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Banken und Bankpolitik

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d. h. außer beim Reichsbankdirektorium in Berlin auch bei sämtlichen<br />

Reichsbankhauptstellen <strong>und</strong> Reichsbankstellen.<br />

Betrachten wir das Kreditbuch des Reichsbankdirektoriums in Berlin.<br />

Jede in Berlin zum Diskontverkehr zugelassene Firma ist angegeben.<br />

Neben der Firma ist die Branche verzeichnet, <strong>und</strong> dann sehen wir Ziffern<br />

<strong>und</strong> Buchstaben: la, ib, 2a, 2b, 3a, 3b, 4a — d. h. wir erblicken<br />

sie eigentlich nicht, denn das Kreditbuch ist, mit Recht, ein Geheimbuch,<br />

das nur von den Beamten, die beruflich damit zu tun haben, eingesehen<br />

werden darf. Erwähnt sei nur, daß in Klasse i a unsere Großbanken,<br />

allererste Bankfirmen <strong>und</strong> große industrielle Unternehmungen rangieren.<br />

In der nächsten Spalte ist die Summe vermerkt, bis zu der die Reichs-<br />

bank der betreffenden Firma Wechsel abnimmt. Um den Betrag der<br />

fällig gewesenen <strong>und</strong> bezahlten Wechsel kann die Summe jederzeit wieder<br />

erhöht werden. Die letzte Spalte enthält Angaben über Kreditwürdig-<br />

keit, Zahlungsmodus des Betreffenden usw. Die Reichsbank benutzt hier-<br />

bei teils ihre eigenen Erfahrungen, die sie, bezw. ihre Wechseleinlösungs-<br />

kasse, mit dem Betreffenden gemacht hat, teils verwendet sie die ihr von<br />

anderer Seite gewordenen Mitteilungen.<br />

Die Festsetzung der Maximalsumme, bis zu der die Reichsbank<br />

jemanden einen Kredit einräumt, geschieht auf Gr<strong>und</strong> der eingezogenen<br />

Auskünfte, die sich auf persönliche, geschäftliche <strong>und</strong> finanzielle Verhält-<br />

nisse beziehen, <strong>und</strong> der Angaben, die sie von ihren, den verschiedensten<br />

Branchen angehörenden Vertrauensmännern erhalten hat. In Berlin erfolgen<br />

weiter gemeinsame Beratungen des Direktoriums mit den Mitgliedern des<br />

Zentralausschusses, bei den Reichsbankhauptstellen der Vorstandsbeamten<br />

mit den Beigeordneten, bezw. den Mitgliedern des Bezirksausschusses. Die<br />

endgültige Normierung der seitens der Hauptbank wie der Zweiganstalten<br />

gewährten Kredite erfolgt durch das Reichsbankdirektorium. Die Kredit-<br />

bücher werden selbstverständlich ä jour gehalten <strong>und</strong> jedes Jahr genau<br />

durchgesehen <strong>und</strong> neu gedruckt. Erfolgen im Laufe des Jahres Verände-<br />

rungen, so werden sie sofort nachgetragen.<br />

Reicht der Kredit eines K<strong>und</strong>en, über dessen Höhe er übrigens nie in<br />

Kenntnis gesetzt wird, nicht aus, so werden, wenn die Wechsel gute<br />

Unterschriften tragen, die Beträge oft auf den Konten der als Aussteller,<br />

Bezogener, oder Giranten bezeichneten Firmen oder Personen gebucht.<br />

Stets ist dies üblich, wenn der Diskontant eine kleinere oder mittlere<br />

Firma ist, <strong>und</strong> der Wechsel die Unterschrift eines ersten Hauses trägt.<br />

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Auch eine Kontrolle der von den einzelnen Firmen eingegangenen

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