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Banken und Bankpolitik

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Sorten hatten Zwangskurs <strong>und</strong> unterlagen einem Disagio. Im Statut von<br />

i8i8 bereits wurde jedoch unter den Geschäften der Bank die Einlösung<br />

der Noten nicht mehr aufgeführt. In ihrem Statut hieß es hinfort, „über<br />

Geschäfte, welche die Bank für die Staatsverwaltung übernimmt, ist zwischen<br />

dieser <strong>und</strong> der Bankdirektion jedesmal ein eigenes Übereinkommen zu<br />

treffen".<br />

Das Diskontgeschäft war anfangs auf Wechsel, die auf Wien ge-<br />

zogen waren <strong>und</strong> auf mindestens 300 Gulden lauteten, beschränkt. Dar-<br />

lehen wurden auf höchstens drei Monate erteilt.<br />

Die von der Bank ausgegebenen Noten mußten laut Statut bei Vor-<br />

zeigung in Konventionalmünze umgetauscht werden.<br />

Im Jahre 1 84 1 erhielt die Bank ein neues Statut. Hiernach wurde die<br />

Direktion verpflichtet, die jNIaximalsumme der zu gewährenden Diskont-<br />

<strong>und</strong> Lombardkredite zu bestimmen. Daß diese Summe eingehalten wurde,<br />

darauf achtete ein Hofkommissar, der auch die Aufgabe hatte, „das Es-<br />

kompte- <strong>und</strong> Darlehnsgeschäft in Absicht auf die Zulässigkeit der ein-<br />

gereichten Effekten <strong>und</strong> auf die Unparteilichkeit des Verfahrens in der<br />

Kreditbewilligung zu überwachen".<br />

Im Statut von 1841 wurde auch der Bank das ausschließliche<br />

Recht der Notenausgabe im ganzen Umfang der Monarchie ver-<br />

liehen. Dagegen kam eine frühere Bestimmung, wonach an Orten, an<br />

denen die Bank Filialen besaß, andere Diskontobanken nicht errichtet werden<br />

dürften, in Wegfall.<br />

Das Girogeschäft pflegte die Bank seit 1842. Es bestand haupt-<br />

sächlich darin, daß die Bank für ihre K<strong>und</strong>en Wechsel einkassierte <strong>und</strong><br />

diese Beträge in der Regel auszahlte, seltener auf ein anderes Konto<br />

übertrug. Große Umsätze wurden daher nicht erzielt.<br />

In eine äußerst bedrängte Lage geriet die Bank im Jahre 1848.<br />

Ihr Kapital betrug damals oO^lg, ihr Notenumlauf 2 19 Millionen Gulden.<br />

Die Schuld des Staates, dem sie in kritischen Zeiten erhebliche Dienste<br />

geleistet hatte, war auf 150 Millionen Gulden angewachsen. Infolge der<br />

Revolution <strong>und</strong> des italienischen Krieges mußte sie im Frühjahr 1848<br />

die Einlösung ihrer Noten zunächst einschränken <strong>und</strong> nachher gänz-<br />

lich einstellen.<br />

Nachdem 1855 das Kapital der Bank erhöht worden war, <strong>und</strong> nachdem<br />

der am 24. Januar 1857 zwischen Österreich <strong>und</strong> den deutschen Zoll-<br />

vereinsstaaten abgeschlossene Münzvertrag bestimmt hatte, daß keiner der<br />

vertragschließenden Staaten berechtigt sei, Papiergeld mit Zwangskurs<br />

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