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Banken und Bankpolitik

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allgemeinen IMißtrauens. Sie würden dann, argumentierte man, gerade<br />

von den niederen Schichten der Bevölkerung, bei denen das Mißtrauen<br />

in der Regel am größten ist <strong>und</strong> bei denen man kleine Noten am meisten<br />

antreffen würde, in großen Posten zur Einlösung präsentiert werden.<br />

Hiergegen wendet Adolph Wagner^) mit Recht ein, daß das Rück-<br />

strömen der Noten weit weniger aus Mißtrauen erfolge, als weil der<br />

Verkehr Bargeld statt Noten für ein konkretes Bedürfnis (für Zahlungen<br />

ins Ausland, external drain) brauclie; viel eher würden daher große Ab-<br />

schnitte, die überhaupt mehr ,. disponibles Kapital" repräsentieren — im<br />

Gegensatz zu den kleinen Noten, die „Umlaufsmittel" sind — zur Ein-<br />

lösung gelangen.<br />

Zahlreiche Mitglieder der französischen Enquetekommission vertraten<br />

die Ansicht, die kleinen Noten würden, gerade weil sie in einer größeren<br />

Anzahl von Händen verteilt seien, länger als die großen Appoints im<br />

Umlauf gehalten werden. Allgemein war man aber der Überzeugung, daß<br />

die Verdrängung des Silbers durch das Gold dieser Frage das Haupt-<br />

interesse entzogen habe, ddß Noten unter 50 fr. keinen Vorteil hätten<br />

<strong>und</strong> nur wenig verlangt würden.<br />

In Deutschland hat die Frage der Notenstückelung Anfang der<br />

1870er Jahre bei der Münz- <strong>und</strong> Bankgesetzgebung eine hervorragende<br />

Rolle gespielt. Um das deutsche Volk an den Gebrauch metallener Um-<br />

laufsmittel zu gewöhnen, hielt man es für notwendig, die zahlreichen<br />

kleinen Noten der <strong>Banken</strong> <strong>und</strong> das Papiergeld der Einzelstaaten aus<br />

dem Verkehr zu ziehen. Im Artikel 18 des Münzgesetzes von 1873<br />

findet sich dann die Bestimmung, daß Banknoten nur in Beträgen von<br />

100 M <strong>und</strong> darüber ausgegeben werden dürfen. Im Gesetz vom 21, De-<br />

zember 1874 wird dann eine staffelweise Einziehung der kleinen Bank-<br />

noten angeordnet.<br />

Im Mai 1905 stand der Entwurf eines Gesetzes betreffs Ausgabe von<br />

Reichsbanknoten zu 50 <strong>und</strong> zu 20 M im Reichstage zur Beratung. Zur<br />

Begründung des Entwurfes wurde angelührt, die Befriedigung der Nach-<br />

frage nach klemeren P.ipierwertzeichen sei bei der steigenden Bevölkerungs-<br />

zahl <strong>und</strong> der fortschreitenden wirtschaftlichen Entwickelung Deutschlands<br />

auf immer größere Schwierigkeiten gestoßen <strong>und</strong> schließlich unmöglich<br />

geworden. Da der Ausgabe un f<strong>und</strong>ierten Papiergeldes über die gesetzlich<br />

festgelegte Summe von 120 Millionen M hinaus Bedenken entgegenstehen,<br />

*) System der Zettelbankpolitik, 2. Aufl. Freiburg 1873, S. 550.<br />

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