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Banken und Bankpolitik

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Betrag gezahlt, bezw. beim Verkauf die Effekten gleichzeitig eingeliefert<br />

werden.<br />

Auf Wunsch nimmt sie die gekauften Effekten, wie auch andere Wert-<br />

papiere <strong>und</strong> Wertgegenstände, in Verwahrung <strong>und</strong> Verwaltung (§ 13,8<br />

BG.). Die Bank unterscheidet: „Verschlossene Depositen" <strong>und</strong> „Offene<br />

Depots von Wertpapieren".<br />

Die Aufbewahrung verschlossener Depositen übernehmen die<br />

Reichshauptbank, sämtliche Reichsbankhauptstellen <strong>und</strong> Reichsbankstellen<br />

sowie die mit zwei Beamten besetzten Reichsbanknebenstellen, soweit<br />

deren vorhandener Raum es gestattet.<br />

Die Depositen müssen mit dem Vor- <strong>und</strong> Zunamen, bezw. der Firma<br />

des Niederlegers deutlich bezeichnet <strong>und</strong> dergestalt verschlossen <strong>und</strong> ver-<br />

siegelt sein, daß sie ohne Verletzung der Siegel nicht geöffnet werden<br />

können. Für jedes Depositum haftet die Reichsbank bis zum Betrage<br />

von 5000 M, wenn es nicht zu einem höheren Wert versichert ist. Die<br />

Gebühr hierfür ist 0,25 M für jedes angefangene 1000 des über 5000 M<br />

hinaus angegebenen Mehrwertes. Das jährliche Lagergeld beträgt je<br />

nach Umfang <strong>und</strong> Gewicht 10, 20 oder 30 M.<br />

Die Stückzahl der verschlossenen Depositen betrug am Ende des Jahres<br />

1876 2120. Bis 1894 war sie auf 7558 angewachsen. In den nächsten<br />

Jahren erfolgt eine Abnahme; am i. Januar 1901 war die Zahl auf 71 10<br />

gesunken. Bankerotte <strong>und</strong> Depotunterschlagungen, die bei einigen großen<br />

Bankfirmen vorgekommen waren, hatten zur Folge, daß am Schluß des<br />

Jahres 1901 7345 verschlossene Depositen vorhanden waren. Bis zum<br />

I. Januar 1908 war ihre Zahl wieder auf 6072 zurückgegangen. Das<br />

Publikum schenkt im allgemeinen den großen Instituten wieder das gleiche<br />

Vertrauen, wie der Reichsbank, <strong>und</strong> da die Gebühren bei ihnen nied-<br />

riger, die Formalitäten einfacher sind, auch von den Safes-Anlagen viel<br />

Gebrauch gemacht wird, so ist der Rückgang dieses Geschäftszweiges der<br />

Reichsbank erklärlich.<br />

Im Gegensatz zu den verschlossenen Depositen werden offene De-<br />

pots nur bei der Reichshauptbank in Berlin in Verwahrung genommen.<br />

Diese Beschränkung ist hauptsächlich deswegen erfolgt, weil mit der Ver-<br />

wahrung gleichzeitig eine Verwaltung verknüpft ist, die ein größeres ge-<br />

schultes Personal erfordert, das man an den kleineren Anstalten nicht<br />

halten kann.<br />

Die Zahl <strong>und</strong> die Beträge der offenen Depots hat sich derart ver-<br />

mehrt, daß das Kontor für Wertpapiere heute das größte Bureau der<br />

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