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Banken und Bankpolitik

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Hypotheken- <strong>und</strong> Wcchselbank auf das ihr 1835 verliehene Notenrecht<br />

zugunsten der Bayerischen Notenbank verzichtet hatte, ist dieser das volle<br />

für bayerische <strong>Banken</strong> bestimmte Notenkontingent in Höhe von 32 Mil-<br />

lionen M überwiesen worden.<br />

Da die Bayerische Notenbank die letzte der ins Leben getretenen<br />

Notenbanken war, so konnte man die anderweits gesammelten Erfahrungen<br />

bereits in ihrem Statut <strong>und</strong> dem von der Regierung mit der Bank ab-<br />

geschlossenen Vertrage verwenden. Hiernach war die Bank verpflichtet,<br />

sich allen in § 44 Ziffer i— 7 angegebenen Bestimmungen des Bankgesetzes<br />

zu unterwerfen. Verboten war ihr, ohne Zustimmung der baye-<br />

rischen Staatsregierung auf ihre Befugnis zur Ausgabe von Banknoten ganz<br />

oder teilweise zu verzichten oder wegen einer derartigen Verzichtleistung<br />

mit einer anderen Bank eine Vereinbarung abzuschließen.<br />

Die Bank eröffnete ihren Betrieb mit 6 Filialen <strong>und</strong> 28 Agenturen.<br />

Durch dieses weit verzweigte Filialnetz, den Umfang des steuerfreien<br />

Notenkontingents, die Höhe ihres Stammkapitals (15 Millionen M, auf die<br />

50 o/q eingezahlt wurden), <strong>und</strong> die Größe des Geltungsgebietes ihrer Noten<br />

hatte sie einen weiten Vorsprung vor der Mehrzahl der anderen Noten-<br />

banken. Auch die Konkurrenz der Reichsbank, die am i. Januar 1876<br />

mit I Reichsbankhauptstelle, 2 Reichsbankstellen <strong>und</strong> 8 Reichsbankneben-<br />

stellen in Bayern ihren Einzug gehalten hatte, brauchte sie nicht zu<br />

fürchten. Sie betrachtete sich vielmehr als eine Ergänzung dieses Insti-<br />

tuts. Die Reichsbank als Zentralbank des Reiches durfte vor allem in der<br />

ersten Zeit ihren Verwaltungsapparat nicht derart belasten, daß sie<br />

auch an den kleinsten Orten Filialen eröffnete, sie konnte weiter auch<br />

in der Kreditgewährung nicht so weit gehen als die Bayerische Noten-<br />

bank, die die Verhältnisse besser zu überschauen vermochte.<br />

So war für beide <strong>Banken</strong> ein Wirkungskreis vorhanden: Die Reichsbank<br />

schloß die bedeutenden Industrie- <strong>und</strong> Handelsplätze Bayerns dem<br />

nationalen Kreditmarkt an, <strong>und</strong> der Wunsch, Vorteile, die sie gewährte, zu<br />

erlangen, war noch größer als der Partikularismus des bayerischen Volkes^).<br />

Die Bayerische Notenbank erleichterte den Zahlungsverkehr innerhalb<br />

Bayerns <strong>und</strong> hatte sich als Aufgabe gestellt, den lokalen Kredit zu indi-<br />

vidualisieren <strong>und</strong> als Mittelglied zwischen Reichsbank <strong>und</strong> offenem Geld-<br />

markt zu dienen"^).<br />

*) S. Karl Heil, Die Reichsbank <strong>und</strong> die Bayerische Notenbank in ihrer<br />

gegenseitigen Entwickelung. Leipzig 1900. S. 15.<br />

104<br />

^) S. den Geschäftsbericht der Bank von 1886.

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