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Banken und Bankpolitik

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z. B. Wechsel. — Dazu kommt, daß der Bankier Gelegenheit hat, vielen<br />

Fre<strong>und</strong>en in ihrem Geldbedürfnis entgegenzukommen <strong>und</strong> sich neue mit<br />

solchen Diensten zu erwerben, <strong>und</strong> zwar ohne Geld auszugeben, nur<br />

durch Niederschrift einer kurzen Eintragung in seine Bücher."<br />

Andererseits ist nicht zu leugnen, daß die <strong>Banken</strong> nicht nur dem Staat,<br />

indem sie ihm des öfteren zinsfreie Darlehen gewährt haben, sondern<br />

auch den Bürgern, <strong>und</strong> speziell den Kaufleuten, durch den Umschreibe-<br />

verkehr großen Nutzen gebracht haben. Man schätzte in Venedig diese<br />

Art Zahlungen zu bewirken nicht nur deswegen, weil man die Arbeit des<br />

Geldzählens sparte <strong>und</strong> die Gefahren des Transportes vermied, sondern<br />

auch wegen der sicheren Beurk<strong>und</strong>ung der Zahlungen in den Büchern<br />

der Bank. Contarini sagt, er könne es sich kaum vorstellen, wie es mög-<br />

lich sei, an größeren Handelsplätzen, an denen die Sitte des Giroverkehrs<br />

bei den <strong>Banken</strong> nicht bestehe, die Menge der Zahlungen zu bewältigen.<br />

Um Mißstände zu beseitigen <strong>und</strong> Unredlichkeiten zu verhüten, wurde<br />

1524 bestimmt, daß für jede Bank jährlich ein Revisor zu bestellen sei,<br />

der in seinem in der Nähe der Bank aufgeschlagenen Bureau sich täglich<br />

zwei oder mehr St<strong>und</strong>en aufhalten müsse. Der Revisor hatte darüber zu<br />

wachen, daß alle das Bankwesen betrefifenden Verordnungen innegehalten<br />

wurden, daß vor allem die <strong>Banken</strong> jederzeit die gewünschten Rückzahlungen<br />

in gutem Gelde leisteten. Taten sie dies nicht, so sollte der Revisor, bei<br />

dem zu diesem Zweck seitens der Bank stets ein Depot von 500 Du-<br />

katen gehalten werden mußte, den Gläubiger befriedigen.<br />

Als aber trotz dieser Verordnungen die Zahlungseinstellungen in Venedig<br />

nicht aufhörten, ja, als die Nobili nach der großen Pest von 1575 den<br />

Handel aufgegeben hatten, sich sogar noch vermehrten, entschloß sich der<br />

Senat zur Errichtung einer Staatsbank. Nachdem 1582 die letzte große<br />

Bank, die der Pisani, zusammengebrochen war <strong>und</strong> 1584 ein Gesetz die<br />

Errichtung von Privatbanken untersagt hatte, wurde 1587 der Banco di<br />

Rialto als staatliche Umschreibebank eröffnet. Von der Vielheit der Giro-<br />

banken ging man zur Einheit über.<br />

An der Spitze der Bank stand ein Govematore del Banco, der vom<br />

Senat bis 1597 auf drei, von da ab immer auf ein Jahr gewählt wurde.<br />

Damit die Bank nicht in Zahlungsschwierigkeiten gerate, wurden zahl-<br />

reiche Verordnungen betreffend Aufbewahrung des Barvorrates, Vornahme<br />

von Revisionen usw. erlassen.<br />

Von 1593 ab erfolgte die Bezahlung aller Wechsel mittels Bankum-<br />

schreibung. Fand diese nicht spätestens am dritten Tage nach dem Ver-<br />

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