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Banken und Bankpolitik

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Das durchschnittliche Guthaben eines Girok<strong>und</strong>en betrug am Ende des<br />

Jahres ca. 27650 K gegen 16 100 M bei der Deutschen Reichsbank<br />

(ausschließlich der Guthaben der Reichs- <strong>und</strong> Staatskassen). Auf je i K<br />

des Guthabens am Ende des Jahres 1907 kam ein Umsatz von ca. 420 K<br />

im Jahre (gegen 450 M in Deutschland auf i M durchschnittliches Gut-<br />

haben). Die im Giroverkehr vereinnahmten Beträge verblieben im Jahre<br />

1907 durchschnittlich 2'^ic, Tage auf dem Konto.<br />

c) Das Diskontgeschäft.<br />

Ebenso wie die Deutsche Reichsbank, diskontiert auch die österreichisch-<br />

ungarische Bank Wechsel nur solchen Firmen <strong>und</strong> Personen, die ein<br />

Girokonto bei ihr unterhalten. Diejenigen, die den Bankkredit bisher noch<br />

nicht in Anspruch genommen haben, müssen, bevor sie Wechsel zum<br />

Diskont einreichen, ein diesbezügliches Gesuch, das Aufschluß über Ver-<br />

mögensverhältnisse, Firmenzeichnung usw. enthält, an den Vorstand der<br />

Bankanstalt ihres Bezirkes richten.<br />

Die Bank diskontiert nur Wechsel, die auf Order lauten, in Kronen-<br />

währung längstens binnen 92 Tagen innerhalb des Inkassobezirkes einer<br />

Bankanstalt oder auf einem Banknebenplatze zahlbar, der Regel nach<br />

mit der Unterschrift von drei, jedenfalls aber mit der Unterschrift von<br />

zwei der Bank als zahlungsfähig bekannten Verpflichteten versehen sind.<br />

Die Wechsel müssen von dem Einreicher in blanco oder an jene Haupt-<br />

oder Zweiganstalt (nicht Nebenstelle) giriert werden, in deren Inkasso-<br />

bezirk, bezw. Bezirk die Wechsel zahlbar sind.<br />

Die Diskontierungen erfolgen bei allen Bankanstalten in der Regel<br />

nur zu dem vom Generalrat einheitlich festgesetzten Zinsfuß, der öffent-<br />

lich <strong>und</strong> an den Schaltern bekannt gemacht wird. Ausnahmen sind nur<br />

auf Gr<strong>und</strong> eines Beschlusses des Generalrates oder eines von diesem hier-<br />

zu beauftragten Komitees zulässig.<br />

Bei Platzwechseln werden Zinsen auf mindestens 5, bei Rimessen,<br />

•d. h. bei Wechseln, die auf andere Bankplätze, bezw. Banknebenplätze<br />

lauten (bei der Deutschen Reichsbank Versandwechsel genannt) <strong>und</strong> bei<br />

Wechseln, die auf Nebenstellen des Einreichungsortes zahlbar sind, Zinsen<br />

für mindestens zehn Tage in Abzug gebracht. Für jeden einzelnen Wechsel<br />

.aber berechnet die Bank mindestens 0,60 K.<br />

Die Diskontierung der Wechsel kann außer an den beiden Haupt-<br />

anstalten <strong>und</strong> den Bankanstalten (Anfang 1908 waren es 79) auch noch<br />

an den Nebenstellen, von denen es Anfang 1908 173 gab, erfolgen.<br />

9 Obst, <strong>Bankpolitik</strong> I29

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