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Die Juden und das Dritte Reich

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Kaltenbrunner hatte diesen Befehl an die Exekutionskommandos des<br />

<strong>Reich</strong>ssicherheitshauptamtes, dessen Chef er war, weitergegeben. Hier liegt eine<br />

offenk<strong>und</strong>ige Verletzung der Genfer Konvention vor (die <strong>das</strong> Recht zur Flucht<br />

ja anerkennt). Dass Hitler diesen Befehl wirklich gegeben hat, bestätigen alle<br />

Zeugenaussagen übereinstimmend. Keitel (IMT Band XI, S. 8ff.) <strong>und</strong> Göring<br />

(Bd. IX S. 399ff.), denen man die Verantwortung für den Fall zuschieben wollte,<br />

äußerten sich mit großer Offenheit darüber. Beide bewiesen unwiderleglich, <strong>das</strong>s<br />

sie mit der Angelegenheit nichts zu tun hatten <strong>und</strong> <strong>das</strong>s sie auch nichts hatten<br />

verhindern können: Hitler hatte über Keitels Kopf hinweg gehandelt, <strong>und</strong><br />

Göring wurde zu spät informiert. Kaltenbrunner erklärte, er habe nur von seinem<br />

Vorgesetzten einen Befehl, auf den er keinen Einfluss hatte, erhalten <strong>und</strong><br />

weitergeleitet. Ribbentrop teilte die Erklärung mit, die er damals erhalten hatte<br />

<strong>und</strong> von der ihm gesagt wurde, sie sei <strong>das</strong> Ergebnis einer gerichtlichen<br />

Untersuchung.<br />

Soweit mir bekannt ist, hat man den Angloamerikanern bei der Behandlung von<br />

Kriegsgefangenen keine Rechtsbrüche dieser Art vorwerfen können. Aber ich<br />

habe schon gezeigt, <strong>das</strong>s sie andere verübt hatten, die um nichts weniger<br />

abscheulich waren. Bei den Russen, die die Konventionen von Genf <strong>und</strong> Den<br />

Haag nicht unterzeichnet hatten <strong>und</strong> sich infolgedessen alles erlaubten, hat man<br />

weit Schlimmeres aufgedeckt. Selbst die Franzosen sind keine<br />

Unschuldslämmer. Mindestens in einem Falle (Annecy) hat man nicht erst einen<br />

Fluchtversuch der Kriegsgefangenen abgewartet, um sie massenweise zu<br />

erschießen.<br />

Abschließend sei festgestellt, <strong>das</strong>s es in Deutschland nach den vorhandenen<br />

Unterlagen die Regel war, abgeschossene Flugzeugbesatzungen in ein<br />

Kriegsgefangenenlager einzuliefern. Ausnahmen bildeten die so genannten<br />

Terroristen, die zunächst der Polizei übergeben <strong>und</strong> dann in einem<br />

Schnellgerichtsverfahren zum Tode verurteilt oder in ein Konzentrationslager<br />

gesteckt wurden. Zu dieser Gruppe der "Terroristen" gehörten auch die, von<br />

denen Hitler gewünscht hatte (ohne indes sich durchsetzen zu können, wie oben<br />

gezeigt), <strong>das</strong>s sie ohne Verfahren füsiliert würden; wenn man der Notiz vom 21.<br />

Mai 1944 aus den Akten des OKW Glauben schenken darf. Göring sagte in<br />

Nürnberg über diese Gruppe der "Terroristen" (IMT Band IX, Seite 401), <strong>das</strong>s<br />

ihnen, wie aus den Aussagen anderer gefangener Flieger hervorging, von ihren<br />

Regierungen Handlungen der Art, die sie begangen hatten, verboten worden<br />

waren, <strong>das</strong>s es sich hier also um Kriegsverbrechen im vollen Sinne des Wortes<br />

handelte.<br />

<strong>Die</strong> Alliierten reagierten übrigens nicht anders: Als der Kapitänleutnant Eyck,<br />

Kommandant von U 582, der die Trümmer <strong>und</strong> Schiffsbrüchigen eines von ihm<br />

torpedierten Frachters beschossen hatte, selbst nach Verlust seines Bootes in<br />

englische Gefangenschaft geriet, verurteilte ein britisches Kriegsgericht ihn <strong>und</strong><br />

alle Offiziere seines Schiffes zum Tode <strong>und</strong> ließ sie am 30. November 1945<br />

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