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Banken und Bankpolitik

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zuschreiben — , außerdem aber darf eine Trustgesellschaft noch eine Menge<br />

andere Transaktionen ausführen. Sie kann z. B. Pfandhalterin sein bei<br />

Emission von Wertpapieren, sie darf das Vermögen von minderjährigen<br />

<strong>und</strong> solchen Personen verwalten, welche in ihrer Vermögensverwaltung<br />

beschränkt sind. Sie fungiert femer als Verwalterin von Häusern <strong>und</strong><br />

Gütern <strong>und</strong> besorgt die finanziellen Transaktionen von Korporationen,<br />

Stadtverwaltungen usw. ^)<br />

Das Wachstum dieser Trustgesellschaften ist in den letzten Jahren ein<br />

ganz enormes gewesen: Während 1880 die Mittel aller Trustgesell-<br />

schaften in den Vereinigten Staaten ca. 126 Millionen ^ betrugen, hat<br />

sich heute diese Summe auf mehr als 2 Milliarden ^ vermehrt.<br />

3. Die Privatbanken (private banks <strong>und</strong> bankers). Ihre Haupttätig-<br />

keit besteht in der Annahme von Depositengeldern <strong>und</strong> der Gewährung<br />

von Vorschüssen. Sie sind ferner Finanzagenten für inländische Korpo-<br />

rationen <strong>und</strong> ausländische Bankhäuser, emittieren Papiere, organisieren<br />

Gesellschaften, handeln mit Devisen, importieren <strong>und</strong> exportieren Gold,<br />

schreiben Kreditbriefe aus <strong>und</strong> lassen solche auf sich ausschreiben usw.<br />

4. Die Sparkassen (savings banks). Sie nehmen Spargelder zur Ver-<br />

zinsung an <strong>und</strong> leihen sie auf Gr<strong>und</strong>eigentum aus, oder sie legen das<br />

Geld in United States Bonds oder anderen Sicherheiten an. Zwei Arten<br />

von Sparkassen sind zu unterscheiden: Sparkassen, die ein Gr<strong>und</strong>kapital<br />

besitzen <strong>und</strong> solche, die ohne eigenes Kapital arbeiten <strong>und</strong> nur auf Gegen-<br />

seitigkeit begründet sind.<br />

5. Die Nationalbanken (national banks), die als Notenbanken einzig<br />

<strong>und</strong> allein in Betracht kommen, <strong>und</strong> mit denen wir uns daher im folgenden<br />

hauptsächlich nur zu beschäftigen haben werden.<br />

b) Organisation der Nationalbanken.<br />

Eine beliebige Anzahl von physischen Personen, jedoch nicht weniger<br />

als 5, können eine Gesellschaft zum Betrieb von Bankgeschäften unter<br />

dem Nationalbankgesetz begründen.<br />

Das Mindestkapital für eine Nationalbank in Städten mit mehr als<br />

*) Illustriert sei diese Vielseitigkeit durch Zitierung einiger Stellen aus den Ge-<br />

schäftsbedingungen der „Northern Trust Company" in Chicago: a) Banking De-<br />

partment: Pays interest on Current Deposit Accounts over 1000 .f. Issues Certi-<br />

ficates of Deposit, upon which special rates of interest are allowed. b) Savings<br />

Department: Pays interest on Savings Deposits in amounts from one ^ upward.<br />

c) Foreign Department: Issues Drafts and Cable Transfers on all the principal<br />

eitles of Europe. Inheritences in Europe collected. Travelers Letters of Credit is-<br />

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