Banken und Bankpolitik
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Schon vorher, im Januar 182 5, war in Stettin ein Institut mit dem<br />
Recht, bis zu i Million Taler Noten auszugeben, eröffnet worden, die<br />
Ritterschaftliche Privatbank. Ihr Hauptzweck war, die in der Provinz<br />
Pommern bestehende Geldnot zu beseitigen. Der Staat gab auf 5 Jahre<br />
einen zinsfreien Vorschuß von 200000 Talern. Durch Aktionäre sollte<br />
nur die geringe Summe von 2 5 000 Talern aufgebracht werden, was aber<br />
auch nicht einmal geschah.<br />
Trotz der Staatsaufsicht, die dem Oberpräsidenten von Pommern über-<br />
tragen war, wirtschaftete die Bank in ganz leichtfertiger Weise <strong>und</strong> legte<br />
große Mittel durch Hingabe auf Hypotheken für lange Zeit fest. Anfang<br />
des Jahres 1 83 1 bereits geriet das Institut, dessen Noten meist nur ungern<br />
genommen wurden, in Zahlungsschwierigkeit. Die Regierung sprang wiederum<br />
ein, <strong>und</strong> es gelang jetzt auch der Bank, sich emporzuarbeiten. 183Ö<br />
erfolgte die Einziehung der bisherigen 5 Taler-Scheine <strong>und</strong> deren Ersatz<br />
durch Kassenanweisungen.<br />
1831 war „Der kaufmännische Kassenverein zu Berlin" mit<br />
einem Kapital von 160000 Talern ins Leben getreten. Er pflegte den<br />
Giro- <strong>und</strong> Zahlungsverkehr, diskontierte Wechsel <strong>und</strong> gab Kassenscheine<br />
zu 100, 200, 300, 500 <strong>und</strong> 1000 Talern aus. Durch Verordnung vom<br />
5. Dezember 1836 wurde der Bank, wie allen öffentlichen Anstalten, dieses<br />
Recht der Notenausgabe wieder genommen. Man hielt es für zweckmäßig,<br />
daß nur eine Art von Papiergeld im Lande zirkuliere, nämlich das in<br />
den Napoleonischen Kriegen geschaffene, <strong>und</strong> daß die „Anfertigung <strong>und</strong> Ver-<br />
folgung der Fälschung des Papiergeldes einer einzigen Behörde anver-<br />
traut werde".<br />
In Bayern wurdei834 die Bayerische Hypotheken- <strong>und</strong> Wechselbank<br />
in München als reine Aktienbank mit 10 Millionen fi. ohne staat-<br />
liche Beteiligung gegründet. Es war ihr das Recht verliehen, zunächst 8,<br />
<strong>und</strong> seit 1866 12 Millionen fl. Noten auszugeben.<br />
In Sachsen trat 1839 die Leipziger Bank als Privatinstitut ins Leben.<br />
Sie hatte zwar das Recht der unbeschränkten Notenemission, ihr Noten-<br />
umlauf war aber gering. Wie die Bayerische Hypotheken- <strong>und</strong> Wechsel-<br />
bank, stand auch sie unter ständiger Staatsaufsicht.<br />
Den zahlreichen Wünschen, in den Provinzen <strong>Banken</strong> mit privatem<br />
Kapital zu errichten, die das Recht der Notenausgabe besitzen sollten,<br />
kam man in Preußen, zum Teil infolge der Ereignisse von 1848, schließ-<br />
lich nach. Am 15. September 1848 wurden Normativbedingungen erlassen,<br />
in denen im Prinzip gestattet wurde, zur Unterstützung von Handel <strong>und</strong><br />
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