Banken und Bankpolitik
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notenbanken einnehmen, verdanken sie zum großen Teil ihrem Noten-<br />
privileg, dessen Erträgnisse ihnen gestatten, auch zahlreiche Geschäfte zu<br />
machen, bei denen sie keinen oder nur ganz geringen Gewinn erzielen.<br />
Nimmt man den <strong>Banken</strong> jetzt das Notenprivileg, so werden diese zu<br />
prüfen haben, ob sie auch ohne dieses weiter bestehen können, oder ob<br />
nicht eine Auflösung oder eine Fusion mit einer größeren Bank für die<br />
Aktionäre vorteilhafter ist.<br />
Bei einer Auflösung würden zahlreiche Orte aufhören, Bankplatz zu<br />
sein, denn es ist gänzlich ausgeschlossen, daß dann seitens der Reichs-<br />
bank an allen Filialplätzen der Privatnotenbanken Zweiganstalten errichtet<br />
würden. Erfolgt eine Fusion mit einer Großbank, so wäre es nicht im-<br />
wahrscheinlich, daß diese im Laufe der Zeit all die Filialen, die kein<br />
oder nur geringes Erträgnis abwerfen — die Großbank arbeitet schon<br />
infolge des kostspieligen Kontrollapparates mit weit höheren Unkosten als<br />
ein Provinzialinstitut — eingehen lassen würde.<br />
Direkten Schaden haben die bestehenden vier Notenbanken nicht an-<br />
gestiftet. Eine Durchkreuzung der Diskontpolitik der Reichsbank ist nach<br />
der Novelle von 1899 <strong>und</strong> bei der dominierenden Stellung der Reichs-<br />
bank nicht mehr möglich. Die Wechsellombardierungen, die drei der<br />
Notenbanken zeitweise in hohem Maße, in Umgehung der Bestimmungen<br />
hinsichtlich des Minimaldiskonts, vorgenommen haben, <strong>und</strong> die man<br />
ihnen vielfach verargt hat, sind zumeist wohl aus den Mitteln erfolgt,<br />
die die Bank aus dem Depositenverkehr, nicht aus dem des Notenumlaufs<br />
erlangt hat.<br />
Ist das Zentralbank- dem Vielbanksystem, <strong>und</strong> im allgemeinen wohl<br />
auch dem gemischten System vorzuziehen, so scheint es meines Er-<br />
achtens unter den angegebenen Umständen <strong>und</strong> mit Rücksicht auf die<br />
partikularistischen Strömungen doch angebracht, das Privileg der Privat-<br />
notenbanken noch einmal auf zehn Jahre zu verlängern <strong>und</strong> dadurch den<br />
<strong>Banken</strong>, deren ursprüngliche Aufgaben unter dem Wettbewerb der Reichs-<br />
bank zurückgedrängt worden sind, Zeit zu lassen, sich allmählich in De-<br />
positenbanken <strong>und</strong> Vermögensverwaltungsstellen umzuwandeln. Eine gute<br />
Gr<strong>und</strong>lage hierfür haben die <strong>Banken</strong>, die auch bei den kleineren Kapitalisten<br />
großes Vertrauen genießen, ja bereits geschaffen. Daß ein derartiger Ge-<br />
schäftszweig unter gewissen Voraussetzungen auch für die Aktionäre sich<br />
lukrativ gestalten kann, haben einige <strong>Banken</strong> in Oldenburg <strong>und</strong> Mecklen-<br />
burg bewiesen.<br />
Von einer Erweiterung des Privilegs der Privatnotenbanken kann natür-<br />
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