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Banken und Bankpolitik

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2. die <strong>Banken</strong> müssen ihre metallisch teilweise, bezw. voll gedeckte<br />

Notenemission dem Bedarf anpassen, d. h. sie sollen soviel Noten aus-<br />

geben, wie für das Wirtschaftsleben des Landes erforderlich <strong>und</strong> nützlich<br />

erscheint, wieviel der Menge <strong>und</strong> Größe der Zahlungen entspricht.<br />

Auf welche Weise dies am zweckmäßigsten erfolgt, darüber gehen die<br />

Ansichten auseinander.<br />

Vier Systeme der Notendeckung lassen sich unterscheiden:<br />

1. Vollständige Bardeckung aller Noten, die über einen vom Gesetz-<br />

geber bestimmten Betrag (Kontingent) hinaus ausgegeben sind (eng-<br />

lisches System);<br />

2. Deckung der Noten durch schwer realisierbare Aktiva (amerika-<br />

nisches System);<br />

3. Deckungsvorschriften existieren nicht (französisches System);<br />

4. bankmäßige Deckung der Noten (deutsches System).<br />

a) Das englische System (currency principle).<br />

Dreierlei Art sind die von der Bank von England ausgegebenen Noten.<br />

Wir müssen unterscheiden:<br />

1. Noten, für die eine realisierbare Deckung nicht besteht. Ihr Betrag<br />

ist auf die Höhe der Regierungsschuld, auf 11015100 ^ beschränkt.<br />

2. Noten, die durch Staatsschuldverschreibungen gedeckt sind. Gegen-<br />

wärtig sind dies 7434900 £ <strong>und</strong><br />

3. Noten, für die volle Bardeckung besteht. Ihr Betrag ist natürlich<br />

keiner Grenze unterworfen.<br />

Man hat, zuerst geschah es wohl durch Macleod, öfters gesagt, in<br />

dem englischen System der Notendeckung seien zwei Prinzipien vereint:<br />

die Currency -Theorie, die für jede in Verkehr gegebene Note volle<br />

Deckung fordert, <strong>und</strong> das von John Law in Anwendung gebrachte System,<br />

das Deckung der Noten durch Staatspapiere gestattet. Eine Verknüpfung<br />

dieser beiden Systeme war wohl aber von Sir Robert Peel nicht beab-<br />

sichtigt. Er sowohl, wie Lord Overstone, hielten es vielmehr für zweck-<br />

mäßig, einen bestimmten Betrag Noten zu emittieren, von dem man an-<br />

nahm, daß er, weil zu Zahlungsausgleichungen erforderlich, sich dauernd<br />

im Verkehr halten werde.<br />

Adolph Wagner 1) sagt treffend von diesem System, „die berechtigte<br />

Entwickelung des ganzen modernen Bankwesens, namentlich auch der<br />

224<br />

*) System der Zettelbankpolitik, a. a. O. S. 241.

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