07.03.2013 Aufrufe

Banken und Bankpolitik

Banken und Bankpolitik

Banken und Bankpolitik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

waltungsorgan ist der Generalrat. Er besteht aus dem Gouverneur, dem<br />

österreichischen <strong>und</strong> dem ungarischen Vizegouverneur, den Stellvertretern<br />

der Vizeeouverneure <strong>und</strong> aus 1 2 Generalräten.<br />

Der Gouverneur wird auf gemeinsamen Vorschlag des österreichischen<br />

<strong>und</strong> des ungarischen Finanzministers, der österreichische Vizegouverneur<br />

<strong>und</strong> sein Stellvertreter auf Vorschlag des österreichischen, der<br />

ungarische Vizegouverneur <strong>und</strong> sein Stellvertreter auf Vorschlag des<br />

ungarischen Finanzministers vom Kaiser auf den Zeitraum von 5 Jahren<br />

ernannt. Von den von der Generalversammlung auf 4 Jahre gewählten G e -<br />

neralräten müssen 6 österreichische <strong>und</strong> 6 ungarische Staatsangehörige sein.<br />

Sie haben bei Antritt ihrer Tätigkeit, die sie ehrenamtlich ausüben, 25 auf ihren<br />

Namen lautende Aktien der Österreichisch-ungarischen Bank zu hinterlegen.<br />

Der General rat vertritt die Bank nach außen <strong>und</strong> ist zu allen Ver-<br />

fügungen berechtigt, die nicht der Generalversammlung oder den Direk-<br />

tionen ausschließlich vorbehalten sind. Er leitet <strong>und</strong> überwacht die Ver-<br />

waltung des Vermögens <strong>und</strong> den ganzen Geschäftsbetrieb der Bank. Er<br />

bestimmt die allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätze, erläßt die jeweilig nötigen besonderen<br />

Weisungen für die gesamte Geschäftsführung <strong>und</strong> kontrolliert <strong>und</strong> sichert<br />

deren Befolgung. Der Generalrat ernennt den Generalsekretär, die Mit-<br />

glieder der Geschäftsleitung <strong>und</strong> die leitenden Beamten der Bankanstalten<br />

<strong>und</strong> der Geschäftsabteilungen der Zentrale.<br />

An der Spitze der gesamten Bank steht der Generalrat, an der Spitze<br />

der beiden Hauptanstalten in Wien <strong>und</strong> Budapest eine Direktion. Diesen<br />

Direktionen ist ausschließlich vorbehalten, den Bankkredit im Diskont- <strong>und</strong><br />

Lombardgeschäfte in dem betreffenden Staatsgebiete zu bemessen, an ihnen<br />

geeignet erscheinenden Plätzen Banknebenstellen für das Diskontgeschäft zu<br />

errichten <strong>und</strong> aufzulösen, Zensoren zu ernennen <strong>und</strong> Personen <strong>und</strong> Firmen<br />

zu ermächtigen, den Bankkredit auch im Korrespondenzwege zu benutzen.<br />

Aus seiner Mitte wählt der Generalrat für die Dauer eines Geschäfts-<br />

jahres ein Exekutivkomitee. Es besteht aus dem Gouverneur <strong>und</strong><br />

4 Mitgliedern des Generalrates <strong>und</strong> hat die bezüglich der Notenausgabe<br />

erlassenen Vorschriften zu überwachen <strong>und</strong> in dringenden Fällen die er-<br />

forderlichen Verfügungen zu treffen.<br />

Ausführendes Organ aller Beschlüsse des Generalrates, an dessen Sitzungen<br />

er mit beratender Stimme teilnimmt, ist der Generalsekretär. Er führt<br />

als oberster Beamter der Bank die Oberleitung sämtlicher Geschäftszweige<br />

im Namen <strong>und</strong> unter Aufsicht des Generalrates. Er erläßt unmittelbar,<br />

bezw. im Wege der Geschäftsleitung oder der Direktionen, auf Gr<strong>und</strong> der<br />

122

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!