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Banken und Bankpolitik

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sich dann Vereine, Kaufleute <strong>und</strong> Industrielle, einen bestimmten Teil des<br />

zur Garantiesumme fehlenden Betrages ev. zu zahlen.<br />

Die Reichsbankncbenstellen sind nicht dem Reichsbankdirektorium,<br />

sondern den selbständigen Bankanstalten untergeordnet. Ihre Befugnisse<br />

sind insofern beschränkt, als sie bei einer Anzahl Transaktionen erst die<br />

Genehmigung der vorgesetzten Bankanstalt einholen müssen.<br />

Die Waren depots dienen fast nur zur Vorbereitung <strong>und</strong> Vermittelung<br />

von Lombardgeschäften.<br />

Das Filialnetz der Deutschen Reichsbank, das geht aus dem Gesagten<br />

hervor, ist so fein geästelt, wie das keiner anderen Zentralnotenbank der<br />

Welt. Die nachstehende Tabelle soll es noch einmal veranschaulichen:

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