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Die Juden und das Dritte Reich

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Wirklichkeit immer nur an Versailles! Aber warum soll Versailles heiliger sein<br />

als Frankfurt <strong>und</strong> Frankfurt heiliger als Wien oder Verdun?<br />

Man sieht, - die These, <strong>das</strong>s ausschließlich der Versailler Vertrag heilig sein<br />

sollte, ist weder sittlich noch historisch noch juristisch vertretbar. Sie gründet<br />

sich auf <strong>das</strong> Waffenglück. Wenn die Waffen anders gesprochen <strong>und</strong> den Sieg<br />

den Besiegten geschenkt hätten, dann würde die umgekehrte These triumphiert<br />

haben, für deren Richtigkeit sich heute andere, nicht weniger zahlreiche <strong>und</strong><br />

nicht weniger kompetente Juristen verbürgen würden. Andererseits kann aber<br />

die Heiligkeit auch ziemlich elastisch sein, wenn man an die finanziellen<br />

Sanktionen denkt. <strong>Die</strong> gleichen Richter hatten Versailles nicht für unantastbar<br />

gehalten, als sie zwischen 1919 <strong>und</strong> 1930 der Herabsetzung der deutschen<br />

Reparationen von 132 Milliarden Goldmark 15 auf eine Summe in der Gegend<br />

von Null zustimmten.<br />

________________<br />

14 <strong>Die</strong>ser Ausdruck hat In der Presse seine Reise um die Welt gemacht <strong>und</strong> wird sogar von Schulen <strong>und</strong> Universitäten<br />

zitiert. In Wirklichkeit hatte von Bethmann-Hollweg nur von einem "Stück Papier" gesprochen.<br />

15 <strong>Die</strong> Väter des Versailler Vertrages hatten eine Kommission zum Studium der Reparationsfrage eingesetzt, deren<br />

Beschlüsse in mehreren Darstellungen veröffentlicht wurden, wobei aber auffällt, <strong>das</strong>s sie sich, was die Höhe der zu<br />

leistenden Zahlungen betrifft, widersprechen. So gibt Benoist-Mechin in seinem Buch "Histoire de l'Armee allemande"<br />

212 Milliarden an. <strong>Die</strong> tatsächliche Höbe aber war 132 Milliarden.<br />

<strong>Die</strong> Bestimmungen über die territorialen Grenzen waren auch nur für<br />

Deutschland heilig, denn heute sind sie so gut wie alle durch neue, für<br />

Deutschland wesentlich schlechtere ersetzt - zum Vorteil Russlands. Ich habe<br />

schon gesagt, <strong>das</strong>s England, von den Vereinigten Staaten in dieser Politik im<br />

Hintergr<strong>und</strong> ermutigt, die militärischen Klauseln des Vertrages niemals als<br />

unabänderlich angesehen hat, nicht einmal zu Hitlers Zeiten (Flottenvertrag vom<br />

Juni 1935).<br />

Was Russland betrifft, so änderte es seine Meinung am 18. September 1934, als<br />

Litwinow in Genf den Antrag auf Aufnahme in den Völkerb<strong>und</strong> stellte, welcher<br />

Antrag von Yvon Delbos <strong>und</strong> Barthou befürwortet wurde. Bis zu jenem 18.<br />

September 1934 hatte es den Versailler Vertrag als ein "Diktat aus Hass <strong>und</strong><br />

Raubgier" bezeichnet <strong>und</strong> den Völkerb<strong>und</strong> als eine "Liga von Banditen". <strong>Die</strong>se<br />

Gedanken beherrschten Russland, als es am 17. April 1922 mit Deutschland den<br />

Rapallo-Vertrag unterzeichnete (der später durch den ersten<br />

Deutschsowjetischen Nichtangriffspakt vom 24. April 1926 ergänzt wurde); es<br />

war der erste Versuch einer russischen Außenpolitik, die darauf abzielte, alle<br />

1914-18 besiegten, durch <strong>das</strong> "Banditendiktat" unterdrückten Länder in einem<br />

Block zu sammeln.<br />

Aus alledem erkennt man, <strong>das</strong>s die Heiligkeit des Vertrages von Versailles in<br />

den Augen von wenigstens drei der Nürnberger Richter zeitweilig eine gewisse<br />

Elastizität besaß.<br />

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