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Banken und Bankpolitik

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3. Die Deutsche Reichsbank <strong>und</strong> die Privatnotenbanken.<br />

Das deutsche Bankgesetz vom 14. März 1875 beruht auf dem ge-<br />

mischten System, auf dem Nebeneinandervvirken der Reichsbank, der<br />

einige Sonderprivilegien erteilt sind, <strong>und</strong> die von vornherein eine domi-<br />

nierende Stelle einnimmt, <strong>und</strong> einer beschränkten Anzahl Privatnoten-<br />

banken. Man wollte <strong>und</strong> durfte auch nicht wohlerworbene Rechte nehmen,<br />

unterwarf aber diejenigen Notenbanken, die für ihre Noten Umlaufsfähig-<br />

keit im ganzen Reich wünschten, mehreren, im § 44 des Bankgesetzes<br />

angegebenen Beschränkungen.<br />

Hiemach kann einer Notenbank die Befugnis zur Notenausgabe zuerst<br />

zum I. Januar 1891, dann aber von 10 zu 10 Jahren durch Beschluß<br />

der Landesregierung oder des B<strong>und</strong>esrates nach vorangegangener einjäh-<br />

riger Kündigungsfrist genommen werden. Von Seiten des B<strong>und</strong>esrates<br />

wird eine Kündigung nur eintreten, heißt es im Bankgesetz, „zum Zwecke<br />

weiterer einheitlicher Regelung des Notenbankwesens, oder wenn eine<br />

Notenbank den Anordnungen des Bankgesetzes zuwidergehandelt hat".<br />

Ist nun eine weitere einheitliche Regelung des deutschen Notenbankwesens<br />

erwünscht, <strong>und</strong> empfiehlt sich demgemäß eine Kündigung des Notenprivilegs<br />

der vier noch bestehenden Privatnotenbanken zum 31. Dezember 19 10?<br />

Als das Bankgesetz im Jahre 1899 zum zweiten Male erneuert werden<br />

sollte, war beim B<strong>und</strong>esrat über die Privatnotenbanken Klage darüber<br />

eingelaufen, daß sie häufig die Diskontpolitik der Reichsbank störten, indem<br />

sie zu einem niedrigeren Satz als diese Wechsel diskontierten. Um<br />

die Notensteuer zu umgehen, rediskontieren sie, hieß es weiter, am Tage<br />

vor Veröffentlichung des Wochenausweises kurzfristige Wechsel bei der<br />

Reichsbank, deren Status sich dadurch gerade am Ausweistage erheblich<br />

verschlechtert. Wie sehr die Privatnotenbanken den Diskontsatz der Reichs-<br />

bank selbst in den geldknappen Jahren 1895— 1899 unterb<strong>und</strong>en haben,<br />

geht am besten aus nachstehender Tabelle hervor. Es betrugt) die durch-<br />

schnittliche Rentabilität der Wechselanlage:

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