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Banken und Bankpolitik

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Wie die Reichsbank die Aufgabe hat, die Zahlungsausgleichungen im<br />

Reich, so hat die Bayerische Notenbank die Aufgabe, die Zahlungsaus-<br />

gleichungen innerhalb der Landesgrenzen zu erleichtem. Dies geschieht<br />

in erster Linie durch den Giroverkehr, den beide Institute in hohem<br />

Maße pflegen. Im Gegensatz zur Reichsbank gewährt die Bayerische<br />

Notenbank für die Giroguthaben bis zur Höhe von 200000 M eine Ver-<br />

zinsung. Beträgt sie auch nur i °|q, so bietet sie doch immerhin einen<br />

gewissen Anreiz.<br />

Die Bank besitzt neben der Hauptbank in München 6 Filialen <strong>und</strong><br />

74 Agenturen. Auf alle diese Orte kauft sie Wechsel ohne Berechnung<br />

von Inkassospesen an. Diese Agenturen liegen in den Händen von gut<br />

situierten, an Ort imd Stelle ansässigen Bankiers, die für ihre Bemühungen<br />

eine nach einer bestimmten Skala gleichmäßig festgesetzte Provision er-<br />

halten. Die Agenturinhaber versehen die für Rechnung der Bayerischen<br />

Notenbank gekauften Wechsel mit ihrem Giro <strong>und</strong> senden sie an die<br />

übergeordnete Filiale^). Werden die Wechsel vom Verkäufer an die vor-<br />

gesetzte Bankanstalt, von der die Stelle ressortiert, giriert — mit einer<br />

Anzahl Firmen bestehen diesbezügliche Vereinbarungen — , so haften die<br />

Agenturinhaber nicht.<br />

Durch § 47, 3 des Bankgesetzes ist die Maximalsumme des Noten-<br />

umlaufs der Bayerischen Notenbank auf 70 Millionen M festgesetzt<br />

worden. Ob man diese Summe für das bisher noch wenig entwickelte<br />

bayerische Notenbankwesen für ausreichend gehalten, oder ob man da-<br />

mit verhindern wollte, daß die Bank zu mächtig <strong>und</strong> eine zu große<br />

Konkurrenz für die Reichsbank werden würde, mag dahin gestellt bleiben.<br />

Im ersten Jahre ihres Bestehens betrug der Notenumlauf schon bis zu<br />

67,2, 1877 bis zu 67,8 Millionen M, in den nächsten Jahren schwankt<br />

er zwischen 60— 67 Millionen M. Das steuerfreie Notenkontingent<br />

der Bank wurde auf 32 Millionen M festgesetzt.<br />

ß) Die Sächsische Bank.<br />

Die 1865 zum Zweck der „Betreibung von Bankgeschäften" errichtete<br />

Bank erhielt 1865 das Recht der imbeschränkten Notenausgabe auf die<br />

Dauer von 25 Jahren. Durch Dekret vom 20. Januar 1870 wurde die<br />

Frist bis zum 18. Juli ig 10 ausgedehnt. Da sich die Bank den Bestim-<br />

mungen des § 44 des Bankgesetzes von 1875 unterworfen hatte, so hätte<br />

eine Kündigung bereits per i. Januar igoi erfolgen können.<br />

*) S. S. Jacoby, Die deutsche Zettelbankreform im Jahre 1891. München 1887.<br />

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