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Banken und Bankpolitik

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oder Entwendung, nicht aber für Schäden durch Krieg, Aufruhr, Ele-<br />

mentarereignisse oder andere Zufälle, sofern diese nach den allgemeinen<br />

gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich den Eigentümer treffen (Art. ']z<br />

des Bankstatuts).<br />

Die Verwahrungsgebühren sind ziemlich hoch. Es werden pro Jahr<br />

berechnet<br />

:<br />

1. für Depots von öffentlichen Wertpapieren des In- <strong>und</strong> Aus-<br />

landes, für Sparkassen- <strong>und</strong> andere Einlagebücher, sowie für<br />

Anweisungen <strong>und</strong> auf den Überbringer lautende Depotscheine<br />

^1^ per INIille, d. h. 0.75 K für je angefangene 1000 K des No-<br />

minalbetrages.<br />

2. Für Depots anderer Urk<strong>und</strong>en, die eine Geldforderung begründen,<br />

wie Schuldscheine, Wechsel, Lebensversichenmgspolizen usw., so-<br />

wie für Effektendepots von 2 Millionen K <strong>und</strong> darüber '^\.^ per<br />

Mille, d. h. 0.50 K für je angefangene 1000 K.<br />

Insgesamt befanden sich am i. Januar 1908 in Verwaltung <strong>und</strong><br />

Verwahrung der Bank:<br />

in Wien 187534 Depots im Nominalwerte von 1991,8 Millionen K<br />

in Budapest 9011 „ „ „ „ 113,0 „ „<br />

zusammen 196545 Depots im Nominalbetrage von 2104,8 Millionen K<br />

Unter den in Wien in Verwaltung <strong>und</strong> Verwahrung befindlichen De-<br />

pots waren 30540 gerichtsmäßige Depots im Nominalwerte von<br />

385,8 Millionen K.<br />

Die verhältnismäßig geringe Anzahl von Verwahrungs- <strong>und</strong> Verwal-<br />

tungsdepots bei der Hauptanstalt Budapest ist damit zu erklären, daß<br />

in Ungarn verfügbare Gelder viel mehr in Realitäten als in Effekten an-<br />

gelegt werden, <strong>und</strong> daß weiter viele ungarische Kapitalisten ihre Effekten<br />

bei der Hauptanstalt in Wien deponiert haben.<br />

g) Das Hypothekarkreditgeschäft.<br />

Die Theorie erklärt die Funktionen einer Zettelbank mit denen einer<br />

Hypothekenbank für unvereinbar, sofern nicht vollständige Arbeitsteilung<br />

besteht <strong>und</strong> dieser Geschäftszweig mit Mitteln betrieben wird, die gänz-<br />

lich von denen der Notenabteilung getrennt sind.<br />

Dies ist bei der Österreichisch-ungarischen Bank, die seinerzeit das<br />

Hypothekarkreditgeschäft der Österreichischen Nationalbank übernommen<br />

hat, der Fall. Für Zwecke des Hypothekargeschäftes — für das Dar-<br />

lehen selbst, wie für den Ankauf von Pfandbriefen — darf auch nicht<br />

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