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Die Juden und das Dritte Reich

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B. <strong>Die</strong> Umstände des Prozesses<br />

Völkerrechtlich wie moralisch gesehen stand Adolf Eichmann als Angeklagter<br />

vor einem israelischen Gericht unter Bedingungen, die eine Beleidigung sowohl<br />

des Rechtes wie der Moral darstellen. Niemand hat <strong>das</strong> klarer festgestellt als<br />

Rechtsanwalt Raymond de Geouffre de la Pradelle in einem Aufsatz im "Figaro"<br />

vom 9. Juni 1960. Es ist am besten, ihm <strong>das</strong> Wort zu überlassen. Meine<br />

Zuständigkeit für diese juristischen Fragen mag leicht angezweifelt werden;<br />

seine Kompetenz wird kaum bestritten werden können. <strong>Die</strong>s sagt Raymond de<br />

Geouffre de la Pradelle zunächst, ohne Berücksichtigung der Schuldfrage:<br />

"<strong>Die</strong> alliierten Gerichtsverfahren während der Nachkriegszeit gründen sich<br />

auf den Londoner Vertrag vom 8. August 1945 <strong>und</strong> die Deklaration von<br />

Moskau vom 30. Oktober 1943, auf die der Londoner Vertrag ausdrücklich<br />

Bezug nimmt.<br />

Man ging aus von dem Gr<strong>und</strong>satz, <strong>das</strong>s die Kriegsverbrecher den Behörden<br />

jener Länder überstellt werden sollten, in denen sie ihre Kriegsverbrechen<br />

verübt hätten.<br />

Darüber hinaus hat <strong>das</strong> Statut von London vom 8. August 1945 den<br />

Internationalen Militärgerichtshof geschaffen zur Aburteilung jener<br />

Verbrecher, deren Verbrechen geographisch nicht genau lokalisiert werden<br />

können. - <strong>Die</strong>ses Londoner Statut wurde von den Alliierten veröffentlicht<br />

nachdem der damalige Chef der <strong>Reich</strong>sregierung, Großadmiral Dönitz, am<br />

8. Mai 1945 die bedingungslose Kapitulation unterzeichnet hatte, wodurch<br />

den Alliierten <strong>das</strong> Recht zur Ausübung der deutschen Souveränität<br />

zugefallen war.<br />

Kein internationaler Rechtssatz verleiht dem Staat Israel die Zuständigkeit,<br />

einen Ausländer vor Gericht zu stellen, dem Verbrechen gegen die<br />

Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen vorgeworfen werden, die im<br />

Ausland begangen worden sind. Außerdem konnte es sich damals nicht um<br />

Opfer israelischer Nationalität handeln, da es den Staat Israel noch nicht<br />

gab. Der Staat Israel ist souverän. Innerhalb der Grenzen seines Gebiets<br />

kann Israel sich nach Belieben durch ein besonderes Gesetz jede juristische<br />

Kompetenz zuerkennen, die es haben will. Aber ein solches Gesetz verstößt<br />

gegen die allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätze des Rechts <strong>und</strong> gegen die internationale<br />

Regel der Kompetenz, die für Verbrechen mit vorwiegend internationalem<br />

Charakter gilt. Da die Verbrechen in Deutschland zu einer Zeit begangen<br />

sind, in der <strong>das</strong> deutsche Recht sie nicht als solche ansah, sind sie nur im<br />

Sinne des internationalen Rechts Verbrechen".<br />

Und Raymond de Geouffre de la Pradelle schließt daraus, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> einzige<br />

gesetzlich zulässige Verfahren ein Auslieferungsgesuch Deutschlands an<br />

Argentinien gewesen wäre. Es könnte nicht besser ausgedrückt werden. Aber<br />

Argentinien hatte Eichmann Asylrecht gewährt, was wahrscheinlich der Gr<strong>und</strong><br />

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