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Banken und Bankpolitik

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— z. B. am 24. Februar per 16. Februar — einzusenden. Manches<br />

chancenreiche, aber die Liquidität der Bank gefährdende Geschäft würde<br />

infolgedessen unterbleiben, bezw. aufgeschoben werden.<br />

Die Revision der <strong>Banken</strong> durch die vom Kontrolleur der Umlaufs-<br />

raittel hierzu bestimmten Personen hat sich, wie neuerdings erst wieder<br />

durch eine Umfrage des Kontrolleurs bei den amerikanischen <strong>Banken</strong><br />

ermittelt worden ist^), in der Hauptsache bewährt. Die deutschen <strong>Banken</strong><br />

werden eine solche Revision als einen unberechtigten Eingriff betrachten.<br />

Die Revisionen werden bei den deutschen <strong>Banken</strong> deswegen schwieriger<br />

als in Amerika vorzunehmen sein, weil ihr Kapital <strong>und</strong> ihr Geschäfts-<br />

umfang größer als der der amerikanischen Nationalbanken ist. In der<br />

Hauptsache werden sich die Revisionen aber auf die mittleren <strong>und</strong> kleinen<br />

Institute zu erstrecken haben. Die hohen Zinssätze, die ein Teil von<br />

diesen für Depositengelder gewährt, machen eine vernünftige Anlage der<br />

Gelder unmöglich. Die überwiegende Mehrzahl der <strong>Banken</strong> wird die Kon-<br />

trollen, denen sie ja jetzt auch schon im kleinen Umfange durch das<br />

Stempelsteuergesetz unterworfen ist, nicht zu befürchten brauchen, <strong>und</strong> den<br />

Revisoren — deren Beschafifung für die erste Zeit allerdings nicht leicht<br />

sein dürfte — für manche Anregung vielleicht dankbar sein. Im übrigen<br />

bedienen sich ja auch heute schon zahlreiche Aktiengesellschaften externer<br />

Revisoren <strong>und</strong> Revisionsgesellschaften, die schon mehrfach Betrügereien<br />

der Angestellten aufgedeckt haben. Eine absolute Garantie können selbst-<br />

verständlich derartige Revisionen auch nicht bieten.<br />

Das Aufsichtsamt wird auch auf das Emissions wesen der <strong>Banken</strong>,<br />

vor allem wenn es sich um ausländische Anleihen handelt, sein Augen-<br />

merk zu richten haben. Es ist dafür plädiert worden 2), ausländische An-<br />

leihen nur dann zur offiziellen Börsennotiz zuzulassen, wenn das Aus-<br />

wärtige Amt <strong>und</strong> das Reichsamt des Innern ihre Zustimmung erteilen.<br />

Im Interesse der Zahlungsbilanz ist für Deutschland ein größerer Besitz<br />

an Anleihen ausländischer Staaten entschieden sehr nützlich. Eine Anleihe<br />

darf aber im Interesse der deutschen Volkswirtschaft dann nicht abge-<br />

schlossen werden, wenn das Inland selbst Geld benötigt, oder wenn, wie<br />

es auch schon häufig geschehen ist, der Erlös der Anleihe dazu benutzt<br />

wird, die Industrien dritter Länder zu beschäftigen. Dies alles zu prüfen,<br />

^vird Aufgabe des Reichs-Aufsichtsamts für Bankwesen sein.<br />

^) S. Bericlit des Comptroller of the currency vom i. Dezember 1908. "Washing-<br />

ton 1908.<br />

296<br />

^) S. Verhandlungen der Bank-Enquete <strong>und</strong> Plutus, 5. Heft 1909.

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