Banken und Bankpolitik
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Um diese Diskontpolitik der Privatnotenbanken in Zukunft zu ver-<br />
hüten, war dann, nach langem Kampfe, in die Novelle von 1899 die<br />
Bestimmung aufgenommen worden, daß der B<strong>und</strong>esrat den <strong>Banken</strong> das<br />
Notenprivileg kündigen werde, die sich nicht bis zum i. Dezember 1899<br />
verpflichten, vom i. Januar 1901 ab nicht unter dem Satz der Reichs-<br />
bank zu diskontieren, sobald dieser 4<br />
*^/q oder höher ist. Ist der Diskont-<br />
satz der Reichsbank niedriger als 4^|o, so dürfen sie bis zu ^|4% unter<br />
dem Satz, bezw. bis zu ^/j, ^|q unter dem etwaigen Privatdiskontsatz der<br />
Reichsbank Wechsel ankaufen.<br />
Zwei der bestehenden Privatnolenbanken, die Bank für Süddeutsch-<br />
land <strong>und</strong> die Frankfurter Bank, glaubten nach ihren bisherigen Erfah-<br />
rungen das Notenprivileg unter der Herrschaft des neuen Gesetzes ohne<br />
unverhältnismäßig große Opfer nicht aufrecht erhalten zu können <strong>und</strong><br />
verzichteten darauf. Die Bank für Süddeutschland ging in die Bank für<br />
Handel <strong>und</strong> Industrie auf^ <strong>und</strong> die Frankfurter Bank wurde reine Depo-<br />
sitenbank <strong>und</strong> Vermögensverwaltungsstelle. Mit Rücksicht auf ihr sehr aus-<br />
gedehntes Depositengeschäft verzichtete sie auch in Zukunft auf alle<br />
Kreditgeschäfte. Nach eingehenden Verhandlungen mit dem Kgl. Mini-<br />
sterium wurde ein neues Statut ausgearbeitet, in dem der Geschäftskreis<br />
der Bank im wesentlichen den gleichen Beschränkungen wie früher unter-<br />
worfen wurde. Infolgedessen wurde die Bank auch durch Ministerialerlaß<br />
als Hinterlegungsstelle für Mündelvermögen bestimmt.<br />
Die Badische Bank, die Bayerische Notenbank, die Sächsische Bank<br />
imd die Württembergische Notenbank konnten sich bisher nicht ent-<br />
schließen, auf ihr Notenrecht zu verzichten, <strong>und</strong> werden es auch in der<br />
nächsten Zeit vermutlich nicht tun.<br />
Die Württembergische Notenbank <strong>und</strong> die Bayerische Notenbank be-<br />
treiben fast nur das Diskont- <strong>und</strong> Lombardgeschäft <strong>und</strong> damit im Zu-<br />
sammenhange den Giro- <strong>und</strong> Depositenverkehr. Das Erträgnis dieser beiden<br />
<strong>Banken</strong>, die auch in ihrer Firma das Wort „Noten"bank tragen, würde<br />
durch Aufgabe des Notenrechts vermutlich sehr erheblich geschmälert<br />
werden.<br />
Die Sächsische Bank <strong>und</strong> die Badische Bank pflegen außer diesen Ge-<br />
schäften auch noch das Depotgeschäft, d. h. die Aufbewahrung <strong>und</strong> Ver-<br />
waltung von Wertpapieren, <strong>und</strong> sie haben bereits, wie es seinerzeit auch<br />
seitens der Frankfurter Bank geschehen war, einen guten Gr<strong>und</strong>stock für<br />
die Entwickelung zur Depositenbank gelegt. Ob die Erträgnisse aus diesem<br />
Geschäft nach Aufgabe des Notenprivilegs sich so steigern lassen werden,<br />
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