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Banken und Bankpolitik

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einen Börsen- oder Marktpreis hat, den Verkauf auch nicht öffentlich<br />

durch einen ihrer Beamten, einen Handelsmakler usw. zum laufenden<br />

Preise bewirken zu lassen, <strong>und</strong> sich aus dem Erlöse wegen Kapital,<br />

Zinsen <strong>und</strong> Kosten bezahlt zu machen."<br />

Damit die Reichsbank nicht am Vierteljahrsschluß, wo das Geld an<br />

einigen Tagen besonders knapp <strong>und</strong> teuer ist, auf kurze Zeit ausgenutzt<br />

wird, besteht die Bestimmung, daß, wenn ein Darlehen auf Gr<strong>und</strong> hinter-<br />

legter Wertpapiere oder Wechsel vor dem Vierteljahrsschluß über den<br />

letzten Werktag des Vierteljahrs hinaus oder am ersten Werktage des<br />

neuen Vierteljahrs genommen ist, Zinsen für mindestens lo Tage be-<br />

rechnet werden. Erfolgt die Rückzahlung des Darlehns aber erst nach<br />

dem 7. Tage des ersten Monats im neuen Vierteljahr — per 7. eines<br />

jeden Monats müssen die Aktiva <strong>und</strong> Passiva behufs Berechnung etwaiger<br />

Notensteuer veröffentlicht werden — , so sind Zinsen für mindestens 1<br />

Tage zu berechnen.<br />

Vier Arten des Unterpfandes kommen also in Betracht, <strong>und</strong> dem-<br />

gemäß unterscheidet man: Effektenlombard, Wechsellombard, Edelmetall-<br />

lombard <strong>und</strong> Warenlombard.<br />

I. Das Effektenlombard. Als Unterpfand eignen sich am besten<br />

solide Wertpapiere, die einen Börsenkurs haben. Sie lassen sich leicht<br />

aufbewahren, ihr Wert ist durch den Kurs leicht erkenntlich, sie sind<br />

realisierbar <strong>und</strong> verhältnismäßig geringen Veränderungen ausgesetzt. Da aber<br />

auch der Wert der besten Effekten Preisschwankungen unterworfen ist,<br />

so erfolgt die Beleihung nicht zum vollen Wert, sondern nur zu einem<br />

bestimmten Prozentsatze des Kurswertes.<br />

Die Reichsbank beleiht mit -^/^ des Kurswertes (Klasse I): die Schuld-<br />

verschreibungen des Deutschen Reiches oder eines deutschen Staates, land-<br />

schaftliche Pfandbriefe, Hypothekenbankpfandbriefe, Provinzial-, Kommunal-<br />

<strong>und</strong> Kreis-Obligationen, Rentenbriefe, deutsche Eisenbahn-Stamm- <strong>und</strong><br />

Stamm-Prioritäts-Aktien. Mit ^j., des Kurswertes (Klasse H) werden einige<br />

ausländische Wertpapiere beliehen, wie italienische, österreichische, unga-<br />

rische, russische, schwedische <strong>und</strong> norwegische Staatsanleihen; Aktien,<br />

von einigen wenigen inländischen Eisenbahnaktien abgesehen , über-<br />

haupt nicht.<br />

Eine Quittung über die Effekten, die mit einem NummernVerzeichnis<br />

eingereicht werden müssen, wird dem Darlehnsnehmer auf dem Pfand-<br />

schein erteilt, auf dem auch alle Zahlungen des Schuldners an Kapital<br />

<strong>und</strong> Zinsen <strong>und</strong> alle Veränderungen vermerkt werden. Diesen Pfandschein<br />

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