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Banken und Bankpolitik

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notenbanken einnehmen, verdanken sie zum großen Teil ihrem Noten-<br />

privileg, dessen Erträgnisse ihnen gestatten, auch zahlreiche Geschäfte zu<br />

machen, bei denen sie keinen oder nur ganz geringen Gewinn erzielen.<br />

Nimmt man den <strong>Banken</strong> jetzt das Notenprivileg, so werden diese zu<br />

prüfen haben, ob sie auch ohne dieses weiter bestehen können, oder ob<br />

nicht eine Auflösung oder eine Fusion mit einer größeren Bank für die<br />

Aktionäre vorteilhafter ist.<br />

Bei einer Auflösung würden zahlreiche Orte aufhören, Bankplatz zu<br />

sein, denn es ist gänzlich ausgeschlossen, daß dann seitens der Reichs-<br />

bank an allen Filialplätzen der Privatnotenbanken Zweiganstalten errichtet<br />

würden. Erfolgt eine Fusion mit einer Großbank, so wäre es nicht im-<br />

wahrscheinlich, daß diese im Laufe der Zeit all die Filialen, die kein<br />

oder nur geringes Erträgnis abwerfen — die Großbank arbeitet schon<br />

infolge des kostspieligen Kontrollapparates mit weit höheren Unkosten als<br />

ein Provinzialinstitut — eingehen lassen würde.<br />

Direkten Schaden haben die bestehenden vier Notenbanken nicht an-<br />

gestiftet. Eine Durchkreuzung der Diskontpolitik der Reichsbank ist nach<br />

der Novelle von 1899 <strong>und</strong> bei der dominierenden Stellung der Reichs-<br />

bank nicht mehr möglich. Die Wechsellombardierungen, die drei der<br />

Notenbanken zeitweise in hohem Maße, in Umgehung der Bestimmungen<br />

hinsichtlich des Minimaldiskonts, vorgenommen haben, <strong>und</strong> die man<br />

ihnen vielfach verargt hat, sind zumeist wohl aus den Mitteln erfolgt,<br />

die die Bank aus dem Depositenverkehr, nicht aus dem des Notenumlaufs<br />

erlangt hat.<br />

Ist das Zentralbank- dem Vielbanksystem, <strong>und</strong> im allgemeinen wohl<br />

auch dem gemischten System vorzuziehen, so scheint es meines Er-<br />

achtens unter den angegebenen Umständen <strong>und</strong> mit Rücksicht auf die<br />

partikularistischen Strömungen doch angebracht, das Privileg der Privat-<br />

notenbanken noch einmal auf zehn Jahre zu verlängern <strong>und</strong> dadurch den<br />

<strong>Banken</strong>, deren ursprüngliche Aufgaben unter dem Wettbewerb der Reichs-<br />

bank zurückgedrängt worden sind, Zeit zu lassen, sich allmählich in De-<br />

positenbanken <strong>und</strong> Vermögensverwaltungsstellen umzuwandeln. Eine gute<br />

Gr<strong>und</strong>lage hierfür haben die <strong>Banken</strong>, die auch bei den kleineren Kapitalisten<br />

großes Vertrauen genießen, ja bereits geschaffen. Daß ein derartiger Ge-<br />

schäftszweig unter gewissen Voraussetzungen auch für die Aktionäre sich<br />

lukrativ gestalten kann, haben einige <strong>Banken</strong> in Oldenburg <strong>und</strong> Mecklen-<br />

burg bewiesen.<br />

Von einer Erweiterung des Privilegs der Privatnotenbanken kann natür-<br />

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