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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 Schlanker Staat • Zusammenführung und Harmonisierung von Regelungen und Rechtsbegriffen • Bürokratiebremse −− Reform des Verwaltungsstrafrechts ▪▪ Ziel: Zur Verhinderung von Strafexzessen soll das Kumulationsprinzip überarbeitet werden (z.B. eine Strafe statt Mehrfachbestrafung, Verhältnismäßigkeit der Strafen) −− Einführung einer Gebührenbremse im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten −− Einheitliches Zustellgesetz −− Abschaffung der Verlautbarungspflichten in der Wiener Zeitung • Verfahrensbeschleunigung und Effizienzsteigerung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren −− Gesamtevaluierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit vier Jahre nach Einführung −− Schaffung der Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren mit Schluss der Verhandlung auch formell zu beenden −− Prüfung der Möglichkeit, bei technischen Fragen Ermittlungsaufträge an die belangten Behörden zu richten −− Säumnisbeschwerde: Vor Übergang der Entscheidungspflicht an ein Verwaltungsgericht soll säumiger Verwaltungsbehörde eine Nachfrist zur Entscheidung gesetzt werden. In dieser Frist ist die Behörde verpflichtet, die Entscheidung nachzuholen −− Zur Steigerung der Effizienz der rechtsprechenden Tätigkeit durch Entlastung der Richterinnen und Richter von nichtrichterlichen Tätigkeiten und der damit verbundenen Verkürzung der Verfahrensdauer sowie zur Heranbildung des richterlichen Nachwuchses ist die Zurverfügungstellung von entsprechendem Verwaltungspersonal und Arbeitsplätzen für juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geboten −− Prüfung weiterer Präzisierungen und Bereinigungen im Bereich von Schnittstellen zwischen Verwaltung und Verwaltungsgerichtbarkeit −− Prüfung der Einführung eines allfälligen Neuerungsverbots im verwaltungsgerichtlichen Verfahren • Evaluierung des administrativen Instanzenzuges in den Gemeinden • Auflösung von Doppelstrukturen −− Bankenaufsichtsbehördliche Agenden in einer Institution zusammenführen (Doppelstruktur von OeNB und FMA auflösen) −− Zusammenführung der Kompetenzen von Bundeswettbewerbsbehörde und Kartellanwalt −− Verringerung der Anzahl der Forschungsförderungsagenturen −− Prüfung der bestehenden Struktur der Wirtschaftsförderung −− Kompetenzbereinigung im Rahmen des Glücksspielgesetzes • Modernisierung des Dienstrechts −− Durch ein modernes und durchlässiges Dienstrecht für alle neu eintretenden öffentlich Bediensteten mit attraktiveren Anfangsgehältern bei gleichbleibendem Lebenseinkommen sollen Anreize für mobile, gut ausgebildete, für die Zukunft gerüstete Bedienstete gewonnen werden −− Bestehende Altersstruktur (bevorstehende Pensionierungswelle) in strategische Planung mit einbeziehen −− Stärkung der Durchlässigkeit zwischen Bund und Ländern (Homogenität) −− Schaffung einer einheitlichen dienstrechtlichen Basis auf Bundesebene für vertragliche wie auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse unter besonderer Berücksichtigung von berufsspezifischen Notwendigkeiten im Rahmen des Beamten-Dienstrechtgesetzes −− Verfahrensrechtliche Konzentration des Disziplinarverfahrens im Rahmen der Ressortzuständigkeit −− Entbürokratisierung bei der Nachbesetzung von Planstellen Seite 18

Regierungsprogramm 20172022 • Bündelung von Verwaltungsaufgaben (Shared Services) −− Zur Effizienzsteigerung soll eine weitere Bündelung und Koordinierung von operativen Personal-, IT- und Supportaufgaben erfolgen. Daneben soll ein zentrales Ressourcencontrolling (Finanz- und Personalcontrolling) der ausgegliederten Einrichtungen und sonstigen Tochtergesellschaften des Bundes aufgebaut werden Mehr Sauberkeit in der Politik Der Wahlkampf für die Nationalratswahl 2017 hat gezeigt, dass Bekenntnisse zu einem fairen Wahlkampf von Parteien nicht ausreichen, um diesen auch wirklich zu gewährleisten. Um nachhaltig einen neuen Stil in der Politik zu ermöglichen, braucht es auch entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen. Parteien und deren Verantwortliche, die sich unlauterer Praktiken bedienen, müssen in einem Rechtsstaat auch zur Verantwortung gezogen werden können. • Prüfung der bestehenden Rechtsnormen in Zivil- und Strafrecht gegen Manipulation, Dirty-Campaigning und unlautere Praktiken • Einführung einer Impressumspflicht im Bereich neuer Medien Digitaler Standort Österreich • Bereitstellung von sicheren mobilen Interaktionen von Bürger zu Staat und umgekehrt • Forcierung österreichischer Unternehmen zur Entwicklung öffentlicher digitaler Produkte • Stärkung und Förderung des Open-Data-Prinzips durch Veröffentlichung von behördlichen Daten, soweit nicht andere Rechtsprinzipien (Privatheit) dem entgegenstehen Stärkung der Demokratie Unsere Demokratie lebt davon, dass die Bürger die Gesellschaft aktiv mitgestalten. Auf der Ebene politischer Entscheidungsprozesse sind die Möglichkeiten zur direkten Mitwirkung in Österreich schwach ausgeprägt. In unserem stark von Parteien geprägten politischen System muss direkte Demokratie in Zukunft eine größere Rolle spielen. Politische Entscheidungsprozesse müssen näher an die Wähler herangeführt werden. Politische Partizipation kann man aber nicht einseitig verordnen, sondern muss von selbst wachsen. Um mehr direkte Demokratie zu leben, muss eine neue Kultur des öffentlichen Diskurses erarbeitet werden. Der Ausbau direktdemokratischer Elemente soll daher Schritt für Schritt und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erfolgen. Schritt 1: Volksbegehren weiterentwickeln • Künftig sollen 100.000 Wahlberechtigte eine echte Gesetzesinitiative starten können. Ein Volksbegehren, das mit dieser Anzahl unterstützt wird, ist den bisherigen Einbringungsmöglichkeiten von Gesetzen (Regierungsvorlagen und Initiativanträgen) gleichwertig und folgt den gleichen parlamentarischen Spielregeln. Bürgeranträge sollen auch elektronisch unterstützt werden können • Um zu vermeiden, dass Volksbegehren mit mehr als 100.000 Unterstützerinnen und Unterstützern im parlamentarischen Prozess versanden, werden folgende Verfahrensgarantien eingeführt: −− Behandlung der Volksbegehren in eigenen Sitzungen in Ausschuss und Plenum des Nationalrates −− Rederecht des Einbringers des Volksbegehrens im Nationalrat und damit Übertragung im Fernsehen Seite 19

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