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Banken und Bankpolitik

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mit der dort geltenden Münze zu versehen. Dieser Umtausch erfolgte<br />

durch Wechsler oder durch Münzstätten, die oft Bankgeschäfte betrieben.<br />

Besonders groß war dieses Wechselgeschäft naturgemäß in den großen<br />

Verkehrszentren, vor allem in Frankfurt a. M., das Luther nennt „das<br />

Silber- <strong>und</strong> Goldloch, dadurch aus teutschen Land fleußt, was nur bey<br />

uns quillt, wächst, gemünzt <strong>und</strong> geschlagen wird". 1402 bereits wurde<br />

vom Rat der Stadt Frankfurt a. M. eine Handelsbank — „Wessil" ge-<br />

nannt — errichtet, die das Geldumwechseln besorgte <strong>und</strong> überflüssige<br />

Gelder nutzbringend anlegte^).<br />

Die erste große Bank war die nach dem Muster von Amsterdam im<br />

Jahre 1619 errichtete Hamburger Bank. Die engen Beziehungen zwischen<br />

den in Hamburg ansässigen Niederländern <strong>und</strong> jenen in der alten Heimat<br />

hatten von der Amsterdamer Einrichtung bald an die Elbe K<strong>und</strong>e ge-<br />

bracht-). Da auch hier die Münzverhältnisse ähnlich wie dort waren, ent-<br />

schloß man sich, das Amsterdamer Vorbild nachzuahmen.<br />

Die Verwaltung der Bank erfolgte durch ein Mitglied des Rates <strong>und</strong><br />

zwei aus der Bürgerschaft gewählte Personen, nach Maßgabe des Banko-<br />

Mandats vom 20. Februar 1619, dessen Hauptbestimmungen sind^):<br />

1. Die Stadt haftet für allen Schaden, der bei der Bank durch Feuer<br />

oder Diebstahl entsteht.<br />

2. Alle über 400 M Lübisch-Kurant lautenden Wechsel müssen in<br />

der Bank bezahlt werden; Anweisungen auf Geld außerhalb der<br />

Bank sind verboten.<br />

3. Der Bankfonds besteht aus Spezies, anderen Geldsorten, Stadt-<br />

münze <strong>und</strong> fremden, ungemünztem Gold <strong>und</strong> Silber, deren Wert<br />

dem Erbringer gutgeschrieben wird.<br />

4. Die Bank ist stets verpflichtet, jederzeit jedem Interessenten sein<br />

volles Guthaben auszuzahlen.<br />

Wie die Bank von Amsterdam, betrachtete es auch die Hamburger<br />

Bank als eine ihrer Hauptaufgaben, der durch Beschneidung (Auskippen)<br />

<strong>und</strong> Leichterprägung erfolgten Verschlechterung des Münzwesens, „durch<br />

die der Warenhandel <strong>und</strong> das Wechselgeschäft aus Hamburg vertrieben<br />

werde", Einhalt zu tun. Ein Konto konnte ursprünglich nur in der Weise<br />

*) Siehe H. von Poschinger, Bankwesen <strong>und</strong> <strong>Bankpolitik</strong> in Preußen, Berlin<br />

1878. I. Bd. S. 8ff.<br />

^) Siehe Ernst Levy von Halle, Die Hamburger Girobank <strong>und</strong> ihr Aus-<br />

gang, Berlin 1891.<br />

24<br />

^) Siehe von Halle, a, a. O. S. 3.

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