Wissenschaftsphilosophie der Sozialwissenschaften - Open ...
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hat, ein bestimmtes Ziel z zu erreichen und 2) dass p glaubt, in <strong>der</strong> gegebenen<br />
Situation das Ziel z nur durch die Handlung h erreichen zu können. Ein Beispiel: p<br />
geht zum Fenster und öffnet es. Warum? Antwort: 1) p hat die Absicht, die Luft im<br />
Raum verbessern und 2) p glaubt, dass dies in <strong>der</strong> gegebenen Situation nur durch<br />
Öffnen des Fensters erreicht werden kann. Allgemein hat <strong>der</strong> praktische Schluss die<br />
Form:<br />
p beabsichtigt, z herbeiführen.<br />
p glaubt, dass z in <strong>der</strong> gegebenen Situation nur durch h herbeigeführt werden<br />
kann.<br />
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p führt h aus.<br />
Es handelt sich nicht um einen deduktiven Schluss, wie er bei einer nomologischen<br />
Erklärung verlangt wird. Auch kommt in den Prämissen dieses Schlusses keine<br />
allgemeine Aussage von <strong>der</strong> Art einer Gesetzeshypothese vor. Wright meint, dass<br />
das Verstehen von Handlungen keine Gesetzeshypothesen benötigt. Wir verstehen<br />
eine Handlung dann, wenn wir die Beweggründe erkannt haben, aus denen heraus p<br />
die Handlung ausgeführt hat. Eine Erklärung von Handeln gemäß dem deduktivnomologischen<br />
Modell hält Wright für inadäquat.<br />
Nun habe ich oben dafür argumentiert, dass das Verstehen letztlich auch Gesetze<br />
benötigt, wenn es den Anspruch erheben will, eine Art von Erkenntnis zu sein. Wie<br />
ist es hier? Sind auch für den praktischen Schluss Gesetze notwendig? Wie könnten<br />
sie lauten? Schauen wir uns das Schema nochmals an. Es scheint plausibel zu sein,<br />
obwohl keine allgemeine Hypothese darin enthalten ist. Dieser Eindruck kommt aber<br />
nur von daher, dass wir stillschweigend doch eine allgemeine Annahme<br />
voraussetzen, die uns nur so selbstverständlich erscheint, dass man sie nicht sogleich<br />
bemerkt. Wir setzen voraus:<br />
Für jede Person x: Wenn x beabsichtigt, z herbeiführen, und wenn x glaubt,<br />
dass z in <strong>der</strong> gegebenen Situation nur durch h herbeigeführt werden kann,<br />
dann führt x h aus.<br />
Ausnahmslos wird dies wahrscheinlich nicht gelten. Wenn x beabsichtigt, z durch h<br />
herbeizuführen, dann könnte etwas dazwischen kommen. x könnte gewaltsam<br />
gehin<strong>der</strong>t werden, h auszuführen, o<strong>der</strong> x könnte einen merkwürdigen, sehr<br />
ungewöhnlichen Zustand von Willensschwäche erleiden. Man sollte daher besser<br />
sagen: