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Banken und Bankpolitik

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ein erlieblicher Teil der Diskont- <strong>und</strong> Lombardgeschäfte ihrer Geschäfts-<br />

fre<strong>und</strong>e entzogen werden, hat sich wohl nur in geringem Maße bewahrheitet.<br />

Im Laufe des Jahres 1907 wurden auf Girokonto der Privaten <strong>und</strong><br />

der Reichs- <strong>und</strong> Staatskassen<br />

vereinnahmt verausgabt<br />

in Millionen M<br />

durch Barzahlungen 16816,1 23238,1<br />

durch Verrechnungen mit den Kontoinhabern 31589,8 26885,5<br />

durch Platzübertragungen 43 590,6 43598,6<br />

durch Übertragungen von anderen Bank-<br />

anstalten 38324.2 36606,0<br />

130328,7 130328,2<br />

Der Bestand der Giroguthaben (mit Ausschluß derjenigen der<br />

Reichs- <strong>und</strong> Staatskassen) ergab:<br />

als höchste Summe 386,3 Millionen M (31. Dezember)<br />

als niedrigste Summe 244,1 „ „ (7. Dezember)<br />

durchschnittlich 284,5 >» „<br />

Da die Gesamtgiroguthaben am 31. Dezember 1907<br />

520,4 Millionen M, die der Privaten<br />

386,3 „ „ betragen haben, so entfielen<br />

134,1 Millionen M Guthaben auf die Reichs- <strong>und</strong> Staatskassen.<br />

7) Das Diskontgeschäft der Reichsbank.<br />

Die Reichsbank ist nach § 17 des Bankgesetzes verpflichtet, für die<br />

nicht durch Bargeld gedeckten Noten als Deckung diskontierte Wechsel<br />

im Portefeuille zu halten, die eine Verfallzeit \-on höchstens drei Monaten<br />

haben, <strong>und</strong> aus welchen in der Regel drei, mindestens aber zwei als<br />

zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften. Das Diskontgeschäft ist<br />

daher, wie für alle Notenbanken, auch für die Reichsbank das wichtigste<br />

Aktivgeschäft.<br />

Wer mit der Reichsbank in Diskontverkehr treten will, muß zunächst<br />

einen diesbezüglichen Antrag an die Bankanstalt, zu deren Bezirk er ge-<br />

hört, stellen. Die Reichsbank prüft das Gesuch, dem in der Regel Bilanzen<br />

<strong>und</strong> Referenzen beizufügen sind, zieht Erk<strong>und</strong>igungen über den Antrag-<br />

steller ein — sie bedient sich hierbei der geschäftsfre<strong>und</strong>lichen, nicht der<br />

berufsmäßigen (bezahlten) Auskunftserteilung — <strong>und</strong> erteilt dann den<br />

Kredit oder lehnt ihn ab.<br />

72<br />

Die Gewährung des Diskontkredits wird jetzt regelmäßig auch von der

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