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Banken und Bankpolitik

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unter 500 fr. betragen. Überweisungen dürfen auf diesem Konto nicht<br />

erfolgen. Nur Zahlungen des Kontoinhabers selbst <strong>und</strong> Kupons-Gutschriften<br />

bilden die Kreditposten dieser Konten. Über das Guthaben kann mittels<br />

Schecks verfügt werden.<br />

Die Gesamtumsätze auf Giro- <strong>und</strong> Depositenkonten betrugen auf<br />

beiden Seiten des Hauptbuches zusammen 208615 Millionen fr. Das<br />

Durchschnittsguthaben der K<strong>und</strong>en belief sich auf 522 Millionen fr.,<br />

der größte Saldo (28. März) auf 671,8, der niedrigste Saldo (11. Sep-<br />

tember) auf 426,6 Millionen fr. Ende 1907 betrugen die Guthaben in Paris<br />

426,3, bei den Succursales 62,7 Millionen fr.<br />

Die Zahl der Konteninhaber hat die Ziffer 86 233 erreicht.<br />

d) Aufbewahrung <strong>und</strong> Verwaltung von Wertpapieren.<br />

Die Bank nimmt Wertpapiere in Verwahrung <strong>und</strong> Verwaltung. Diese<br />

erfolgt in Paris oder, nach Wahl des Deponenten, in Bordeaux, Lille,<br />

Lyon oder Marseille.<br />

Die im voraus für ein Jahr zahlbaren Gebühren betragen: 0,10 fr.<br />

für eine jährliche Rente von 85 fr. oder einen Teil davon, 0,20 fr. für<br />

ein verlosbares Effekt, für eine Aktie, eine Obligation usw. im Werte von<br />

1000 fr. oder weniger. Ist der Wert höher, so steigt die Gebühr um<br />

0,10 fr. für jedes angefangene Tausend.<br />

Die Mindestgebühr für ein Depot ist i fr.<br />

Am Ende des Jahres 1907 betrug die Zahl der Deponenten in Paris<br />

81584, in den Zweiganstalten 1 1 992. Der Wert der von diesen Per-<br />

sonen deponierten Effekten bezifferte sich auf 5448 Millionen fr. Dazu<br />

kam noch das Depot des Syndikats der Agents de change im Betrage<br />

von 1861 Millionen fr.<br />

e) Die Beziehungen der Bank zum Staate.<br />

Die Bank von Frankreich hat, wie gezeigt, dem Staat mehrfach hohe<br />

Vorschüsse gewährt. Seit 1897 ist das Darlehen, das die Summe von<br />

180 Millionen fr. erreicht hat, zinsfrei.<br />

Für das Notenprivileg hat die Bank seit 1897 noch eine besondere<br />

Vergütung an den Staat zu leisten: Eine Abgabe von ^js^jo des Diskont-<br />

ertrages von der Notensumme, die durchschnittlich produktiv im Umlauf<br />

gewesen ist, mindestens jedoch 2 Millionen fr. Für das Jahr 1907 betrug<br />

diese Abgabe 7,4 Millionen fr.<br />

182<br />

Drittens erhält der Staat ^j^ des durch etwaige Erhöhung des Diskont-

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