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Banken und Bankpolitik

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Schon vorher, im Januar 182 5, war in Stettin ein Institut mit dem<br />

Recht, bis zu i Million Taler Noten auszugeben, eröffnet worden, die<br />

Ritterschaftliche Privatbank. Ihr Hauptzweck war, die in der Provinz<br />

Pommern bestehende Geldnot zu beseitigen. Der Staat gab auf 5 Jahre<br />

einen zinsfreien Vorschuß von 200000 Talern. Durch Aktionäre sollte<br />

nur die geringe Summe von 2 5 000 Talern aufgebracht werden, was aber<br />

auch nicht einmal geschah.<br />

Trotz der Staatsaufsicht, die dem Oberpräsidenten von Pommern über-<br />

tragen war, wirtschaftete die Bank in ganz leichtfertiger Weise <strong>und</strong> legte<br />

große Mittel durch Hingabe auf Hypotheken für lange Zeit fest. Anfang<br />

des Jahres 1 83 1 bereits geriet das Institut, dessen Noten meist nur ungern<br />

genommen wurden, in Zahlungsschwierigkeit. Die Regierung sprang wiederum<br />

ein, <strong>und</strong> es gelang jetzt auch der Bank, sich emporzuarbeiten. 183Ö<br />

erfolgte die Einziehung der bisherigen 5 Taler-Scheine <strong>und</strong> deren Ersatz<br />

durch Kassenanweisungen.<br />

1831 war „Der kaufmännische Kassenverein zu Berlin" mit<br />

einem Kapital von 160000 Talern ins Leben getreten. Er pflegte den<br />

Giro- <strong>und</strong> Zahlungsverkehr, diskontierte Wechsel <strong>und</strong> gab Kassenscheine<br />

zu 100, 200, 300, 500 <strong>und</strong> 1000 Talern aus. Durch Verordnung vom<br />

5. Dezember 1836 wurde der Bank, wie allen öffentlichen Anstalten, dieses<br />

Recht der Notenausgabe wieder genommen. Man hielt es für zweckmäßig,<br />

daß nur eine Art von Papiergeld im Lande zirkuliere, nämlich das in<br />

den Napoleonischen Kriegen geschaffene, <strong>und</strong> daß die „Anfertigung <strong>und</strong> Ver-<br />

folgung der Fälschung des Papiergeldes einer einzigen Behörde anver-<br />

traut werde".<br />

In Bayern wurdei834 die Bayerische Hypotheken- <strong>und</strong> Wechselbank<br />

in München als reine Aktienbank mit 10 Millionen fi. ohne staat-<br />

liche Beteiligung gegründet. Es war ihr das Recht verliehen, zunächst 8,<br />

<strong>und</strong> seit 1866 12 Millionen fl. Noten auszugeben.<br />

In Sachsen trat 1839 die Leipziger Bank als Privatinstitut ins Leben.<br />

Sie hatte zwar das Recht der unbeschränkten Notenemission, ihr Noten-<br />

umlauf war aber gering. Wie die Bayerische Hypotheken- <strong>und</strong> Wechsel-<br />

bank, stand auch sie unter ständiger Staatsaufsicht.<br />

Den zahlreichen Wünschen, in den Provinzen <strong>Banken</strong> mit privatem<br />

Kapital zu errichten, die das Recht der Notenausgabe besitzen sollten,<br />

kam man in Preußen, zum Teil infolge der Ereignisse von 1848, schließ-<br />

lich nach. Am 15. September 1848 wurden Normativbedingungen erlassen,<br />

in denen im Prinzip gestattet wurde, zur Unterstützung von Handel <strong>und</strong><br />

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