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Banken und Bankpolitik

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auch des Papiergeldes <strong>und</strong> der Banknoten. Das geeinte Deutsche Reich<br />

muß eine einheitliche Münze <strong>und</strong> eine einheitliche Banknote besitzen.<br />

Für Süddeutschland konnte das Banknotensperrgesetz jedoch erst mit dem<br />

I. Januar 1872 in Kraft treten. Baden <strong>und</strong> Württemberg, die bisher noch<br />

keine Noteninstitute besaßen, nützten, das Kommende vorausahnend, die<br />

kurze Frist aus, indem sie je eine Notenbank, die Badische Bank in<br />

Mannheim bezw. die Württembergische Notenbank in Stuttgart, errichteten.<br />

Hessen erweiterte das Privileg seiner bestehenden Notenbank. Bayern<br />

hingegen erklärte, im Gegensatz zu diesen drei Staaten, mit der Umge-<br />

staltung seines Notenbankwesens — es bestand dort seit 1834 die<br />

Bayerische Hypotheken- <strong>und</strong> Wechselbank, die einen verhältnismäßig ge-<br />

ringen Notenumlauf hatte — bis zu einer reichsgesetzlichen Regelung<br />

warten zu wollen.<br />

Das Banknotensperrgesetz, das ursprünglich nur bis zum i. Juh 1872<br />

gelten sollte, ist, nachdem auch der Süden des Reiches einbezogen war,<br />

dreimal um je ein Jahr verlängert v/orden. Die erstrebte Reform hatte<br />

sich infolge des Partikularismus der süddeutschen Staaten <strong>und</strong> der Be-<br />

denken des preußischen Finanzministers von Camphausen immer <strong>und</strong><br />

immer wieder verzögert.<br />

33 Notenbanken bestanden Anfang der 1870er Jahre in Deutschland.<br />

Nachdem eine Einigung betr. Geschäftsführung <strong>und</strong> Deckung der Noten<br />

zwischen den einzelnen deutschen Staaten nicht zu erzielen gewesen war,<br />

hatten einzelne von ihnen, dem Beispiele Preußens folgend, den Umlauf<br />

fremder Noten in ihrem Lande verboten. Wurde dieses Verbot im Privat-<br />

verkehr auch nicht immer strikt durchgeführt, so war doch dadurch, daß<br />

die Landeskassen die Annahme der Noten verweigerten, die Umlaufs-<br />

fähigkeit dieser „wilden Scheine" eingeschränkt <strong>und</strong> ihre Weiterabgabe<br />

oft nur mit einem Disagio möglich. Diesem Zustande sollte ein Ende<br />

bereitet werden.<br />

Wenn wir heute eine Deutsche Reichsbank besitzen <strong>und</strong> dem Ideal<br />

einer einheitlichen Banknote im Deutschen Reich ziemlich nahe gekommen<br />

sind, so verdanken wir dies in erster Linie Ludwig Bamberg er, der<br />

schon 1871, als die Regierung an eine Vereinheitlichung des Münzwesens<br />

heranging, empfohlen hatte, die Reform mit der Schaffung einer Deutschen<br />

Reichsbank zu beginnen. Als der von Otto Michaelis ausgearbeitete<br />

Entwurf am 16. November 1874 an den Reichstag kam, erklärte Bamberger:<br />

„Ich nehme kein Gesetz an ohne eine Reichsbank, <strong>und</strong> ich nehme<br />

jedes Gesetz an mit einer Reichsbank". Bamberger betonte auch nochmals<br />

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