernbedingungen −− Ausstattung aller Schulstandorte mit entsprechender digitaler Infrastruktur • Vereinheitlichung und Harmonisierung der Berechnungssysteme für die Zuteilung von Ressourcen an unterschiedliche Schultypen (durch gemeinsame Erarbeitung einer Bund- Länder-Vereinbarung) − − Aufbau einer längerfristig angelegten Lehrerressourcenplanung in allen Schultypen auf Basis demografischer Entwicklungsfaktoren − − Erarbeitung und Anwendung eines einheitlichen, für alle Schultypen gültigen und gleichzeitig fairen Systems für die Zuteilung von Ressourcen unter Bedachtnahme auf regionale und soziale Anforderungen − − Bedarfsgerechter Einsatz von Unterstützungspersonal an Schulen auf Basis einheitlicher standardisierter Indikatoren (Koordination durch die Bildungsdirektionen) − − Änderungen bestehender Mittelbindungen im Bereich einzelner Schultypen (NMS) und Zuteilung von Ressourcen nur noch auf Basis eines neuen, noch zu erarbeitenden, für alle Schultypen fairen Zuteilungssystems; flexible Umsetzung der inneren Differenzierung am Schulstandort (z.B. Team-Teaching, Coaching, Leistungs- und Fördergruppen) −− Subventionsvergabe an nicht-konfessionelle Privatschulen nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien • Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Kind-Pass zur umfassenderen Erfassung der individuellen Entwicklung des Kindes • Durchgehende Bildungs- und Leistungsdokumentation für jede Schülerin und jeden Schüler einführen – Entwicklung und Anwendung einheitlicher, digital gestalteter Dokumentationssysteme über den Bildungsfortschritt von Schülerinnen und Schülern, beginnend ab dem verpflichtenden Kindergartenbesuch bis hin zum Abschluss der schulischen Bildungslaufbahn zur Verbesserung der Information an den Nahtstellen • Pädagogische Zielsteuerung und Bildungsdokumentation −− Transparente, öffentliche Darstellung des schulischen Profils und Erfolgs des Schulstandortes bei Bildungsstandards und standardisierter Reife- und Diplomprüfung Seite 63

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