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Banken und Bankpolitik

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das der Kontoinhaber jederzeit halten muß. Es schwankt je nach Höhe<br />

der vermutlichen Umsätze <strong>und</strong> Inanspruchnahme der Reichsbank zwischen<br />

looo <strong>und</strong> 2 Millionen M.<br />

Hat sich der Antragsteller mit den Bedingungen der Bank einverstanden<br />

erklärt, so erhält er ein Kontobuch <strong>und</strong> zwei Scheckbücher mit je 50 For-<br />

mularen. Das weiße Scheckbuch enthält Formulare, die zur baren Ab-<br />

hebung der Guthaben bestimmt sind. Die bare Auszahlung kann aber<br />

durch den Vermerk „Nur zur Verrechnung" verboten sein. In diesem Falle<br />

werden die Schecks vom Empfänger bei der Reichsbank zur Gutschrift<br />

auf Konto eingereicht. Das rote Scheckbuch enthält auf rotem Papier<br />

gedruckte Scheckformulare, die zu Übertragungen auf Konten an dem-<br />

selben oder an einem anderen Bankplatz bestimmt sind.<br />

No. 375212<br />

Wortlaut eines weißen Scheckformulars^).<br />

Mark<br />

Die Reiclisbank in<br />

wolle zahlen gegen diesen Scheck aus<br />

meinem<br />

unserem<br />

Guthaben an<br />

No. 341234<br />

Wortlaut eines roten Scheckformulars^)<br />

(Unterschrift)

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