Banken und Bankpolitik
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d. h. außer beim Reichsbankdirektorium in Berlin auch bei sämtlichen<br />
Reichsbankhauptstellen <strong>und</strong> Reichsbankstellen.<br />
Betrachten wir das Kreditbuch des Reichsbankdirektoriums in Berlin.<br />
Jede in Berlin zum Diskontverkehr zugelassene Firma ist angegeben.<br />
Neben der Firma ist die Branche verzeichnet, <strong>und</strong> dann sehen wir Ziffern<br />
<strong>und</strong> Buchstaben: la, ib, 2a, 2b, 3a, 3b, 4a — d. h. wir erblicken<br />
sie eigentlich nicht, denn das Kreditbuch ist, mit Recht, ein Geheimbuch,<br />
das nur von den Beamten, die beruflich damit zu tun haben, eingesehen<br />
werden darf. Erwähnt sei nur, daß in Klasse i a unsere Großbanken,<br />
allererste Bankfirmen <strong>und</strong> große industrielle Unternehmungen rangieren.<br />
In der nächsten Spalte ist die Summe vermerkt, bis zu der die Reichs-<br />
bank der betreffenden Firma Wechsel abnimmt. Um den Betrag der<br />
fällig gewesenen <strong>und</strong> bezahlten Wechsel kann die Summe jederzeit wieder<br />
erhöht werden. Die letzte Spalte enthält Angaben über Kreditwürdig-<br />
keit, Zahlungsmodus des Betreffenden usw. Die Reichsbank benutzt hier-<br />
bei teils ihre eigenen Erfahrungen, die sie, bezw. ihre Wechseleinlösungs-<br />
kasse, mit dem Betreffenden gemacht hat, teils verwendet sie die ihr von<br />
anderer Seite gewordenen Mitteilungen.<br />
Die Festsetzung der Maximalsumme, bis zu der die Reichsbank<br />
jemanden einen Kredit einräumt, geschieht auf Gr<strong>und</strong> der eingezogenen<br />
Auskünfte, die sich auf persönliche, geschäftliche <strong>und</strong> finanzielle Verhält-<br />
nisse beziehen, <strong>und</strong> der Angaben, die sie von ihren, den verschiedensten<br />
Branchen angehörenden Vertrauensmännern erhalten hat. In Berlin erfolgen<br />
weiter gemeinsame Beratungen des Direktoriums mit den Mitgliedern des<br />
Zentralausschusses, bei den Reichsbankhauptstellen der Vorstandsbeamten<br />
mit den Beigeordneten, bezw. den Mitgliedern des Bezirksausschusses. Die<br />
endgültige Normierung der seitens der Hauptbank wie der Zweiganstalten<br />
gewährten Kredite erfolgt durch das Reichsbankdirektorium. Die Kredit-<br />
bücher werden selbstverständlich ä jour gehalten <strong>und</strong> jedes Jahr genau<br />
durchgesehen <strong>und</strong> neu gedruckt. Erfolgen im Laufe des Jahres Verände-<br />
rungen, so werden sie sofort nachgetragen.<br />
Reicht der Kredit eines K<strong>und</strong>en, über dessen Höhe er übrigens nie in<br />
Kenntnis gesetzt wird, nicht aus, so werden, wenn die Wechsel gute<br />
Unterschriften tragen, die Beträge oft auf den Konten der als Aussteller,<br />
Bezogener, oder Giranten bezeichneten Firmen oder Personen gebucht.<br />
Stets ist dies üblich, wenn der Diskontant eine kleinere oder mittlere<br />
Firma ist, <strong>und</strong> der Wechsel die Unterschrift eines ersten Hauses trägt.<br />
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Auch eine Kontrolle der von den einzelnen Firmen eingegangenen