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Banken und Bankpolitik

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lieh'). Beim Posten „Wechsel" müßte in drei oder vier Unterabteilungen<br />

die durchschnittliche Laufzeit angegeben sein. Eine Spezifikation ist vor<br />

allem aber bei den „Debitoren" erforderlich. Hier muß klar hervorgehen,<br />

ob sie gedeckt sind oder nicht, <strong>und</strong> weiter, in welcher Form die Deckung<br />

besteht (börsengängige, nicht börsengängige Unterpfänder). Eine Trennung des<br />

E. E.-Bestandes (eigene Effekten) nach Effektengattungen erfolgt bereits durch<br />

die Mehrzahl der <strong>Banken</strong>, aber sie geschieht nicht nach einheitlichen Prin-<br />

zipien <strong>und</strong> ist auch meist nicht weitgehend genug. Das gleiche gilt auch<br />

für die Konsortialbeteiligungen, wenn auch hier im Interesse der <strong>Banken</strong>, die<br />

natürlich verhüten müssen, daß noch nicht reife Pläne vorzeitig bekannt<br />

werden, mit möglichster Schonmig vorzugehen wäre. Bei diesen Posten<br />

sollte auch die Höhe der auf Konsortialkonto noch zu leistenden Zahlungen<br />

angegeben sein. Mitteilungen wären weiter zu machen über die Höhe<br />

des Wechsel-Obligos, der Avalverpflichtungen <strong>und</strong> vor allem auch über<br />

die Art <strong>und</strong> die Kündigungsfristen der Depositengelder.<br />

Die genaue Befolgung der gesetzlichen Vorschriften müßte ein Reichs-<br />

Aufsichtsamt für Bankwesen, das in Angliederung oder als Unter-<br />

abteilung des geplanten Reichs-Handelsamts zu errichten wäre, kontrol-<br />

lieren. Man wird sich in Bankkreisen gegen eine solche Aufsichtsbehörde<br />

zunächst mit allen Mitteln wehren. „Das Bankwesen muß sich frei ent-<br />

falten, es darf nicht in Fessel gelegt werden — wir haben lange Zeit<br />

schwer genug unter dem elendesten aller Gesetze, dem Börsengesetz, ge-<br />

litten" — solche <strong>und</strong> ähnliche Einwände wird man wohl erheben. Aber<br />

haben die Depositenk<strong>und</strong>en nicht auch ein Anrecht darauf zu erfahren,<br />

wie ihre Gelder angelegt werden? Die Mehrzahl unserer <strong>Banken</strong> braucht<br />

das Licht der breitesten Öffentlichkeit nicht zu scheuen. Wie der Staat<br />

die Gläubiger einer Notenbank durch strenge Vorschriften vor Verlusten<br />

behütet hat, sollte er es auch den Depositengläubigern gegenüber zu tun<br />

versuchen. Von vornherein wird das Aufsichtsamt aber erklären müssen,<br />

daß es zu diesem Zweck zwar alle Maßnahmen ergreifen würde, Garan-<br />

tien aber selbstverständlich nicht übernehmen könne.<br />

Ein solches Aufsichtsamt soll auch nicht von heute auf morgen, nicht<br />

in einer kritischen Zeit, wo das Publikum Verluste erlitten hat <strong>und</strong> Scharf-<br />

macher leichte Arbeit haben, geschaffen werden, sondern nach reiflicher<br />

Erwägung in gemeinsamer Arbeit der Direktoren großer <strong>und</strong> kleiner <strong>Banken</strong>,<br />

der Bankiers, der gesetzgebenden Körperschaften <strong>und</strong> des Publikums her-<br />

^) S. hierüber auch Rießer, Zur Entwickelungsgeschichte der deutschen Groß-<br />

banken. S. I23if. <strong>und</strong> Frankfurter Zeitung vom 12. Mai 1908.<br />

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