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Banken und Bankpolitik

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Eine Maximalsumme der auszugebenden Banknoten ist nicht fest-<br />

gesetzt. Eine Deckung in Metall, Banknoten, Wechseln usw., wie sie<br />

das deutsche Bankgesetz <strong>und</strong> das Statut der Deutsch - Ostafrikanischen<br />

Bank verlangt, ist nicht vorgeschrieben.<br />

Als Sicherheit für die ausgegebenen Noten dienen Bürgschaften, Wert-<br />

papiere oder Hypotheken. Die Bürgschaftsleistung erfolgt durch Über-<br />

gabe von Sichtwechseln auf die Deutsche Bank, die Diskontogesellschaft,<br />

die Berliner Handelsgesellschaft, die Bank für Handel <strong>und</strong> Industrie, auf<br />

die Firmen Mendelssohn & Co. oder S. Bleichröder. Die Wechsel müssen<br />

auf mindestens looooo M lauten, von der Deutsch- Asiatischen Bank<br />

ausgestellt <strong>und</strong> von dem betreffenden Bürgen akzeptiert sein. Bei Berech-<br />

nung der Sicherheit erfolgt die Umrechnung von Taels in Dollars nach<br />

dem Verhältnis 72 : 100, von Reichswährung in Dollars alljährlich nach<br />

dem Durchschnittskurs des vorangegangenen Jahres.<br />

Ein steuerfreier Notenbetrag existiert nicht, sondern es ist auf den<br />

Jahresdurchschnitt des täglichen Notenumlaufs eine Steuer von i °|q ans<br />

Reich zu entrichten.<br />

Mit der Ausgabe der Banknoten ist in Tsingtau im Juni, an den an-<br />

deren Plätzen Chinas im November 1907 begonnen worden. Ihre Auf-<br />

nahme seitens der chinesischen Kaufmannschaft <strong>und</strong> des Publikums ge-<br />

staltete sich, dem Geschäftsbericht der Deutsch-Asiatischen Bank zufolge,<br />

derart günstig, daß am 31. Dezember 1907 bereits 448000 Taels in<br />

Dollar- <strong>und</strong> Taelnoten im Umlauf waren. Die Noten sollen sogar in<br />

Tsingtau <strong>und</strong> Shantung von den Chinesen mit Prämien gehandelt werden.<br />

Ein gewisses Risiko geht die Emissionsbank insofern ein, als sie bei<br />

einer etwaigen Änderung der Währung in China oder in dem deutschen<br />

Schutzgebiete Nachteile erleiden kann.<br />

Die Befugnis zur Notenausgabe geht verloren:<br />

a) durch Ablauf der Zeitdauer, für die sie erteilt ist,<br />

b) durch Verzicht <strong>und</strong><br />

c) im Falle des Konkurses durch Eröffnung des Verfahrens gegen<br />

die Bank.<br />

Die Banknotenausgabe im Deutschen Kiautschougebiet <strong>und</strong> in China<br />

ist, wie aus dem Vorstehenden hervorgeht, ganz eigenartig geregelt. Klingen<br />

die diesbezüglichen Bestimmungen in Deutsch -Ostafrika stark an das<br />

deutsche Bankgesetz von 1875 an, so sind hinsichtlich der Deckung<br />

dem Noteninstitut in Asien Erleichterungen gewährt, wie sie keine andere<br />

deutsche Notenbank besitzt :<br />

keine Maximalhöhe der auszugebenden Noten<br />

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