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Banken und Bankpolitik

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desto seltener wurden sie der emittierenden Bank zur Einlösung vorgelegt.<br />

Diese Erfahrungen hatten die Notenbanken gemacht, <strong>und</strong> man konnte<br />

es ihnen, vom reinen Erwerbsstandpimkt aus betrachtet, nicht verargen,<br />

wenn sie sich diese Tatsachen zu Nutze machten <strong>und</strong> kleine Noten bis<br />

zu I Taler herab in großen Posten in den Verkehr brachten. Als deren<br />

Zirkulation in Preußen verboten wurde, weil man meinte, daß dadurch<br />

das Metallgeld aus dem inneren Verkehr nach dem Auslande verdrängt<br />

werde, mehrten sich die Noten zu lo <strong>und</strong> zu 20 Taler.<br />

Ein weiteres, viel angewendetes Mittel, die Noten möglichst lange im<br />

Verkehr zu halten, bestand darin, daß man ihre Einlösung nach Mög-<br />

lichkeit erschwerte. Bei vielen <strong>Banken</strong> bestand die Bestimmung, daß<br />

die Noten nur von der Emissionsbank in bar umgetauscht werden sollten,<br />

imd deren Domizil war oft ein vom Verkehr weit abliegender Ort.<br />

Diese natürliche Schwierigkeit wurde oft noch durch künstliche Mittel<br />

erhöht: Die Noten wurden in schlechtem Geld eingelöst. Um von der<br />

Einwechslung abzuschrecken, gaben einige <strong>Banken</strong> für ihre Noten kleine<br />

Silbermünzen. Wer eine über 100 Taler lautende Note zur Einlösung<br />

vorlegte, empfing z. B. 600 Münzen ä ^j,; Taler. Darlehnsgeschäfte wurden<br />

zu einem um drei <strong>und</strong> mehr Prozent unter dem üblichen Satz zurück-<br />

bleibenden Zinsfuß abgeschlossen, wenn der Darlehnsnehmer den Betrag<br />

in den Noten der Bank annahm, sich aber verpflichtete, den Betrag in<br />

preußischem Gelde zurückzuzahlen. Agenten wurden hohe Provisionen<br />

gezahlt, wenn sie die Noten in einem weit abliegenden Gebietsteil unter-<br />

brachten. Zu gleichem Zweck wurden die Noten häufig bündelweise an<br />

befre<strong>und</strong>ete auswärtige Bankiers gesandt.<br />

Einige <strong>Banken</strong> besaßen das Recht, Noten in verschiedenen Währungen<br />

auszugeben. So existierten von der Bückeburger Bank Noten, die auf Taler<br />

lauteten, Noten, die in holländischen, süddeutschen <strong>und</strong> österreichischen<br />

Gulden, ja selbst in Banko-Mark ausgestellt waren.<br />

Ganz verschiedenartige Vorschriften bestanden vor allem aber hinsicht-<br />

lich der Notendeckung: Bei der Braunschweigischen Bank brauchte<br />

nur ^j^ des Notenumlaufs als Barvorrat gehalten zu werden. Die Nieder-<br />

sächsische Bank mußte ^jg in barem Gelde, den Rest in Wechseln oder<br />

Effekten gedeckt haben. Bei der Sächsischen Bank durfte ^jg der Deckung<br />

in Lombardforderungen bestehen. Die Thüringische Bank mußte für ^j^<br />

der ausgegebenen Noten Bardeckung halten. Für den Rest sollten Wechsel<br />

<strong>und</strong> leicht realisierbare Effekten vorhanden sein usw.<br />

Der weite Blick, das Interesse für das Gemeinwohl ging den Direktoren<br />

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