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Banken und Bankpolitik

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auf 42 Millionen K angewachsen ist, <strong>und</strong> 2 '^|^^ in den Pensionsfonds.<br />

Der weitere Überschuß wird hälftig zwischen Staat <strong>und</strong> Aktionäre verteilt,<br />

bis diese insgesamt 6 ^Jq erhalten. Von dem weiteren Überschuß erhalten<br />

die Aktionäre einen, der Staat zwei Teile. Als weiteres Entgelt hat der<br />

Staat einen Vorschuß beansprucht, der jetzt, wie wir gesehen haben,<br />

60 Millionen K beträgt.<br />

Ähnliche Partizipationsverhältnisse bestehen in Deutschland, Holland,<br />

Dänemark, Norwegen, Rumänien, Serbien, Portugal.<br />

In Deutschland erhielten nach dem Bankgesetz von 1875 die An-<br />

teilseigner zunächst eine Vordividende von 4^/2 ^Jq. Dann kamen 20 ^j^ in<br />

den Reservefonds, bis dieser auf 30 Millionen M angewachsen war. Der<br />

Rest wurde zwischen Reich <strong>und</strong> Anteilseigner geteilt, bis diese insgesamt<br />

8 '^Iq Dividende bezogen hatten. Von dem weiteren Überschuß erhielten<br />

die Aktionäre einen, das Reich drei Teile. Durch die Novelle von 1889<br />

wurde die Vorzugsdividende auf 3^/2*^/05 die Grenze, von der ab eine<br />

Verteilung im Verhältnis von i :3 stattfindet, auf 6*^/0 herabgesetzt. Die<br />

Novelle von 1899, die das steuerfreie Notenkontingent erheblich erhöhte,<br />

verminderte den prozentualen Anteil der Aktionäre, indem sie den Reserve-<br />

fonds bis auf 60 Millionen M anwachsen ließ <strong>und</strong> den nach Verteilung der<br />

Vordividende <strong>und</strong> AnfüUung des Reservefonds — 1905 hatte er bereits<br />

seine Maximalhöhe erreicht — übrigen Betrag zu ^j^ an die Anteilseigner<br />

<strong>und</strong> zu 3|^ an das Reich ausschüttete.<br />

Einer weiteren Verminderung der Bezüge der Anteilseigner wird jetzt<br />

vielfach das Wort geredet, <strong>und</strong> bei der mißlichen Lage unserer Finanzen<br />

ist jede Aussicht auf Verstärkung der Reichsfinanzen sehr willkommen.<br />

Zwei Meinimgen stehen sich schroff gegenüber. Die Konservativen, schreibt<br />

Bendixen^) sehr richtig, erblicken in der Deutschen Reichsbank eine<br />

staatliche Anstalt mit einigen störenden privatrechtlichen Stilwidrigkeiten,<br />

während die Liberalen betonen, daß die Reichsbank mit Privatkapital<br />

aufgebaut sei <strong>und</strong> ihre Verfassung im wesentlichen der einer Aktien-<br />

gesellschaft gleiche.<br />

Verschiedene Vorschläge von Berufenen <strong>und</strong> Unberufenen sind in den<br />

letzten Monaten wieder gemacht worden, u. a. auch der, die Dividende<br />

auf 5 0|q zu begrenzen unter dem Hinweis, daß die Aktionäre der<br />

Schweizerischen Nationalbank eine Maximaldividende von nur 4 °|o be-<br />

ziehen. Diejenigen, von denen diese Vorschläge ausgehen, haben wohl<br />

278<br />

*) ,,Der Charakter der Reichsbank" im Bank-Archiv Nr. 5 1908.

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