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Banken und Bankpolitik

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die Qualität der Unterschriften. So ist es denn eine vernünftige Bestimmung<br />

des Bankgesetzes, die es der Bank überläßt, in gewissen Fällen<br />

den Wechsel bereits dem Aussteller <strong>und</strong> nicht erst dem Remittenten zu<br />

diskontieren. Um den Beteiligten den Diskontverkehr nach Möglichkeit zu<br />

erleichtem, andererseits aber die Verluste zu beschränken, hat die Reichs-<br />

bank das oben geschilderte Kontrollorgan geschaffen.<br />

Der Satz, zu dem die Reichsbank Wechsel ankauft (Bankdiskont, Bank-<br />

rate), wird für das ganze Reich einheitlich festgesetzt.<br />

In der Zeit von 1880— 1896 diskontierte die Reichsbank bei ihren<br />

Zweiganstalten erstklassige Wechsel zu einem niedrigeren als dem finan-<br />

ziellen Satz, zu einem sogenannten Privatsatz. Zu dieser Maßregel war<br />

sie geschritten, nachdem infolge der großen Kapitalflüssigkeit die immer<br />

mächtiger werdenden Kreditbanken einen erheblichen Teil der Wechsel,<br />

die bisher bei der Reichsbank verkauft worden waren, dadurch an sich<br />

gezogen hatten, daß sie zu einem niedrigeren Satze, als er bei der Reichs-<br />

bank bestand, diskontierten. Naturgemäß waren es gerade die besten<br />

Wechsel, die nun der Reichsbank fernblieben. Als dann weiter die Privatnotenbanken<br />

in Wettbewerb mit den Kreditbanken traten, <strong>und</strong> die der<br />

Reichsbank dadurch entstehende Konkurrenz noch größer wurde, ent-<br />

schloß im Jahre 1880 auch sie sich, Wechsel, die über einen bestimmten<br />

Mindestbetrag lauteten, noch eine gewisse Laufzeit hatten <strong>und</strong> Unter-<br />

schriften erster Firmen trugen, zu einem niedrigeren, als dem offiziellen<br />

<strong>und</strong> sich den allgemeinen Geldverhältnissen anpassendem Satz anzukaufen.<br />

Die damals mehrfach auftauchenden Zweifel, ob die Reichsbank ein Recht<br />

habe, zu zweierlei Sätzen zu diskontieren, wurden behoben, indem der<br />

B<strong>und</strong>esrat erklärte, daß der von der Reichsbank zu veröffentlichende<br />

Diskontsatz nur als Höchstsatz zu betrachten sei <strong>und</strong> daß es demgemäß<br />

jeder Notenbank unbenommen bleibe, auch zu einem niedrigeren Satze<br />

zu diskontieren.<br />

In Berlin hat die Reichsbank, in einem gewissen Entgegenkommen<br />

gegen die großen Privatdiskonteure^), niemals zu einem Privatsatz dis-<br />

kontiert. Für die Provinzialanstalten wurde er einheitlich vom Direk-<br />

torium in Berlin festgesetzt, <strong>und</strong> zwar so, daß er meist ^J^^Iq höher als<br />

der Privatsatz an der Börse war.<br />

Ein anschauliches Bild von dem Privatdiskontgeschäft gibt die folgende,<br />

der Denkschrift der Reichsbank entnommene Zusammenstellung:<br />

^) Siehe die Denkscb rift der Reichsbank <strong>und</strong> AV. Prion, Das deutsche Wechsel-<br />

diskontgeschäft. Leipzig 1907,<br />

6 Obst, <strong>Bankpolitik</strong> 8l

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