Banken und Bankpolitik
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desto seltener wurden sie der emittierenden Bank zur Einlösung vorgelegt.<br />
Diese Erfahrungen hatten die Notenbanken gemacht, <strong>und</strong> man konnte<br />
es ihnen, vom reinen Erwerbsstandpimkt aus betrachtet, nicht verargen,<br />
wenn sie sich diese Tatsachen zu Nutze machten <strong>und</strong> kleine Noten bis<br />
zu I Taler herab in großen Posten in den Verkehr brachten. Als deren<br />
Zirkulation in Preußen verboten wurde, weil man meinte, daß dadurch<br />
das Metallgeld aus dem inneren Verkehr nach dem Auslande verdrängt<br />
werde, mehrten sich die Noten zu lo <strong>und</strong> zu 20 Taler.<br />
Ein weiteres, viel angewendetes Mittel, die Noten möglichst lange im<br />
Verkehr zu halten, bestand darin, daß man ihre Einlösung nach Mög-<br />
lichkeit erschwerte. Bei vielen <strong>Banken</strong> bestand die Bestimmung, daß<br />
die Noten nur von der Emissionsbank in bar umgetauscht werden sollten,<br />
imd deren Domizil war oft ein vom Verkehr weit abliegender Ort.<br />
Diese natürliche Schwierigkeit wurde oft noch durch künstliche Mittel<br />
erhöht: Die Noten wurden in schlechtem Geld eingelöst. Um von der<br />
Einwechslung abzuschrecken, gaben einige <strong>Banken</strong> für ihre Noten kleine<br />
Silbermünzen. Wer eine über 100 Taler lautende Note zur Einlösung<br />
vorlegte, empfing z. B. 600 Münzen ä ^j,; Taler. Darlehnsgeschäfte wurden<br />
zu einem um drei <strong>und</strong> mehr Prozent unter dem üblichen Satz zurück-<br />
bleibenden Zinsfuß abgeschlossen, wenn der Darlehnsnehmer den Betrag<br />
in den Noten der Bank annahm, sich aber verpflichtete, den Betrag in<br />
preußischem Gelde zurückzuzahlen. Agenten wurden hohe Provisionen<br />
gezahlt, wenn sie die Noten in einem weit abliegenden Gebietsteil unter-<br />
brachten. Zu gleichem Zweck wurden die Noten häufig bündelweise an<br />
befre<strong>und</strong>ete auswärtige Bankiers gesandt.<br />
Einige <strong>Banken</strong> besaßen das Recht, Noten in verschiedenen Währungen<br />
auszugeben. So existierten von der Bückeburger Bank Noten, die auf Taler<br />
lauteten, Noten, die in holländischen, süddeutschen <strong>und</strong> österreichischen<br />
Gulden, ja selbst in Banko-Mark ausgestellt waren.<br />
Ganz verschiedenartige Vorschriften bestanden vor allem aber hinsicht-<br />
lich der Notendeckung: Bei der Braunschweigischen Bank brauchte<br />
nur ^j^ des Notenumlaufs als Barvorrat gehalten zu werden. Die Nieder-<br />
sächsische Bank mußte ^jg in barem Gelde, den Rest in Wechseln oder<br />
Effekten gedeckt haben. Bei der Sächsischen Bank durfte ^jg der Deckung<br />
in Lombardforderungen bestehen. Die Thüringische Bank mußte für ^j^<br />
der ausgegebenen Noten Bardeckung halten. Für den Rest sollten Wechsel<br />
<strong>und</strong> leicht realisierbare Effekten vorhanden sein usw.<br />
Der weite Blick, das Interesse für das Gemeinwohl ging den Direktoren<br />
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