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Die Juden und das Dritte Reich

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Memoranden vom 4. November 1918 erheblich abgeänderten 14 Punkten, die<br />

den Deutschen rechtzeitig bekannt gegeben seien.<br />

Das traf nur für einen Punkt zu, nämlich auf die Entschädigungsforderungen für<br />

die von Deutschland verursachten Schäden. Für alle anderen Punkte stimmte es<br />

nicht. Abschließend kann man sagen, <strong>das</strong>s die Antwort auf die deutschen<br />

Gegenvorschläge bis auf einige unbedeutende Details ablehnend war. Der<br />

deutschen Regierung wurde eine Frist von nur fünf Tagen zur Annahme des<br />

Vertragsentwurfs gestellt. Es ist dennoch nicht unwichtig, zu wissen, was diese<br />

Gegenvorschläge enthielten:<br />

1. <strong>Die</strong> Kriegsschuld: Es wurde die These vorgebracht, <strong>das</strong>s Deutschland, von<br />

mehreren Mächten gleichzeitig bedroht, sich nur verteidigt habe <strong>und</strong> <strong>das</strong>s man<br />

es infolgedessen nicht für den Krieg verantwortlich machen könne. Das war<br />

ziemlich schwach. Sehr wirksam wäre aber die Feststellung gewesen, <strong>das</strong>s alle<br />

damaligen Regierungen ihren Teil an Mitverantwortung zu tragen hätten.<br />

2. Reparationen: Hier wurde die Auffassung vertreten, <strong>das</strong>s Deutschland auf<br />

Gr<strong>und</strong> der Waffenstillstandskonvention nur die Kosten des Wiederaufbaues<br />

Belgiens zu tragen hätte, denn nur die Verletzung der belgischen Neutralität<br />

könne als Verletzung des Völkerrechts angesehen werden. Jedoch war<br />

Deutschland dazu bereit, auch die Kosten für den Wiederaufbau<br />

Nordfrankreichs zu übernehmen, da dieses Gebiet durch die deutschen Truppen<br />

von Belgien her besetzt worden war. Das war sehr vernünftig. Auf die<br />

Waffenstillstandskonvention allein gestützt, war dieser Gesichtspunkt indessen<br />

ebenfalls recht schwach. Hätte man auf die Kollektiv-Verantwortlichkeit aller an<br />

diesem Drama beteiligten Staaten hingewiesen, wäre auch <strong>das</strong> ein schlagendes<br />

Argument gewesen. Und wenn dazu noch betont worden wäre, <strong>das</strong>s Deutschland<br />

mit dem Messer an der Kehle zur Unterschrift gezwungen wurde, wäre die<br />

deutsche Position moralisch nicht zu erschüttern gewesen.<br />

3. Territoriale Klauseln: Ohne Frage waren die Deutschen vollkommen im Recht<br />

als sie erklärten, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Selbstbestimmungsrecht der Völker in keinem Falle<br />

respektiert worden sei. Sie waren es nicht weniger, als sie sagten, <strong>das</strong>s sie zum<br />

wirtschaftlichen Hungertod <strong>und</strong> Zusammenbruch verurteilt seien, wodurch ganz<br />

Westeuropa dem Bolschewismus in die Hände fallen könnte. Habe man ihnen<br />

doch Gebiete weggenommen, die für ihre Industrie lebenswichtig seien, sie ihrer<br />

Handelsflotte <strong>und</strong> des größten Teils der Transportmittel beraubt <strong>und</strong> noch nicht<br />

genau festgesetzte, aber sicherlich astronomisch hohe Reparationszahlungen<br />

vorgesehen.<br />

4. Abrüstung: In den Gegenvorschlägen wurde akzeptiert, <strong>das</strong>s Deutschland als<br />

erstes Land abrüsten solle, nachdem feststand, <strong>das</strong>s seine Entwaffnung als<br />

Vorleistung für eine allgemeine Abrüstung vorgesehen war. Man protestierte<br />

jedoch dagegen, <strong>das</strong>s die Stärke des deutschen Heeres auf ein zu niedriges<br />

Niveau festgelegt worden sei, um wirksam zum Schutz Europas gegenüber der<br />

bolschewistischen Gefahr beitragen zu können.<br />

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