07.03.2013 Aufrufe

Banken und Bankpolitik

Banken und Bankpolitik

Banken und Bankpolitik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Verfallzeit der Wechsel ist beschränkt <strong>und</strong> muß beschränkt sein,<br />

da die Noten, für die sie als Deckung dienen, jederzeit zur Einlösung<br />

vorgelegt werden können. Dem ersten Ansturm wird begegnet durch die<br />

Bardeckung, die mindestens 33^/3°|o des Notenumlaufs betragen muß.<br />

Reicht sie nicht aus, so müssen die Noten gläubiger mit den aus den<br />

fälligen Wechseln nach <strong>und</strong> nach eingehenden Beträgen befriedigt werden.<br />

Da an die Reichsbank häufig kurze Wechsel, um Einzugsgebühren<br />

zu sparen, verkauft werden, so ist in etwa 25 Tagen die Hälfte aller<br />

Wechsel fällig.<br />

Von den am 31. Dezember 1906, bezw. 1907 im Bestände der Reichs-<br />

bank verbliebenen Wechseln waren fällig:<br />

1906 1907<br />

binnen 15 Tagen 41,5% 36,4^/0<br />

„ 16-30 „ i6,o0|o 20,60|o<br />

„ 31-60 „ 26,501, 28,30/0<br />

61—90 „ 16,0 0/0 i4,7"/o<br />

100,0 0/0<br />

ioo,oO|o<br />

Da das im kaufmännischen Verkehr gewährte Ziel im allgemeinen drei<br />

Monate nicht übersteigt, so brauchen in der Regel nicht Wechsel mit<br />

längerer Lauffrist ausgeschrieben zu werden. In Betrieben, wo man noch<br />

mit längeren Terminen zu rechnen gewohnt ist, so z. B. vielfach in der<br />

Maschinenindustrie <strong>und</strong> in der Landwirtschaft, behilft man sich mit Pro-<br />

longationen, indem man Dreimonate -Wechsel ausschreibt <strong>und</strong> sie bei Ver-<br />

fall erneuert, d. h. statt Bezahlung des Wechsels erfolgt ein neues Ak-<br />

zept. Mit Rücksicht auf den langsamen Umschlag des laufenden Kapitals<br />

wird den Landwirten seitens der Reichsbank diese Vergünstigung schon<br />

seit altersher gewährt. Wenn solche Prolongationswechsel auch sonst noch<br />

in letzter Zeit bei der Reichsbank vorgekommen sind, so ist seitens der<br />

Vorstandsbeamten, die solche Wechsel bewußt angekauft haben, instruk-<br />

tionswidrig gehandelt worden.<br />

Die andere Vorschrift, daß der Wechsel in der Regel drei Unter-<br />

schriften tragen soll, hat den Zweck, das Risiko des Einganges zu min-<br />

dern. Ist der Bezogene nicht in der Lage, den Wechsel bei Fälligkeit<br />

zu zahlen, so haftet der Bank zunächst der Verkäufer des Wechsels, <strong>und</strong><br />

ist auch dieser zahlungsunfähig geworden, der Aussteller. Je mehr Unter-<br />

schriften ein Wechsel trägt, an die sich die Bank im Notfalle zu halten<br />

in der Lage ist, desto größere Sicherheit kann der Wechsel bieten. Ent-<br />

scheidend in letzter Linie ist aber schließlich nicht die Quantität, sondern<br />

80

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!