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Banken und Bankpolitik

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i895> 1902 <strong>und</strong> 1905 zu 3 ^|o — <strong>und</strong> somit „aus ihrer eigenen Tasche<br />

etwas zum Zinsfuß zugelegt".<br />

Die Notensteuer soll drittens dem Reich eine Einnahmequelle<br />

sein. Wird das steuerfreie Notenkontingent erhöht, oder wird die Steuer<br />

abgeschafft, dann erleidet das Reich zunächst eine Einbuße, andererseits<br />

ist aber zu berücksichtigen, daß ^j^ der Summe, die die Reichsbank da-<br />

durch spart, in Form eines Gewinnanteiles wieder ans Reich fließt. Die<br />

Dividende der Anteilseigner würde durch den Wegfall der Steuer nur um<br />

ein Geringes erhöht werden. Die Steuer, die die Privatnotenbanken bis-<br />

her ans Reich gezahlt haben, ist sehr geringfügig; im Durchschnitt der<br />

letzten 3 Jahre waren es (s. S. m) 36000 M im Jahre. Andererseits<br />

spricht nichts dagegen, die Notensteuer bei der Reichsbank auf-<br />

zuheben, sie aber bei den anderen vier deutschen Notenbanken in<br />

alter Weise bestehen zu lassen.<br />

Die indirekte Kontingentierung besitzt, wie gezeigt, heute keinen Wert<br />

mehr. Da sie nur eine Kontingentüberschreitung beachtet <strong>und</strong> nicht auf<br />

das Verhältnis von Notenumlauf <strong>und</strong> Bardeckung Rücksicht nimmt, könnte<br />

sie unheilvoll wirken, wenn nicht mit ihr gleichzeitig noch eine andere<br />

Vorschrift verknüpft wäre, nämlich die, daß für einen Teil der ausgegebenen<br />

Noten Bardeckung bestehen müsse <strong>und</strong> der Rest in<br />

guten kurzfristigen Wechseln anzulegen sei. Die Minimalhöhe des Barfonds<br />

ist in einem Quotensatz vom Notenumlauf festgesetzt. Unge-<br />

deckte Noten im wahren Sinne des Wortesgibt es in Deutschland nicht.<br />

Eine gewisse Willkür besteht in der Wahl der Quote. Warum hat man<br />

in Deutschland gerade einen Barfonds von 33^13 ^|o, warum nicht einen<br />

solchen von 40 oder 2 5*'|q für zweckmäßig gehalten? Die Höhe der<br />

Minimalbardeckung ist örtlich <strong>und</strong> zeitlich verschieden.<br />

In Österreich-Ungarn, das 1888 nach deutschem Muster eine in-<br />

direkte Kontingentierung der Noten eingeführt hat — für die urnlaufenden<br />

Noten, die den Barbetrag um 400 Millionen K übersteigen, ist eine Notensteuer<br />

von 5 zu entrichten ,<br />

''Iq — müssen 40 bar gedeckt sein. Zur Deckung des<br />

^Jq<br />

Restes können, im Gegensatz zu Deutschland, auch Lombarddarlehen<br />

<strong>und</strong> Devisen dienen. Bankmäßig, d. h. durch Diskonten, Devisen oder<br />

Lombarddarlehen, müssen auch alle anderen sofort fälligen Verbindlich-<br />

keiten der Österreichisch-ungarischen Bank gedeckt sein.<br />

Eine Art Kontingentierung besteht auch bei den drei italienischen<br />

Notenbanken: der Banca d'Italia, dem Banco di Napoli <strong>und</strong> dem Banco<br />

di Sicilia.<br />

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