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Banken und Bankpolitik

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Was geschieht nun weiter mit dem Wechsel? Am nächstfolgenden Tage<br />

bereits geht er an den Zahlungsort, nach Posen. Die Reich sbankhaupt-<br />

stelle Posen wird für 3000 M belastet. Diskont wird nicht berücksich-<br />

tigt. Der vereinnahmte Diskont verbleibt in voller Höhe der Bankanstalt,<br />

die das Geschäft abschließt. Dadurch, daß die Reichsbank weder im<br />

Privatverkehr noch im Verkehr mit ihren Zweiganstalten Zinsen vergütet,<br />

spart sie eine große Menge Arbeit.<br />

Bei der Reichsbankhauptstelle Posen wird der Wechsel ins Verfall<br />

buch eingetragen, das, nach Tagen geordnet, in der Regel doppelt von<br />

zwei Beamten geführt wird, <strong>und</strong> dann wird er in dem nach Verfalltagen<br />

geordneten Wechselportefeuille aufbewahrt.<br />

Am Verfalltage wird der Wechsel von der Reichsbankhauptstelle Posen<br />

dem Bezogenen zur Zahlung vorgelegt. Erfolgt prompte Einlösung, so<br />

erfährt die Reichshauptbank in Berlin nichts mehr von dem Wechsel.<br />

Wird hingegen Zahlung verweigert, <strong>und</strong> wird von niemandem inter-<br />

veniert, so kommt der Wechsel an die Reichsbank Berlin zurück, <strong>und</strong><br />

der Diskontant hat den Betrag, zuzüglich Rikambiospesen, umgehend an<br />

die Reichsbank zu entrichten.<br />

Wir hatten den Fall betrachtet, daß in Berlin ein Wechsel auf eine<br />

Zweiganstalt diskontiert wird. Wie ist nun das Verfahren, wenn eine<br />

Zweiganstalt Wechsel diskontiert?<br />

Die Reichsbankhauptstellen <strong>und</strong> die Reichsbankstellen verfahren, unter<br />

Berücksichtigung der kleineren Verhältnisse, nach ähnlichen Prinzipien. Je<br />

kleiner die Stadt, desto bekannter werden im allgemeinen die Verhältnisse<br />

des Diskontierenden <strong>und</strong> der anderen auf dem Wechsel stehenden Ver-<br />

pflichteten, die am gleichen Orte wohnen, sein. Die Reichsbanloiebenstellen<br />

verfahren nach den Instruktionen der übergeordneten Bankanstalt, an die<br />

auch die Wechsel von der Nebenstelle gesandt werden.<br />

Den Vorstehern der Bankanstalten ist, besonders lebhaft wieder in den<br />

letzten Monaten, der Vorwurf gemacht worden, daß sie, aus Sucht nach<br />

hoher Tantieme, die Geschäftswelt zu Diskontierungen bei der Reichsbank<br />

anreizen <strong>und</strong> nicht gebührend auf die Sicherheit <strong>und</strong> den Ursprung des<br />

Wechsels achten. Bekannt ist, daß manche Filialdirektoren der Reichsbank<br />

ihre K<strong>und</strong>en unmittelbar vor Diskonterhöhungen zu stärkeren Wechsel-<br />

einreichungen drängten, d. h. zur Verschlechterung des Bankstatus bei-<br />

trugen in einer Zeit, wo das Direktorium in Berlin durch eine Diskont-<br />

erhöhung gerade das Gegenteil erstrebte^).<br />

76<br />

*) S. die Ausführungen von v. Gamp in der Reichstagssitzung vom 14. Jan. 1908.

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