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Banken und Bankpolitik

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Gewerbe, in den Landesteilen, in denen nach dem Ermessen der Re-<br />

gierung ein Bedürfnis vorhanden sei, „Privatbanken mit der Befugnis zur<br />

Ausgabe unverzinslicher Noten" zu errichten. Der gesamte Betrag der<br />

von diesen <strong>Banken</strong> auszugebenden Noten sollte jedoch die Summe von<br />

7 Millionen Talern nicht übersteigen i). Die Konzession wurde vorerst auf<br />

lo Jahre erteilt.<br />

Norm sollte weiter sein, daß das Kapital der Bank i Million Taler<br />

nicht übersteige, daß die Noten nur auf Beträge von lo, 20, 50, 100<br />

oder 200 Tal er lauten, <strong>und</strong> mindestens zu ^j^ durch bares Geld, zu ^,'3<br />

durch Diskonten, der Rest durch gute Wertpapiere oder Darlehnsforde-<br />

rungen gedeckt würden. Der Staat sollte zwar die Oberaufsicht über die<br />

<strong>Banken</strong> ausüben, jedoch keinerlei Verantwortung übernehmen.<br />

Gegen die Normativbedingungen wurden von verschiedenen Seiten<br />

schwere Bedenken geltend gemacht. Sie seien zu beschränkend, Privat-<br />

Kreditinstitute würden unter ihnen niemals zu einer gedeihlichen, freien<br />

Entwickelung kommen können. Vor allem sei das Diskontieren von Wechseln<br />

in zu enge Grenzen gebannt. Gezogene Wechsel durften nämlich nur<br />

diskontiert werden, wenn der Akzeptant, eigene Wechsel, wenn der Aus-<br />

steller in demjenigen Orte wohnhaft war, in dem die betreffende Bank<br />

ihren Sitz bzw. Agenturen hatte.<br />

Handelskammern <strong>und</strong> Korporationen stellten die Errichtung von Privat-<br />

notenbanken als dringendes Bedürfnis hin, <strong>und</strong> allerorts reiften Pläne zu<br />

ihrer Errichtung.<br />

Am 10. Juni 1848, also bereits vor Erlaß der Normativbestimmungen,<br />

war der Stadt Breslau die landesherrliche Genehmigung erteilt worden,<br />

unter ihrer Garantie die Städtische Bank in Breslau zu errichten.<br />

Um ihre Aufgabe —•<br />

den<br />

Geldumlauf in Breslau zu befördern, Handel<br />

<strong>und</strong> Gewerbe zu unterstützen <strong>und</strong> einer übermäßigen Steigerung des Zins-<br />

fußes vorzubeugen — gut erfüllen zu können, war ihr u. a. das Recht<br />

verliehen worden, bis zu i Million Taler Noten zu emittieren. Sie sollten<br />

zu mindestens '^j^ durch bares Geld, der Rest durch Staatspapiere, Stadt-<br />

^) In dem Immediatbericht der Minister Hansemann <strong>und</strong> Milde heißt es: „Es<br />

läßt sich nicht wohl eine bestimmte Grenze angeben, innerhalb welcher dergleichen<br />

Noten ohne Nachteil für den öffentlichen Kredit <strong>und</strong> für die Zirkulation über-<br />

haupt ausgegeben werden können. Wenn wir nun von der Ausgabe unverzinslicher<br />

Privatnoten innerhalb jenes Betrages keinen Nachteil besorgen zu dürfen glauben,<br />

so kann doch auch die Gesamtsumme nicht wohl niedriger angenommen werden,<br />

wenn dem Bedürfnis aller Landesteile vorgesehen werden soll."<br />

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