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Banken und Bankpolitik

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Wien oder in Kremnitz eingeliefert werden, ist eine Probiergebühr von<br />

2 K für jeden Barren zu entrichten.<br />

Goldmünzen, soweit nicht ein besonderer Tarif dafür besteht, ferner<br />

Goldsand <strong>und</strong> Goldstaub kauft die Bank zum gleichen Preise <strong>und</strong> zu<br />

ähnlichen Bedingungen an.<br />

Sämtliche Bankanstalten übernehmen auch Aufträge zum kommissionsweisen<br />

Ankauf <strong>und</strong> Verkauf von Gold- <strong>und</strong> Silbermünzen<br />

<strong>und</strong> ausländischen Noten, sowie zur Beschaffung von Schecks auf<br />

ausländische Plätze.<br />

Auf Verlangen leisten die Bankanstalten sofort bei Einlieferung der<br />

zum Verkauf übergebenen Münzen <strong>und</strong> Noten, sofern sie an der Wiener,<br />

bezw. Budapester Börse lieferbar sind, eine QO^/^ige zinsfreie ä Conto-<br />

Zahlung; <strong>und</strong> bei Ankaufsaufträgen liefern sie, nach Maß ihres Vor-<br />

rates, sofort für go^lo des erlegten Barbetrages die verlangten<br />

Münzen oder Noten aus. In beiden fällen wird der Auftrag an die<br />

betreffende Hauptanstalt telegraphisch übermittelt, so daß nach Eintreffen<br />

der telegraphischen Rückantwort die definitive Abrechnung noch am selben,<br />

spätestens am nächsten Geschäftstage erfolgen kann.<br />

Die Provision für den kommissionsweisen An- <strong>und</strong> Verkauf von<br />

Münzen, Schecks usw. beträgt ^/g^/o' "mindestens aber i K für jeden Auftrag.<br />

Daß die Umsätze auf Devisen- <strong>und</strong> Valutenkonto sehr erheblich ge-<br />

wesen sein müssen, besagt der darauf erzielte Gewinn, der sich für das<br />

Jahr IQ07 auf 5,14 Millionen K (1906: 3,70 Millionen K) belaufen hatte.<br />

In dem Posten „Metallschatz" finden wir dauernd die Angabe: „Gold-<br />

wechsel auf auswärtige Plätze 60 Millionen K." Hiermit hat es<br />

folgende Bewandtnis. Solange die Bestimmungen des Art. 83 der Bank-<br />

statuten, die die Bank verpflichten, ihre Noten gegen gesetzliches Metall-<br />

geld umzutauschen, nicht in Kraft getreten sind, ist es der Bank, gemäß<br />

Art. 1 1 1 ihrer Statuten, gestattet, ihren Besitz an Wechseln auf auswärtige<br />

Plätze <strong>und</strong> an ausländischen Noten, soweit diese in Gold oder in mit<br />

Gold gleichwertiger effektiver Metallwährung zahlbar sind, bis zum Höchst-<br />

betrage von 60 Millionen K in den Bestand ihres Barvorrates einzu-<br />

rechnen. Nur von diesen, in den Metallschatz der Bank eingerechneten<br />

60 Millionen K wird im Jahresbericht der Bank eine Spezifikation gegeben.<br />

f) Verwaltung <strong>und</strong> Aufbewahrung von Wertpapieren.<br />

Die Bank übernimmt in ihren beiden Hauptstellen Wertpapiere zur<br />

Verwaltung <strong>und</strong> Aufbewahrung. Sie haftet im Falle einer Veruntreuimg

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