Banken und Bankpolitik
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Banknoten durch diese Reichskassenscheine gedeckt. Da aber für die<br />
Reichskassenscheine eine Metalldeckung nicht besteht, so sind 247,5 ^''Mil-<br />
lionen M tatsächlich ungedeckt. Wenn die Bank Reichskassenscheine auf-<br />
speichert <strong>und</strong> dadurch ihren eigenen kleinen Noten eine bessere Aufnahme<br />
sichert, so ist sie deswegen selbstverständlich nicht mit einem höheren<br />
Betrage in der Notensteuer, da das Mehr der ausgegebenen Noten durch<br />
die Reichskassenscheine kompensiert wird.<br />
Wenig erfreulich ist weiter, daß ein großer Teil der Noten durch Silbermünzen<br />
gedeckt ist, die in ihrer Minderwertigkeit nur noch von denen<br />
Österreich-Ungarns übertroffen werden. Dort beträgt das Wertverhältnis<br />
zwischen Gold- <strong>und</strong> Silbermünzen i : 13,68, in Deutschland i : 13,95, ^^<br />
den Ländern der lateinischen Münzunion 1:15,5, ^^ Mexiko 1:16,5 in<br />
Indien 1:21,9, in Rußland 1:23,24 <strong>und</strong> in Japan 1:32,3.<br />
Durch die Münznovelle vom 7. Mai 1908 ist der Höchstbetrag der<br />
Reichssilbermünzen, der durch die Isovelle vom i. Juni 1900 für der,<br />
Kopf der Bevölkerung von 10 auf 15 M erhöht worden war, auf 20 M<br />
heraufgesetzt worden. Da für den Verkehr eine Kopfquote von 15 M<br />
vollkommen ausreichend ist, so wird die Mehrausprägung der Silber-<br />
münzen ein erhebliches Anwachsen des Silbermünzenbestandes der Reichs-<br />
bank zur Folge haben. Dies ist um so mehr zu befürchten, als ja von<br />
der Ausdehnung des Scheck- <strong>und</strong> Giroverkehrs eine weitere Ersparnis<br />
der Umlaufsmiltel erhofft wird. Macht der B<strong>und</strong>esrat von der ihm er-<br />
teilten Ermächtigung, den Silberumlauf um 5 M pro Kopf der Bevölkerung<br />
zu erhöhen, ausgiebigen Gebrauch, so ist der Kredit der deutschen Wäh-<br />
iiing gefährdet. Man ist damit auf dem besten Wege, das Silber zu<br />
remonetisieren, nachdem man erst am i. Oktober 1907 der ganzen<br />
Welt verkündet hat, daß mit diesem Tage Deutschland, nach Abschaffung<br />
der Taler als gesetzliches Zahlungsmittel, zur reinen Goldwährung über-<br />
gegangen ist.<br />
Rekapitulieren wir noch einmal: Die Notensteuer hat keine praktische<br />
Bedeutung <strong>und</strong> ist willkürlich. Für Bemessung des steuerfreien Kontingents<br />
gibt es keinen Maßstab. Die indirekte Kontingentierung leidet auch an<br />
dem Mangel, daß ein Unterschied nicht gemacht wird, ob der Geldbedarf<br />
seine Ursache in den gesteigerten Geldbedürfnissen zum Termin oder in<br />
Spekulationen <strong>und</strong> Goldexporten hat. Zum mindesten empfiehlt es sich,<br />
die Notensteuer bei der Reichsbank in Wegfall zu bringen.<br />
An der Dritteldeckung hingegen ist nicht nur nicht festzuhalten,<br />
sondern es wäre sehr w-ünschenswert, wenn die neue Novelle zum Bank-<br />
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