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Wissenschaftsphilosophie der Sozialwissenschaften - Open ...

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Bedingung 2: Eine Gesetzesaussage ist notwendig, weil eine bloße allgemeine Aussage<br />

nicht zu einer Erklärung führt. Betrachten Sie folgendes Beispiel:<br />

Peter befindet sich in diesem Hörsaal.<br />

Alle Personen, die jetzt in diesem Hörsaal sind, sind heute mit dem Auto zur<br />

Uni gefahren.<br />

----------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Peter ist heute mit dem Auto zur Uni gefahren.<br />

Logisch ist dies korrekt. Was unter dem Strich steht, folgt logisch aus dem, was über<br />

dem Strich steht. Und doch würde niemand behaupten wollen, dass man Letzteres<br />

so erklären kann. Warum nicht? Weil wir den Eindruck haben, dass die hier<br />

verwendete allgemeine Aussage, selbst wenn sie wahr ist, nur zufällig wahr ist. Es<br />

mag zutreffen, dass alle Personen, die jetzt in diesem Hörsaal sind, heute mit dem<br />

Auto zur Uni gefahren sind. Aber es muss nicht zutreffen. Gesetzesaussagen sind<br />

dagegen, falls sie wahr sind, notwendigerweise wahr. Sie sagen aus, dass B eintreten<br />

musste, wenn A <strong>der</strong> Fall war. Und erst dann stellt sich <strong>der</strong> Eindruck ein, dass B<br />

wirklich erklärt worden ist.<br />

Gesetzesaussagen sind allgemeine Aussagen, aber nicht jede allgemeine Aussage ist<br />

eine Gesetzesaussage. Es ist allerdings eine schwierige und bis heute nicht zur vollen<br />

Zufriedenheit beantwortete Frage, was genau eine Aussage zu einer gesetzesartigen<br />

o<strong>der</strong> nomologischen Aussage macht. Hier soll nur soviel betont werden, dass zur<br />

Gesetzesartigkeit erstens die unbeschränkte Allgemeinheit gehört. Eine<br />

Gesetzesaussage bezieht sich auf alle Gegenstände o<strong>der</strong> Individuen einer bestimmten<br />

Art, z.B. auf alle Metallgegenstände, alle Säugetiere, alle Menschen, alle arbeitslosen<br />

Erwachsenen, je nachdem, von was die Rede ist. Es kann sich um eine sehr spezielle<br />

Klasse von Gegenständen o<strong>der</strong> Individuen handeln, aber über die Elemente x dieser<br />

Klasse sagt dann die Gesetzesaussage: „Immer und überall wenn auf ein x die Bedingung<br />

A zutrifft, dann trifft auf x auch B zu.”<br />

Zweitens haben Gesetzesaussagen die Eigenart, dass sie sogenannte kontrafaktische<br />

Konditionalaussagen stützen können. Dieser Begriff klingt kompliziert, es ist aber<br />

etwas sehr Einfaches gemeint. Man kann eine allgemeine Aussage einem bestimmten<br />

gedanklichen Test unterziehen und an dem Ergebnis sehen, ob sie als eine<br />

Gesetzesaussage gemeint ist. Sie fragen Folgendes. Angenommen, in einem<br />

konkreten Einzelfall trifft Bedingung A nicht zu. Würde dann gelten: Wenn in<br />

diesem konkreten Fall A eintreten würde, dann würde auch B eintreten. Würde z.B.<br />

gelten: Wenn dieser Mensch jetzt Knollenblätterpilze essen würde (A), dann würde<br />

er Vergiftungserscheinungen bekommen (B). Die Antwort lautet ja, daher ist die<br />

Aussage, die behauptet, dass A stets zu B führt, als Gesetzesaussage gemeint.

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