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Banken und Bankpolitik

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nicht daran gedacht, daß die letzten 30 Millionen INI Anteile zum Kurse<br />

von 144 °|o ausgegeben sind, daß also<br />

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Dividende kaum einer<br />

3 ^/o prozentigen Verzinsung entsprechen würde. Bei einem Kurse der<br />

deutschen 3^12 prozentigen Staatsanleihe von 95% kann man einem An-<br />

teilseigner der Reichsbank einen derartigen Zins wohl nicht bieten ! Gegen<br />

eine kleine weitere Verkürzung des Prozentsatzes der Anteilseigner ließe<br />

sich, besonders wenn eine Erhöhung des steuerfreien Notenkontingents<br />

eintreten, oder die Notensteuer überhaupt beseitigt würde, nichts ein-<br />

wenden.<br />

3. Staatsbank oder Privatbank?<br />

Hinsichtlich der Stellung, die ein Staat einer Zentralnotenbank gegen-<br />

über einnimmt, lassen sich drei Typen unterscheiden:<br />

1. Die Bank ist reine Staatsbank. Ihr Stammkapital ist vom Staate<br />

gegeben. Er allein leitet <strong>und</strong> beaufsichtigt die Bank. Eine solche Staats-<br />

bank haben wir in Rußland, in Bulgarien <strong>und</strong> in Schweden.<br />

2. Die Bank ist reine Aktienbank. Der Staat gibt zwar Vorschriften<br />

hinsichtlich der Notendeckung <strong>und</strong> -Einlösung, kümmert sich aber sonst<br />

nicht um deren Verwaltung. Typus hierfür ist die Bank von England.<br />

3. Das Kapital der Bank ist von Privaten eingeschossen. Der<br />

Staat aber übt einen Einfluß auf die Leitung aus, indem er die Bank-<br />

direktoren ernennt <strong>und</strong> bestätigt <strong>und</strong> sich die Oberaufsicht vorbehält, so<br />

in Deutschland, Österreich- Ungarn, Frankreich <strong>und</strong> den meisten anderen<br />

Ländern.<br />

Für die Verstaatlichung, wie man sie öfters <strong>und</strong> so auch neuerdings wieder<br />

in Deutschland fordert, wird als Hauptgr<strong>und</strong> geltend gemacht, daß<br />

die Anteilseigner Gewinne erhalten, die, da sie zum größten Teil auf<br />

Gnmd des Notenprivilegs erzielt seien, der Allgemeinheit zukommen<br />

müßten. Wie viel des Gewinnes auf Konto des Notenrechts, <strong>und</strong> wie viel<br />

auf andere Geschäfte zu setzen ist, ist natürlich schwer zu taxieren.<br />

Bruno Edler von der Planitz berechnete in seinem Referat auf<br />

dem III. Bankiertage, daß bei Verstaatlichung der Reichsbank <strong>und</strong> vor-<br />

ausgesetzt, daß das verstaatlichte Institut nicht mit größeren Unkosten <strong>und</strong><br />

mit gleichen Erträgen wie zuvor arbeite, sich ein jährlicher Reingewinn<br />

von 2 ^Iq, d. h. 3,6 Millionen M ergeben würde, <strong>und</strong> wiederholte dabei die<br />

Worte, die 1899 Siemens auf Gr<strong>und</strong> ähnlicher Berechnungen auf-<br />

geworfen hatte: „Für eine solche Summe will man alle die Gefahren<br />

laufen, die mit einer reinen Staatsbank verb<strong>und</strong>en sind?"<br />

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