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Banken und Bankpolitik

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Die durchschnittliche Größe jedes Darlehens hat M 33 543,<br />

die durchschnittliche Größe jeder Rückzahlung „ 36032,<br />

die durchschnittliche Dauer der einzelnen Darlehen 10 Tage be-<br />

tragen.<br />

f) Das Devisengeschäft der Reichsbank.<br />

Inländische Wechsel kauft die Reichsbank, um ihre disponiblen Gelder<br />

anzulegen <strong>und</strong> berechtigten Kreditansprüchen deutscher Kaufleute, Gewerb-<br />

treibenden usw. zu genügen. Ausländem Kredit zu gewähren, hat die<br />

Reichsbank natürlich keine Veranlassung. Wenn sie trotzdem ziemlich er-<br />

hebliche Summen in ausländischen Wechseln angelegt hat, so tut sie es<br />

aus bankpolitischen Gründen. Durch ihren Devisenbestand ist sie nämlich<br />

in der Lage, im Notfalle Gold aus dem Auslande heranzuziehen oder<br />

durch Verkauf der Devisen einen Einfluß auf deren Kurs auszuüben.<br />

Die Reichsbank kauft in Berlin <strong>und</strong> an allen Zweiganstalten von be-<br />

kannten Firmen Wechsel <strong>und</strong> Schecks auf Belgien, Dänemark, England,<br />

Frankreich, Holland, Italien, die Schweiz <strong>und</strong> Skandinavien an, <strong>und</strong> zwar wird<br />

die letzte den Bankanstalten bekannt gewordene amtliche Notiz der Berliner<br />

Börse zugr<strong>und</strong>e gelegt, nur beim Ankauf von Wechseln auf die Schweiz<br />

gilt bei den süddeutschen Bankanstalten die Kursnotiz der Frankfurter<br />

Börse. Bei Wechseln <strong>und</strong> Schecks auf Nebenplätze erfolgt noch ein Kurs-<br />

abzug von I '*|qo, mindestens aber M 0,30 für das Stück.<br />

Die Wechsel müssen in der Geldsorte des Landes, in dem sie zahlbar<br />

sind, ausgestellt sein, den gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Form<br />

<strong>und</strong> Stempelung entsprechen <strong>und</strong> die Unterschriften von drei, mindestens<br />

aber zwei als zahlungsfähig bekannten Personen oder Firmen tragen. Sie<br />

sind stets an die Order des Reichsbankdirektoriums in Berlin zu girieren.<br />

Hinsichtlich der Zinsberechnung gelten beim Ankauf ausländischer<br />

Wechsel bei der Reichsbank folgende Be.stimmungen:<br />

1. Hat der Verkäufer an sie Zinsen zu vergüten, so werden diese<br />

zum Zinsfuß des ausländischen Zahlungsortes berechnet.<br />

2. Hat die Reichsbank Zinsen an den Verkäufer zu erstatten, so<br />

wird ein Unterschied zwischen langsichtigen <strong>und</strong> mittelsichtigen<br />

Wechseln gemacht.<br />

Auf langsichtige Wechsel werden Zinsen erstattet bei einem Zinssatz<br />

des betreffenden Zahlungsortes<br />

88<br />

bis 4 *^/o einschließlich . . . mit 1/2 ^Jq unter demselben<br />

über 4 bis 7 ^j^ einschließlich „ i ^/q „ „<br />

über 7% „ 1^2% »

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