Banken und Bankpolitik
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Was geschieht nun weiter mit dem Wechsel? Am nächstfolgenden Tage<br />
bereits geht er an den Zahlungsort, nach Posen. Die Reich sbankhaupt-<br />
stelle Posen wird für 3000 M belastet. Diskont wird nicht berücksich-<br />
tigt. Der vereinnahmte Diskont verbleibt in voller Höhe der Bankanstalt,<br />
die das Geschäft abschließt. Dadurch, daß die Reichsbank weder im<br />
Privatverkehr noch im Verkehr mit ihren Zweiganstalten Zinsen vergütet,<br />
spart sie eine große Menge Arbeit.<br />
Bei der Reichsbankhauptstelle Posen wird der Wechsel ins Verfall<br />
buch eingetragen, das, nach Tagen geordnet, in der Regel doppelt von<br />
zwei Beamten geführt wird, <strong>und</strong> dann wird er in dem nach Verfalltagen<br />
geordneten Wechselportefeuille aufbewahrt.<br />
Am Verfalltage wird der Wechsel von der Reichsbankhauptstelle Posen<br />
dem Bezogenen zur Zahlung vorgelegt. Erfolgt prompte Einlösung, so<br />
erfährt die Reichshauptbank in Berlin nichts mehr von dem Wechsel.<br />
Wird hingegen Zahlung verweigert, <strong>und</strong> wird von niemandem inter-<br />
veniert, so kommt der Wechsel an die Reichsbank Berlin zurück, <strong>und</strong><br />
der Diskontant hat den Betrag, zuzüglich Rikambiospesen, umgehend an<br />
die Reichsbank zu entrichten.<br />
Wir hatten den Fall betrachtet, daß in Berlin ein Wechsel auf eine<br />
Zweiganstalt diskontiert wird. Wie ist nun das Verfahren, wenn eine<br />
Zweiganstalt Wechsel diskontiert?<br />
Die Reichsbankhauptstellen <strong>und</strong> die Reichsbankstellen verfahren, unter<br />
Berücksichtigung der kleineren Verhältnisse, nach ähnlichen Prinzipien. Je<br />
kleiner die Stadt, desto bekannter werden im allgemeinen die Verhältnisse<br />
des Diskontierenden <strong>und</strong> der anderen auf dem Wechsel stehenden Ver-<br />
pflichteten, die am gleichen Orte wohnen, sein. Die Reichsbanloiebenstellen<br />
verfahren nach den Instruktionen der übergeordneten Bankanstalt, an die<br />
auch die Wechsel von der Nebenstelle gesandt werden.<br />
Den Vorstehern der Bankanstalten ist, besonders lebhaft wieder in den<br />
letzten Monaten, der Vorwurf gemacht worden, daß sie, aus Sucht nach<br />
hoher Tantieme, die Geschäftswelt zu Diskontierungen bei der Reichsbank<br />
anreizen <strong>und</strong> nicht gebührend auf die Sicherheit <strong>und</strong> den Ursprung des<br />
Wechsels achten. Bekannt ist, daß manche Filialdirektoren der Reichsbank<br />
ihre K<strong>und</strong>en unmittelbar vor Diskonterhöhungen zu stärkeren Wechsel-<br />
einreichungen drängten, d. h. zur Verschlechterung des Bankstatus bei-<br />
trugen in einer Zeit, wo das Direktorium in Berlin durch eine Diskont-<br />
erhöhung gerade das Gegenteil erstrebte^).<br />
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*) S. die Ausführungen von v. Gamp in der Reichstagssitzung vom 14. Jan. 1908.