Banken und Bankpolitik
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die Qualität der Unterschriften. So ist es denn eine vernünftige Bestimmung<br />
des Bankgesetzes, die es der Bank überläßt, in gewissen Fällen<br />
den Wechsel bereits dem Aussteller <strong>und</strong> nicht erst dem Remittenten zu<br />
diskontieren. Um den Beteiligten den Diskontverkehr nach Möglichkeit zu<br />
erleichtem, andererseits aber die Verluste zu beschränken, hat die Reichs-<br />
bank das oben geschilderte Kontrollorgan geschaffen.<br />
Der Satz, zu dem die Reichsbank Wechsel ankauft (Bankdiskont, Bank-<br />
rate), wird für das ganze Reich einheitlich festgesetzt.<br />
In der Zeit von 1880— 1896 diskontierte die Reichsbank bei ihren<br />
Zweiganstalten erstklassige Wechsel zu einem niedrigeren als dem finan-<br />
ziellen Satz, zu einem sogenannten Privatsatz. Zu dieser Maßregel war<br />
sie geschritten, nachdem infolge der großen Kapitalflüssigkeit die immer<br />
mächtiger werdenden Kreditbanken einen erheblichen Teil der Wechsel,<br />
die bisher bei der Reichsbank verkauft worden waren, dadurch an sich<br />
gezogen hatten, daß sie zu einem niedrigeren Satze, als er bei der Reichs-<br />
bank bestand, diskontierten. Naturgemäß waren es gerade die besten<br />
Wechsel, die nun der Reichsbank fernblieben. Als dann weiter die Privatnotenbanken<br />
in Wettbewerb mit den Kreditbanken traten, <strong>und</strong> die der<br />
Reichsbank dadurch entstehende Konkurrenz noch größer wurde, ent-<br />
schloß im Jahre 1880 auch sie sich, Wechsel, die über einen bestimmten<br />
Mindestbetrag lauteten, noch eine gewisse Laufzeit hatten <strong>und</strong> Unter-<br />
schriften erster Firmen trugen, zu einem niedrigeren, als dem offiziellen<br />
<strong>und</strong> sich den allgemeinen Geldverhältnissen anpassendem Satz anzukaufen.<br />
Die damals mehrfach auftauchenden Zweifel, ob die Reichsbank ein Recht<br />
habe, zu zweierlei Sätzen zu diskontieren, wurden behoben, indem der<br />
B<strong>und</strong>esrat erklärte, daß der von der Reichsbank zu veröffentlichende<br />
Diskontsatz nur als Höchstsatz zu betrachten sei <strong>und</strong> daß es demgemäß<br />
jeder Notenbank unbenommen bleibe, auch zu einem niedrigeren Satze<br />
zu diskontieren.<br />
In Berlin hat die Reichsbank, in einem gewissen Entgegenkommen<br />
gegen die großen Privatdiskonteure^), niemals zu einem Privatsatz dis-<br />
kontiert. Für die Provinzialanstalten wurde er einheitlich vom Direk-<br />
torium in Berlin festgesetzt, <strong>und</strong> zwar so, daß er meist ^J^^Iq höher als<br />
der Privatsatz an der Börse war.<br />
Ein anschauliches Bild von dem Privatdiskontgeschäft gibt die folgende,<br />
der Denkschrift der Reichsbank entnommene Zusammenstellung:<br />
^) Siehe die Denkscb rift der Reichsbank <strong>und</strong> AV. Prion, Das deutsche Wechsel-<br />
diskontgeschäft. Leipzig 1907,<br />
6 Obst, <strong>Bankpolitik</strong> 8l