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Banken und Bankpolitik

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Um diese Diskontpolitik der Privatnotenbanken in Zukunft zu ver-<br />

hüten, war dann, nach langem Kampfe, in die Novelle von 1899 die<br />

Bestimmung aufgenommen worden, daß der B<strong>und</strong>esrat den <strong>Banken</strong> das<br />

Notenprivileg kündigen werde, die sich nicht bis zum i. Dezember 1899<br />

verpflichten, vom i. Januar 1901 ab nicht unter dem Satz der Reichs-<br />

bank zu diskontieren, sobald dieser 4<br />

*^/q oder höher ist. Ist der Diskont-<br />

satz der Reichsbank niedriger als 4^|o, so dürfen sie bis zu ^|4% unter<br />

dem Satz, bezw. bis zu ^/j, ^|q unter dem etwaigen Privatdiskontsatz der<br />

Reichsbank Wechsel ankaufen.<br />

Zwei der bestehenden Privatnolenbanken, die Bank für Süddeutsch-<br />

land <strong>und</strong> die Frankfurter Bank, glaubten nach ihren bisherigen Erfah-<br />

rungen das Notenprivileg unter der Herrschaft des neuen Gesetzes ohne<br />

unverhältnismäßig große Opfer nicht aufrecht erhalten zu können <strong>und</strong><br />

verzichteten darauf. Die Bank für Süddeutschland ging in die Bank für<br />

Handel <strong>und</strong> Industrie auf^ <strong>und</strong> die Frankfurter Bank wurde reine Depo-<br />

sitenbank <strong>und</strong> Vermögensverwaltungsstelle. Mit Rücksicht auf ihr sehr aus-<br />

gedehntes Depositengeschäft verzichtete sie auch in Zukunft auf alle<br />

Kreditgeschäfte. Nach eingehenden Verhandlungen mit dem Kgl. Mini-<br />

sterium wurde ein neues Statut ausgearbeitet, in dem der Geschäftskreis<br />

der Bank im wesentlichen den gleichen Beschränkungen wie früher unter-<br />

worfen wurde. Infolgedessen wurde die Bank auch durch Ministerialerlaß<br />

als Hinterlegungsstelle für Mündelvermögen bestimmt.<br />

Die Badische Bank, die Bayerische Notenbank, die Sächsische Bank<br />

imd die Württembergische Notenbank konnten sich bisher nicht ent-<br />

schließen, auf ihr Notenrecht zu verzichten, <strong>und</strong> werden es auch in der<br />

nächsten Zeit vermutlich nicht tun.<br />

Die Württembergische Notenbank <strong>und</strong> die Bayerische Notenbank be-<br />

treiben fast nur das Diskont- <strong>und</strong> Lombardgeschäft <strong>und</strong> damit im Zu-<br />

sammenhange den Giro- <strong>und</strong> Depositenverkehr. Das Erträgnis dieser beiden<br />

<strong>Banken</strong>, die auch in ihrer Firma das Wort „Noten"bank tragen, würde<br />

durch Aufgabe des Notenrechts vermutlich sehr erheblich geschmälert<br />

werden.<br />

Die Sächsische Bank <strong>und</strong> die Badische Bank pflegen außer diesen Ge-<br />

schäften auch noch das Depotgeschäft, d. h. die Aufbewahrung <strong>und</strong> Ver-<br />

waltung von Wertpapieren, <strong>und</strong> sie haben bereits, wie es seinerzeit auch<br />

seitens der Frankfurter Bank geschehen war, einen guten Gr<strong>und</strong>stock für<br />

die Entwickelung zur Depositenbank gelegt. Ob die Erträgnisse aus diesem<br />

Geschäft nach Aufgabe des Notenprivilegs sich so steigern lassen werden,<br />

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