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Die Juden und das Dritte Reich

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können. Es handelte sich dabei um eine Anwendung des berühmten römischen Sprichworts: "Si vis pacem, para<br />

bellum" (Wenn Du Frieden haben willst, musst Du zum Kriege rüsten), eine Auffassung, die in alten Ländern der Welt<br />

herrschte - <strong>und</strong> noch jetzt herrscht, wie aus dem Tagesbefehl des Generals de Gaulle vom 1.1.1962 an die<br />

französischen Truppen zu ersehen ist. Bereiten Sie sich vor auf die großen Kampfhandlungen, die möglicherweise der<br />

französischen Nation <strong>und</strong> ihren B<strong>und</strong>esgenossen in Europa auferlegt werden können ... Niemals konnte mit größerem<br />

Recht gesagt werden, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Schicksal Frankreichs abhängt von seiner militärischen Macht.<br />

Das ist noch wesentlich genauer als die Worte, die Hitler - nach dem Hoßbachbericht - an die Oberbefehlshaber der<br />

Wehrmachtsteile gerichtet haben soll. Müssen wir daraus schließen, <strong>das</strong>s - falls dieser Krieg, auf den man "sich<br />

vorbereiten soll", sich nicht vermeiden ließe <strong>und</strong> mit einem neuen Nürnberg enden würde - General de Gaulle gehängt<br />

werden dürfte?<br />

Als es sich übrigens ein Jahr später, 1935, darum handelte, zur Tat zu schreiten im Sinne der ersten der Möglichkeiten<br />

von denen der Hoßbach-Bericht im Konditionalis spricht (Tschechoslowakei) präzisierte Keitel am 17. Dezember 1938<br />

in seiner Anordnung zur Durchführung der vorbereiteten Maßnahmen, <strong>das</strong>s die Intervention nach außen hin "als eine<br />

reine Befriedungsaktion <strong>und</strong> nicht als eine kriegerische Unternehmung erscheinen soll". (In Nürnberg wurde diese<br />

Äußerung weder von der Anklage noch im Urteil berücksichtigt).<br />

Aber hierzu gibt es eine Erklärung des W. L. Shirer - oder vielleicht stammt sie<br />

von seinem französischen Übersetzer, denn sie fehlt in der deutschen Ausgabe -<br />

eine Erklärung, die als Fußnote auf Seite 333 der französischen Ausgabe seines<br />

Buches "Le IIIe <strong>Reich</strong> des origines A la chute" (deutsch: "Aufstieg <strong>und</strong> Fall des<br />

<strong>Dritte</strong>n <strong>Reich</strong>es") erscheint:<br />

"Fast alle deutschen Berichte über private Gespräche Hitlers oder anderer<br />

Persönlichkeiten bringen die dort gemachten Äußerungen in der dritten<br />

Person, in der "indirekten Rede", obwohl der Text oft, ohne die<br />

Interpunktionen zu ändern - Sätze in der ersten Person einfließen lässt.<br />

<strong>Die</strong>se Praxis bedeutete ein Problem bei der Übersetzung. Da mir daran<br />

gelegen war, die Dokumente wahrheitsgetreu wiederzugeben <strong>und</strong> die<br />

verwendeten oder angeführten Ausdrücke genau zu bringen, hielt ich es für<br />

besser, diese Berichte nicht durch eine Umstellung in die erste Person oder<br />

eine Streichung der Anführungszeichen, zu ändern. Hätte ich die<br />

letztgenannten Änderungen angebracht, so wäre der unrichtige Eindruck<br />

entstanden, als hätte ich mir erlaubt, frei zu referieren. <strong>Die</strong> Verfasser der<br />

deutschen Berichte haben vor allem die Zeiten der Verben geändert, indem<br />

sie die Gegenwart (Präsens) durch die Vergangenheit (Imperfekt) ersetzen<br />

<strong>und</strong> <strong>das</strong> Fürwort der ersten Person durch <strong>das</strong> der dritten. Wenn man im<br />

Auge behält, <strong>das</strong>s diese Änderungen vorgenommen worden sind, dürften<br />

Missverständnisse ausgeschlossen sein."<br />

Aber Hoßbach selber, der Mann der den Bericht niederschrieb, hat sich geirrt in<br />

den Zeiten der Verben. Keiner weiß <strong>das</strong> so gut wie Herr Shirer. <strong>Die</strong> Ankläger<br />

<strong>und</strong> die Richter waren sich auch darüber im Klaren. Es dürfte, meines Erachtens,<br />

kaum möglich sein, in naiverer Form eine begangene Fälschung zu gestehen.<br />

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