Banken und Bankpolitik
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kapitals der Bank bar eingezahlt ist — die Einzahlung des Restes muß<br />
in monatlichen Raten von mindestens io°|q, also spätestens in 5 Monaten<br />
erfolgen — <strong>und</strong> Anleihen der Vereinigten Staaten beim Schatzamt depo-<br />
niert sind. Der Nennwert dieser Anleihen muß bei <strong>Banken</strong>, die mehr als<br />
150000 $ Kapital haben, mindestens 50000 $, bei anderen <strong>Banken</strong><br />
mindestens 2^^Jq des Kapitals betragen.<br />
Berechtigt ist jede Nationalbank, vom Kontrolleur der Umlaufsmittel<br />
Noten bis zur Höhe ihres Stammkapitals zu fordern, sofern in Höhe der<br />
gewünschten Summe Anleihen der Vereinigten Staaten beim Schatzamt<br />
deponiert sind. Fallen diese im Kurse, so ist der Kontrolleur der Umlaufs-<br />
miltel berechtigt, entsprechende Vermehrung des Depots zu fordern.<br />
Die Noten, die in Beträgen zu 5, 10, 20, 50, 100, 500, 1000 <strong>und</strong><br />
10 000 ^ ausgegeben werden, sind alle von gleichem Format — nur<br />
durch die Unterschriften der Direktoren unterscheiden sie sich voneinander<br />
— <strong>und</strong> tragen auf der Vorderseite den Vermerk, daß sie durch B<strong>und</strong>es-<br />
obligationen oder andere beim Schatzamt hinterlegte Wertpapiere gesichert<br />
sind. Im Gegensatz zu früher werden nach der Novelle von 1908 Bank-<br />
noten auf Vorrat hergestellt: Bis zu 50°|() des Aktienkapitals liegen im<br />
Schatzamt Blankoformulare einer jeden Nationalbank zur Abholung bei<br />
Bedarf bereit.<br />
Zwangskurs besitzen die Nationalbank-Noten für fast alle Zahlungen<br />
an die Regierung <strong>und</strong> seitens der Regierung: Sie müssen bei Zahlung<br />
der Steuern <strong>und</strong> bei allen sonstigen Abgaben <strong>und</strong> Forderungen, mit Aus-<br />
nahme der Einfuhrzölle, der Zinszahlungen <strong>und</strong> bei Einlösung der Noten<br />
selbst, in Zahlung genommen werden.<br />
Als Einlösungsfonds muß jede Bank im Schatzamt ^^j(^ ihres jeweiligen<br />
Notenumlaufs in gesetzlichen Zahlungsmitteln hinterlegen. Werden die Noten<br />
an den Schaltern der Bank präsentiert, so entbindet sie die Reserve im<br />
Schatzamt selbstverständlich nicht von der direkten Einlösung.<br />
Will eine Bank ihre durch Hinterlegung von B<strong>und</strong>esobligationen ge-<br />
sicherten Banknoten vermindern, so kann ihr durch den Kontrolleur der<br />
Umlaufsmittel ein Teil des Depots gegen Hinterlegung eines entsprechenden<br />
Betrages in gesetzlichen Zahlungsmitteln (mindestens jedoch von 9000 ,^)<br />
zurückgegeben werden.<br />
Die letzte zum Teil durch die Knappheit der Uralaufsmittel veranlaßte<br />
Geldkrisis in den Vereinigten Staaten hat, wie schon erwähnt, zu einer<br />
Reform des amerikanischen Notenbankwesens, zum Aldrich-Vreeland x\ct<br />
vom 30. Mai 1908 geführt, dessen Bestimmungen, auch nach der Aus-<br />
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