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Banken und Bankpolitik

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geht abends mit der Post nach Nürnberg. Gleichzeitig teilt die Reichs-<br />

bank in Breslau der Reichsbank in Berlin als der Zentralabrechnungsstelle<br />

mit, daß sie 6500 M nach Nürnberg überwiesen iiabe. Berlin belastet<br />

infolgedessen Breslau, das, wie jede selbständige Bankanstalt bei der<br />

Reichshauptbank in Berlin ein Konto hat, mit 6500 M.<br />

Am nächsten Tage mittags trifft bei der Reichsbankstelle Nürnberg das<br />

Avisschreiben der Reichsbankhauptstelle Breslau ein. Die Buchhalter, die<br />

die Konten Schmidthuber, Stendel <strong>und</strong> Traumann &: Co. führen, tragen die<br />

Posten auf den betreffenden Konten ein. Mit der gleichen Post, wie die<br />

Reichsbankstelle in Nürnberg das Schreiben der Reichsbankhauptstelle<br />

Breslau erhalten hat, empfangen Schmidthuber, Stendel <strong>und</strong> Traumann & Co.<br />

Avisschreiben von Emil Müller, Walter Kohl <strong>und</strong> Carl Fischer. Die be-<br />

treffenden Firmen senden nun ihre Kontobücher zur Reichsbank <strong>und</strong> lassen<br />

sich die eingegangenen Beträge gutbringen. Erst die Eintragung im Buch,<br />

nicht schon das Avis, gibt die Sicherheit, daß das Geld eingegangen ist<br />

<strong>und</strong> der Empfänger darüber verfügen darf.<br />

Damit die Girok<strong>und</strong>en erfahren, wer ein Girokonto hat, <strong>und</strong> wenn<br />

der Betreffende in einem Orte wohnt, an dem die Reichsbank keine Filiale<br />

besitzt, bei welcher Zweiganstalt er ein Konto unterhält, hat die Reichs-<br />

bank ein nach Zweiganstalten geordnetes Verzeichnis der Girokonten- In-<br />

haber herausgegeben, von dem in kurzen Zwischenräumen Nachträge <strong>und</strong><br />

Neuauflagen erscheinen, die käuflich erworben werden können.<br />

Auch Personen oder Firmen, die kein Girokonto bei der Reichsbank<br />

haben, können für Personen, die ein Girokonto besitzen, Beträge einzahlen.<br />

Erfolgt die Einzahlung nicht bei der Bankanstalt, die das Konto führt,<br />

so erhebt die Reichsbank eine Gebühr von M 0,10 für jede angefangenen<br />

1000 M, mindestens aber M 0,30 pro Überweisung.<br />

An sämtlichen mit Kasseneinrichtung versehenen Bankanstalten werden<br />

Einzahlungen zur Wiederauszahlung an Dritte bei einer dieser<br />

Bankanstalten angenommen. An Gebühren werden berechnet für jede Ein-<br />

zahlung ^jr^'^jc für Summen bis zu 2500 M, mindestens aber M 0,50; bei<br />

höheren Beträgen i Pfennig mehr für jede angefangenen oder vollen 50 M.<br />

Der Giroverkehr der Reichsbank hat sich glänzend entwickelt. Nur 1882<br />

<strong>und</strong> 1892 ist eine vorübergehende Abnahme der Umsätze erfolgt. 1877<br />

betrug die Durchschnittssumme der Girogelder 178, 1887: 352,<br />

1897: 471 <strong>und</strong> 1907: 579 Millionen M.<br />

Vor allem ist aber eine erhebliche Vermehrung in den Umsätzen<br />

eingetreten. Sie betrugen, ausschließlich der Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen für<br />

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