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Banken und Bankpolitik

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Banknoten durch diese Reichskassenscheine gedeckt. Da aber für die<br />

Reichskassenscheine eine Metalldeckung nicht besteht, so sind 247,5 ^''Mil-<br />

lionen M tatsächlich ungedeckt. Wenn die Bank Reichskassenscheine auf-<br />

speichert <strong>und</strong> dadurch ihren eigenen kleinen Noten eine bessere Aufnahme<br />

sichert, so ist sie deswegen selbstverständlich nicht mit einem höheren<br />

Betrage in der Notensteuer, da das Mehr der ausgegebenen Noten durch<br />

die Reichskassenscheine kompensiert wird.<br />

Wenig erfreulich ist weiter, daß ein großer Teil der Noten durch Silbermünzen<br />

gedeckt ist, die in ihrer Minderwertigkeit nur noch von denen<br />

Österreich-Ungarns übertroffen werden. Dort beträgt das Wertverhältnis<br />

zwischen Gold- <strong>und</strong> Silbermünzen i : 13,68, in Deutschland i : 13,95, ^^<br />

den Ländern der lateinischen Münzunion 1:15,5, ^^ Mexiko 1:16,5 in<br />

Indien 1:21,9, in Rußland 1:23,24 <strong>und</strong> in Japan 1:32,3.<br />

Durch die Münznovelle vom 7. Mai 1908 ist der Höchstbetrag der<br />

Reichssilbermünzen, der durch die Isovelle vom i. Juni 1900 für der,<br />

Kopf der Bevölkerung von 10 auf 15 M erhöht worden war, auf 20 M<br />

heraufgesetzt worden. Da für den Verkehr eine Kopfquote von 15 M<br />

vollkommen ausreichend ist, so wird die Mehrausprägung der Silber-<br />

münzen ein erhebliches Anwachsen des Silbermünzenbestandes der Reichs-<br />

bank zur Folge haben. Dies ist um so mehr zu befürchten, als ja von<br />

der Ausdehnung des Scheck- <strong>und</strong> Giroverkehrs eine weitere Ersparnis<br />

der Umlaufsmiltel erhofft wird. Macht der B<strong>und</strong>esrat von der ihm er-<br />

teilten Ermächtigung, den Silberumlauf um 5 M pro Kopf der Bevölkerung<br />

zu erhöhen, ausgiebigen Gebrauch, so ist der Kredit der deutschen Wäh-<br />

iiing gefährdet. Man ist damit auf dem besten Wege, das Silber zu<br />

remonetisieren, nachdem man erst am i. Oktober 1907 der ganzen<br />

Welt verkündet hat, daß mit diesem Tage Deutschland, nach Abschaffung<br />

der Taler als gesetzliches Zahlungsmittel, zur reinen Goldwährung über-<br />

gegangen ist.<br />

Rekapitulieren wir noch einmal: Die Notensteuer hat keine praktische<br />

Bedeutung <strong>und</strong> ist willkürlich. Für Bemessung des steuerfreien Kontingents<br />

gibt es keinen Maßstab. Die indirekte Kontingentierung leidet auch an<br />

dem Mangel, daß ein Unterschied nicht gemacht wird, ob der Geldbedarf<br />

seine Ursache in den gesteigerten Geldbedürfnissen zum Termin oder in<br />

Spekulationen <strong>und</strong> Goldexporten hat. Zum mindesten empfiehlt es sich,<br />

die Notensteuer bei der Reichsbank in Wegfall zu bringen.<br />

An der Dritteldeckung hingegen ist nicht nur nicht festzuhalten,<br />

sondern es wäre sehr w-ünschenswert, wenn die neue Novelle zum Bank-<br />

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